BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7182 21. Wahlperiode 13.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein und Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 06.12.16 und Antwort des Senats Betr.: Elektronisches Anwaltspostfach – Ist die Freie und Hansestadt Hamburg gerüstet für die Umsetzung? (III) Das Elektronische Anwaltspostfach ist von Seiten der Anwaltschaft in Betrieb genommen worden. Um den Zweck des Postfachs zu erfüllen, müssen auch die Hamburger Gerichte auf den elektronischen Rechtsverkehr hinreichend eingestellt sein. Der Senat bestätigte, dass technisch der Zugang bei allen Gerichten möglich sei. Bisher ist bekannt, dass eine vollständige Zulassung der elektronischen Rechtsverkehrs bei allen vom E-Justice-Gesetz erfassten Gerichte bis Ende 2017 erfolgen soll.1 Beim Landgericht Hamburg soll der elektronische Rechtsverkehr bei den Kammern für Handelssachen zum 17. Oktober 2016 eröffnet worden sein. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Welche Maßnahmen wurden wann vom Senat getroffen, um einen reibungslosen Zugang für die Kommunikation über das elektronische Postfach mit den Rechtsanwälten sicherzustellen? Siehe Drs. 21/5350 und 21/6068. 2. Gibt es Hinweise, dass die Kommunikation nicht reibungslos funktioniert ? Wenn ja, an welchen Gerichten, in wie vielen Fällen und warum? Nein. 3. Welche Abweichungen von den ursprünglichen Planungen gibt es? Keine. 4. Wo und bei welchen Gerichten gibt es Probleme bei der Umsetzung? Wie unterstützt die Justizbehörde die Gerichte und Staatsanwaltschaft bei der Lösung der Probleme und der Einrichtung der elektronischen Kommunikation? 5. Welche Gerichte können keinen vollständigen elektronischen Rechtsverkehr mit den Rechtsanwälten gewährleisten (bitte begründen)? Welche alternativen Lösungen gibt es für Rechtsanwälte, da das Postfach nun freigeschaltet ist? 6. Wie viele und welche Gerichte sowie Staatsanwaltschaft sind bisher auf den Zugang teilweise oder komplett vorbereitet und können mit den 1 Schriftliche Kleine Anfrage Drs.21/6068 vom 27.09.2016. Drucksache 21/7182 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Anwälten an der elektronischen Kommunikation ab sofort teilnehmen (bitte nach Amtsgerichten, Landgericht, Oberlandesgericht, Verwaltungsgericht , Oberverwaltungsgericht, Sozialgericht, Landessozialgericht , Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht und Staatsanwaltschaft gegliedert darstellen)? Den Anwälten steht der elektronische Rechtsverkehr bereits bei allen Fachgerichten, beim Oberlandesgericht sowie bei den bei Land- und Amtsgericht bereits zugelassenen Verfahren in großem Umfang zur Verfügung: Finanzgericht Hamburg: in allen Verfahren Verwaltungsgericht Hamburg: in allen Verfahren Hamburgisches Oberverwaltungsgericht: in allen Verfahren Arbeitsgericht Hamburg: in allen Verfahren Landesarbeitsgericht Hamburg: in allen Verfahren Hamburgisches Berufsgericht für die Heilberufe: in allen Verfahren Hamburgischer Berufsgerichtshof für die Heilberufe: in allen Verfahren Sozialgericht Hamburg: in allen Verfahren (ab 19.12.2016) Landessozialgericht Hamburg: in allen Verfahren (ab 19.12.2016) Amtsgericht Hamburg: in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen im Mahnverfahren (Online-Mahnantrag und Profi-Mahn) Landgericht Hamburg: in Verfahren vor den Kammern für Handelssachen Hanseatisches Oberlandesgericht: in Verfahren, auf die die Zivilprozessordnung oder das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Anwendung findet sowie Beschwerdeverfahren betreffend Verfahren nach der Grundbuchordnung, der Schiffsregisterordnung, dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen und dem Energiewirtschaftsgesetz Beim Landgericht und bei den Amtsgerichten ist der elektronische Rechtsverkehr erst teilweise zugelassen. Es erfolgt dort eine schrittweise Einführung, welche durch die Umstellung der Geschäftsprozesse an acht Standorten mit Schulung der dort insgesamt über 2000 Beschäftigten in unterschiedlichen Verfahrensbereichen bedingt ist. Die schrittweise Einführung entspricht der Projektplanung der ordentlichen Gerichte, erlaubt eine verzögerungsfreie Weiterführung der Rechtsprechung während des Einführungsprozesses und erfolgt im Einklang mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen . Der Einführungsprozess wird nach derzeitigem Stand plangemäß bis Ende 2017 abgeschlossen sein. In den bisher nicht zum elektronischen Rechtsverkehr zugelassenen Verfahren können Schriftsätze weiterhin in Papierform eingereicht werden. 7. Wie wird gewährleistet, dass Unterlagen und E-Mails der Anwälte unproblematisch ab welchem Zeitpunkt bei den Gerichten auf elektronischem Wege eingehen können? Siehe Drs. 21/5350 und 21/6068. 8. Ist beim Landgericht Hamburg der elektronische Rechtsverkehr bei den Kammern für Handelssachen zum 17. Oktober 2016 eröffnet worden? Wenn nein, warum nicht? Ja. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7182 3 9. Inwieweit ist beziehungsweise wird beim Sozial- und Landessozialgericht eine Zulassung des elektronischen Rechtsverkehrs zum Ende 2016 erfolgen? Der elektronische Rechtsverkehr beim Sozial- und Landessozialgericht wird zum 19. Dezember 2016 in allen Verfahrensbereichen zugelassen. 10. Wird es einen Probebetrieb geben? Wenn ja, an welchen Gerichten und ab wann? Siehe Drs. 21/6068.