BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7180 21. Wahlperiode 13.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 06.12.16 und Antwort des Senats Betr.: Zusätzliche Millionen für die Begabtenförderung – Was bedeutet das für Hamburgs Schulen? Am 28. November 2016 haben Bund und Länder gemeinsam angekündigt, in einem Zehn-Jahresprogramm je 62,5 Millionen Euro, insgesamt also 125 Millionen Euro in die Förderung besonders begabter Schülerinnen und Schüler zu investieren (vergleiche https://www.bmbf.de/de/gemeinsame-initiative-vonbund -und-laendern-bessere-entwicklungsmoeglichkeiten-fuer-3639.html). Die Aufteilung der Länderbeteiligung erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel, der für Hamburg einen Anteil von rund 2,4 Prozent vorsieht. Gerade vor dem Hintergrund der kürzlich veröffentlichten Ergebnisse der TIMSS-Studie, die aufzeigt, dass deutsche Schüler im internationalen Vergleich beim Erreichen von Spitzenwerten deutlich hinterherhinken, sind die zusätzlichen Fördermittel eine willkommene Finanzspritze für die Förderung und Potenzialentwicklung leistungsstarker und hochbegabter Schüler. In einer Pressemitteilung der Schulbehörde (vergleiche http://www.hamburg.de/bsb/pressemitteilungen/7512288/2016-11-28-bsbbegabtenfoerderung /) erklärte Senator Rabe, man wolle in Hamburg zeitnah Pilotschulen auswählen, die selbstständig Konzepte zur Begabtenförderung erarbeiten sollen. Darüber hinaus gebe es in Hamburg schon 30 weiterführende Schulen, die in der Vergangenheit vergleichbare Konzepte hätten und diese bereits umgesetzt haben. Schwerpunkthaft wolle man auf eine Begabtenförderung im Rahmen des Regelunterrichts setzen; die etwaige Einrichtung von separaten Klassen für besonders begabte Schüler sei nicht angestrebt . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Im Rahmen der maßgeblich von Hamburg mitgestalteten „Gemeinsamen Initiative von Bund und Ländern zur Förderung leistungsstarker und potenziell besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler“ (Beschluss der KMK vom 10.11.2016) wurde vereinbart , die Entwicklungsmöglichkeiten von leistungsstarken und potenziell besonders leistungsfähigen Schülerinnen und Schülern zu optimieren. Dabei soll besonderes Augenmerk auf die Potenziale von Kindern und Jugendlichen aus weniger bildungsnahen Elternhäusern, insbesondere mit Migrationshintergrund, sowie auf die Ausgewogenheit der Geschlechter, insbesondere der Mädchen im MINT-Bereich, gerichtet werden. In einer ersten Phase sollen bundesweit bis zu 300 Schulen die Thematik der Begabtenförderung in ihre Schulentwicklungsprozesse integrieren. Dazu gehören der Aufbau einer leistungs- und begabungsfreundlicheren Schulkultur, die Unterrichtsentwicklung , die Etablierung innerschulischer Kommunikationsprozesse sowie der Aufbau außerschulischer Kooperationen. Entsprechend dieser Zielsetzung erfolgt im Drucksache 21/7180 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Rahmen der Initiative keine Zuteilung von direkten Fördermitteln an die Länder, vielmehr wurde Folgendes vereinbart: Das BMBF trägt die Kosten der Forschungsförderung (wissenschaftliche Unterstützung der Schulen, Wirksamkeitsevaluierung und ergänzende Forschung im Rahmenprogramm zur Förderung der Bildungsforschung) sowie die Kosten für den Projektträger . Das BMBF stellt dafür jährlich für die erste Phase 5 Millionen Euro und für die zweite Phase 7,5 Millionen Euro zur Verfügung. Das Zentrum für internationale Bildungsvergleichsstudien (ZIB), das gemeinsam von Bund und Ländern finanziert wird, soll eine Bestandsaufnahme zur Begabtenförderung erarbeiten. Die Länder tragen die Kosten der erforderlichen Unterstützung der teilnehmenden Schulen, den zusätzlichen Beratungs- und Betreuungsbedarf für Schulaufsicht und Landesinstitute sowie für den Transfer der wissenschaftlichen Erkenntnisse. Diese belaufen sich jährlich auf 5 Millionen Euro für die erste Phase und auf 7,5 Millionen Euro für die zweite Phase der Initiative. Davon wird mindestens die Hälfte der Gelder zur Unterstützung der teilnehmenden Schulen verwendet. Die Aufteilung erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel. Nach Befassung der Steuerungsgruppe „Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich“ mit dem Umsetzungskonzept (noch nicht terminiert) wird der Projektträger beauftragt und eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt werden. Nach Festlegung der konkreten Rahmenbedingungen erfolgt die Umsetzung auf Länderebene. Insoweit sind die Planungen der zuständigen Behörde noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe https://www.bmbf.de/files/ Initiative_Leistungsstarke_Beschluss.pdf. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. In welcher Höhe werden Hamburg Fördermittel aus dem Investitionsprogramm zufallen? 2. Welche Schulen sind bereits als Pilotschulen ausgewählt worden beziehungsweise werden in Erwägung gezogen? Bitte alle Schulen nennen. 3. Nach welchen Kriterien wurden beziehungsweise werden die Pilotschulen ausgewählt? 4. Welche konkreten Anforderungen stellt die zuständige Behörde an die ausgewählten Pilotschulen? 5. Wie gestaltet sich die wissenschaftliche Unterstützung der Schulen bei der Entwicklung schuleigener Konzepte? 6. Wie wird die Evaluation beziehungsweise laufende Beobachtung der Entwicklungsfortschritte der ausgewählten Schulen erfolgen? 7. Auf welche Weise sollen die an den Pilotschulen erarbeiteten Konzepte später an den übrigen Schulen in Hamburg Anwendung finden? 8. In welcher Weise wird die Öffentlichkeit über die laufende Entwicklung in der Begabtenförderung informiert? 9. Besonderes Augenmerk soll laut den Initiatoren des Förderprogramms auf der Förderung sozialbenachteiligter Schüler liegen. Wie will die zuständige Behörde dies sicherstellen? a. Inwieweit werden Schulen mit Sozialindex 1 und 2 besonders berücksichtigt? b. Gibt es aktuell laufende Initiativen, die auf die Potenzialentwicklung sozialbenachteiligter Schülerinnen und Schüler abzielen? Wenn ja, wie sehen diese konkret aus? Siehe Vorbemerkung. 10. Der Schulsenator hat in der zuvor genannten Pressemitteilung geäußert, in Hamburg hätten bereits rund 30 Schulen vergleichbare Konzepte zur Begabtenförderung erarbeitet. Welche Schulen sind das? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7180 3 Insgesamt haben 23 weiterführende Schulen und 17 Grundschulen ihre Konzepte beim LI zur Prüfung eingereicht (Stand Dezember 2016), siehe Anlage. a. Wie viele zusätzliche Mittel haben die betreffenden Schulen dafür erhalten? Bitte je Schule separat angeben. Die Schulen haben die Konzepte im Rahmen der vorhandenen Ressourcen für Schulund Unterrichtsentwicklungsaufgaben erarbeitet. b. Nach welchen Kriterien wurden diese Schulen ausgesucht? Die Erarbeitung und Vorlage der Förderkonzepte erfolgte auf Initiative der Schulen. Bei den weiterführenden Schulen erfolgte dies nach Abschluss der obligatorischen Qualifizierung für Fachkräfte für Begabtenförderung (FBF). Die Grundschulen haben ihre Konzepte im Rahmen der Auditierung der „Schmetterlingsschulen“ vorgelegt. c. Wie gestalten sich die jeweiligen Konzepte der einzelnen Schulen? Es gibt fünf Handlungsfelder mit Vorgaben zu den Qualitätsmerkmalen der Beratungsstelle besondere Begabungen (BbB), an denen sich die Konzepte der Schulen ausrichten, siehe Drs. 21/4659. d. Welche Resultate lassen sich daraus bereits erkennen und wie werden diese von der zuständigen Behörde bewertet? Die bisherigen Förderkonzepte aus den Schulen zeigen, dass die Schulen sich an den Qualifizierungsinhalten und Qualitätsmerkmalen der BbB orientieren. Darüber hinaus verknüpfen sie ihre Förderkonzepte und -maßnahmen mit dem schulinternen Schulund Unterrichtsentwicklungsprozess. 11. Senator Rabe hat erklärt, dass auch einige Grundschulen Unterstützung in Form von Beratungen durch Experten sowie besonders geschulte Lehrer erhalten haben. Welche Grundschulen wurden besonders beraten ? a. In welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt fanden solche Beratungen statt? Welche Kosten fielen dadurch an? b. Mussten die jeweiligen Schulen die Kosten aus Mitteln der schulischen Selbstbewirtschaftung tragen oder wurden die anfallenden Kosten durch zusätzliche Mittel getragen? In den Schuljahren 2015/2016 und 2016/2017 (Stand: 07.12.2016) haben folgende Grundschulen eine Konzeptberatung in Anspruch genommen: - Grundschule Fahrenkrön - Grundschule Grumbrechtstraße - Grundschule Knauerstraße - Grundschule Lehmkuhlenweg - Grundschule Marschweg - Moderne Schule Hamburg - Montessouri Schule Bergedorf - Grundschule Rönneburg - Grundschule Rungwisch - Schule auf der Uhlenhorst - Grundschule Traberweg Die Beratung der Schulen erfolgt im Rahmen der Regeltätigkeit der BbB. Den Schulen entstehen dafür keine Kosten. Die Beratungstermine werden bilateral vereinbart und dauern jeweils rund drei Stunden. c. Sind weitere solcher Beratungen, vor allem für zuvor nicht bedachte Grundschulen, geplant? Drucksache 21/7180 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Das Beratungsangebot steht allen Hamburger Schulen zur Verfügung. d. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer wurden zu welchem Zeitpunkt besonders geschult? Im Schuljahr 2015/2016 haben 1.693 Lehrerinnen und Lehrer und im Schuljahr 2016/ 2017 (Stand 07.12.2016) 611 Lehrerinnen und Lehrer an entsprechenden Fortbildungen teilgenommen. e. Wie sahen die Schulungsmaßnahmen konkret aus? In den spezifischen Veranstaltungen zur Begabtenförderung wird Wissen über die Begabungs- und Intelligenzdefinitionen, Begabungsdiagnostik, schulische Maßnahmen zur Begabtenförderung (im Unterricht, in besonderen Lerngruppen und im Einzelfall ) sowie über spezielle Aspekte der Beratung, Einzelförderung und des Umgangs mit Lern- und Leistungsschwierigkeiten vermittelt. Im Schuljahr 2015/2016 wurden 86 Veranstaltungen durchgeführt: - 22 zentrale Fortbildungsveranstaltungen für alle Lehrkräfte (schulübergreifend am LI) - Zwei Veranstaltungen für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst - Vier Veranstaltungen für unterschiedliche Funktionsträgerinnen und -träger (wie Schul- und Abteilungsleitungen) und Beratungsfachkräfte an ReBBZ - 30 Veranstaltungen im Rahmen der Qualifizierung der Fachkräfte für Begabtenförderung - Vier Veranstaltungen im Rahmen der Qualifizierung für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für Begabtenförderung (MfB) an Grundschulen - 24 Veranstaltungen als schulinterne Fortbildungen an einzelnen Schulen Für das Schuljahr 2016/2017 sind die Fortbildungsmaßnahmen noch nicht abgeschlossen . 12. Welche weiteren konkreten Maßnahmen plant die zuständige Behörde zur Entwicklung und Förderung potenziell begabter Schülerinnen und Schüler an Grundschulen? Seit 2015 findet die Qualifizierung der Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für Begabtenförderung (MfB) mit 50 beteiligten Grundschulen statt. Diese wird jährlich neu ausgeschrieben. Die MfBs werden vernetzt und fachlich bei der Erstellung der Konzepte unterstützt. Auch andere nicht an der MfB-Ausbildung beteiligte Grundschulen können bei der BbB schulinterne Fortbildungen und eine Konzeptberatung erhalten. Die zentralen Fortbildungen des LI stehen allen Hamburger Grundschulen offen. Bei besonderen Fragen zu Diagnostik und Förderung einzelner besonders begabter und hochbegabter Schülerinnen und Schüler kann bei der BbB eine Fallberatung inklusive begabungspsychologischer Diagnostik erfolgen. Daraus können sich je nach individueller Problemlage und festgestellten Förderbedarfen eine Kooperation mit dem ReBBZ oder Runde Tische mit Beteiligung der Eltern, den Lehrkräften und Fachleuten aus der BbB zur Erarbeitung eines individuellen Förderplanes ergeben. Darüber hinaus finden auch in Zukunft außerschulische Enrichmentkurse im Rahmen der Projekte PRIMA (Kinder der Primarstufe auf verschiedenen Wegen zur Mathematik , eine Maßnahme der Behörde für Schule und Berufsbildung in Kooperation mit der Universität Hamburg) und PROBEX (Probieren und Experimentieren – naturwissenschaftliche Experimentierkurse für besonders begabte und naturwissenschaftlich interessierte Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen) statt, in denen schulübergreifend Schülerinnen und Schüler aus den Grundschulen gefördert werden. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7180 5 Anlage Folgende Schulen haben ihre Konzepte zur Prüfung eingereicht (Stand Dezember 2016): Gymnasien: - Albert-Schweitzer-Gymnasium - Alstertal Gymnasium - Gymnasium Bornbrook - Carl-von-Ossietzky Gymnasium - Goethe Gymnasium - Klosterschule - Margaretha-Rothe Gymnasium - Marion Dönhoff Gymnasium - Matthias-Claudius Gymnasium - Gymnasium Oberalster - Gymnasium Osterbek - Gymnasium Rissen Stadtteilschulen: - STS Am Hafen - STS Blankenese - Brüder-Grimm-Schule - Gretel-Bergmann-Schule - Ida-Ehre-Schule - STS Kirchwerder - Lessing STS - STS Lohbrügge - STS Meiendorf - STS Wilhelmsburg Grundschulen: - Grundschule Edwin-Scharff-Ring - Grundschule Hasenweg - Grundschule Horn - Grundschule Poppenbüttel - Grund- und Stadteilschule Eppendorf - Joseph-Carlebach-Schule (Grundschule) - Private Grundschule Brecht - Schule Alsterredder - Schule Am Sooren - Schule Am Walde Drucksache 21/7180 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 - Schule An der Gartenstadt - Schule An der Isebek - Schule Forsmannstraße - Schule Hinter der Lieth - Schule In der Alten Forst - Schule Scheeßeler Kehre - Schule auf der Uhlenhorst.