BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7185 21. Wahlperiode 13.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 06.12.16 und Antwort des Senats Betr.: Die Zukunft des Stuttgarter Weindorfs in Hamburg (II) Das traditionsreiche Stuttgarter Weindorf kam einmal im Jahr und das 30 Jahre lang nach Hamburg. Es erfreute sich bei den Hamburgern großer Beliebtheit. Nachdem den Betreibern im Februar 2016 durch das Bezirksamt Hamburg-Mitte eine erhebliche Änderung der Gebühren angekündigt wurde, mussten diese die Veranstaltung nach vielen Jahrzehnten erstmals absagen. Die Platzmiete wurde von 46.000 auf 125.000 Euro erhöht. Bisher ist ungewiss , ob das Stuttgarter Weindorf noch einmal nach Hamburg kommen wird. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die vom Fragesteller unterstellte Erhöhung der Gebühren hat es nicht gegeben. Vielmehr war der langjährig gewährte Gebührenerlass nicht länger vertretbar. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wird es ein Stuttgarter Weindorf in Hamburg in 2017 geben? Wenn ja, wie ist der aktuelle Stand der Planungen dazu? Wenn nein, gibt es Planungen für die Jahre ab 2018? Mit Schreiben vom 17. Oktober 2016 wurde dem Veranstalter des Stuttgarter Weindorfs eine Überarbeitung des Anteils der kulturell genutzten Flächen sowie eine Anpassung an das für den Rathausmarkt bestehende Nutzungskonzept nahegelegt, woraus sich zwangsläufig eine geringere Gebühr ergeben würde. Eine Stellungnahme des Veranstalters zu dem Vorschlag steht bislang noch aus. Gesicherte Planungen für 2017 und 2018 sind derzeit nicht bekannt. 2. An welchem Standort, auf welchem Gelände und in welchem Bezirk kann beziehungsweise könnte das Stuttgarter Weindorf in 2017 stattfinden ? Welche Vorschläge wurden vonseiten des Senats und auf Bezirksebene bisher dazu gemacht, um eine tragfähige Lösung zu erarbeiten? Siehe Drs. 21/4831. 3. Welche Maßnahmen haben der Senat beziehungsweise der Bezirk Mitte unternommen, um das Stuttgarter Weindorf in 2017 stattfinden zu lassen und sich mit dem Veranstalter zu einigen? Zwischen dem Veranstalter des Stuttgarter Weindorfs und dem Bezirksamt Hamburg- Mitte besteht unverändert das Bestreben, eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. 4. Welche Verhandlungen gab es wann und zwischen wem bezüglich der Standortfrage für das Stuttgarter Weindorf im Jahr 2016 und wer war daran beteiligt? (Bitte um detaillierte Auflistung sämtlicher Termine, Drucksache 21/7185 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Gespräche und Verhandlungen in 2016 mit den jeweiligen Teilnehmern.) Welche Gespräche sind für das Jahr 2017 geplant? Am 23. Juni 2016 fand beim Leiter des Bezirksamtes Hamburg-Mitte ein Gespräch mit Vertretern des Veranstalters „Pro Stuttgart e.V.“ und mit den Beschickern statt. Weitere Teilnehmer waren der Veranstalter des Hamburger Fischmarktes in Stuttgart, der Pressesprecher des Bezirksamtes sowie ein Vertreter des für eine Genehmigung zuständigen Fachamtes Management des öffentlichen Raumes. Im Anschluss gab es zwischen dem Veranstalter des Stuttgarter Weindorfs und dem Leiter des Bezirksamtes Hamburg-Mitte über das gesamte Jahr hinweg einen regen Schriftwechsel. Für das Jahr 2017 sind noch keine Gespräche vereinbart. 5. Mit welchen Ergebnissen endeten die Gespräche und Verhandlungen und gegebenenfalls Briefwechsel in 2016? Es liegt noch kein Ergebnis vor. 6. Wann waren die letzten direkten Verhandlungen seitens des Veranstalters mit dem Bezirksamtsleiter von Hamburg-Mitte? Welche Möglichkeiten im Bezirk Mitte für die Ausrichtung des Stuttgarter Weindorfes wurden besprochen? Siehe Antwort zu 1. 7. Sind alternative Standorte außerhalb des Bezirks Mitte als Veranstaltungsfläche geprüft worden? Wenn ja, welche? Siehe Drs. 21/4831.