BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7186 21. Wahlperiode 13.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 06.12.16 und Antwort des Senats Betr.: Planlose Personalpolitik des Senats bei der HHLA – Fragen zum Ausscheiden von Dr. Stefan Behn (II) Das Vorstandsmitglied Dr. Behn ist durch eine für ihn günstige Vertragsregelung in der komfortablen Lage, noch vor dem in Deutschland üblichen Renteneintrittsalter in Rente zu gehen und erhält darüber hinaus vom Unternehmen bis an sein Lebensende ein respektables Ruhegehalt. Aus der dazu bereits gestellten Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/6111 vom 23.09.2016 bleiben Fragen offen, außerdem ergeben sich neue Fragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Herr Dr. Behn wird zum 31. März 2017 in den Ruhestand gehen und danach, den Regelungen seines Anstellungsvertrages entsprechend, Ruhegehalt beziehen. Der Anspruch auf Ruhegehalt ab Vollendung des 60. Lebensjahres, bei vertragsgemäßem Ausscheiden aus den Diensten der Gesellschaft, bestand unabhängig von den im September 2015 vorgenommenen Vertragsanpassungen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt. 1. Welche Höhe hatte das Jahresgehalt von Herrn Dr. Behn 2014, 2015 und 2016 jeweils? (Bitte alle Vergütungsbestandteile getrennt voneinander angeben.) Für die Vergütungen der Jahre 2014 und 2015 siehe Drs. 21/2280 und Drs. 21/6818. Im Übrigen siehe HHLA-Geschäftsbericht 2015. 2. An welchem Jahresgehalt in welcher Höhe bemisst sich das Ruhegeld von Herrn Dr. Behn mit welchem prozentualen Anteil? Das Ruhegehalt bestimmt sich nach einem prozentualen Anteil am ruhegehaltsfähigen Gehalt, welches sich wiederum am derzeitigen Jahresgrundgehalt orientiert. Der prozentuale Anteil beträgt, in Abhängigkeit von der jeweiligen Dienstzeit des Vorstandsmitglieds , zwischen 35 und 50 Prozent. 3. Zu welchem Zeitpunkt fließt das Ruhegeld Herrn Dr. Behn erstmalig zu? 4. Erhält Herr Dr. Behn aufgrund seines vorzeitigen Ausscheidens aus dem Unternehmen und seines verfrühten Renteneintritts Abschläge auf sein Ruhegehalt? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht? Mit dem Ausscheiden aus der aktiven Tätigkeit hat Herr Dr. Behn Anspruch auf die ihm vertraglich zustehende Versorgung. Drucksache 21/7186 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Kann Herr Dr. Behn nach seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen eine neue Tätigkeit aufnehmen oder gegebenenfalls weitere Mandate (bei beispielsweise Mitbewerbern) übernehmen? Hierzu gibt es eine individuelle vertrauliche Regelung, welche die wettbewerblichen Interessen der HHLA beachtet. 6. Wie hoch sind die Rückstellungen, die die HHLA nun für das plötzliche Ausscheiden von Dr. Behn bilden muss? In welcher Höhe wurden in den Jahren 2012 – 2015 bereits Rückstellungen hinsichtlich des Ruhegehaltes von Dr. Behn gebildet? Die HHLA hat zu jedem Zeitpunkt, die für die Abdeckung des Ruhgehalts von Herrn Dr. Behn notwendigen, Rückstellungen gebildet (siehe HHLA-Geschäftsberichte 2012 – 2015 unter www.hhla.de). Über etwaige sich ergebende Anpassungserfordernisse bei den Rückstellungen wird im Geschäftsbericht für das Jahr 2016 berichtet werden. 7. Welche Höhe hat das Jahresgehalt der kommenden Vorstandsvorsitzenden Angela Titzrath ab Oktober 2016? (Bitte alle Vertragsbestandteile getrennt voneinander angeben.) Frau Titzrath erhält eine anteilige Jahresfestvergütung in Höhe von 350.000 Euro und eine anteilige erfolgsabhängige variable Vergütung von maximal 350.000 Euro pro Jahr. Die tatsächliche Höhe der variablen Vergütung steht derzeit, aufgrund des noch laufenden Geschäftsjahres, nicht fest. Weiterhin erhält Frau Titzrath Nebenleistungen in Form der Inanspruchnahme eines gesellschaftseigenen Pkw sowie Nebenleistungen für Kosten, die im Zusammenhang mit ihrem Wohnortwechsel stehen. Die konkrete Höhe dieser Kosten wird mit der Abrechnung des Geschäftsjahres 2016 feststehen. Sowohl die Jahresfestvergütung als auch die variable Vergütung werden zeitanteilig gezahlt. 8. Welche Höhe hat das Jahresgehalt der kommenden Vorstandsvorsitzenden Angela Titzrath ab Januar 2017? (Bitte alle Vertragsbestandteile getrennt voneinander angeben.) Ab dem Jahr 2017 erhält Frau Titzrath eine Jahresfestvergütung in Höhe von 450.000 Euro sowie eine erfolgsabhängige variable Vergütung von maximal 450.000 Euro. Außerdem erhält Frau Titzrath Nebenleistungen wie die Inanspruchnahme eines gesellschaftseigenen Pkw. Für die Besetzung der Nachfolge von Herrn Dr. Behn sind verschiedene Hamburger Personaldienstleistungsunternehmen angeschrieben worden. 9. Erwägen der Senat beziehungsweise die aufsichtführenden Stellen die Verkleinerung des HHLA-Vorstands von vier auf drei Vorstände? Es ist vorgesehen, die Vorstandsposition von Herrn Dr. Behn nachzubesetzen. 10. Wie ist das Verfahren zur Suche eines neuen Containervorstands genau ausgestaltet? Welche Unternehmen führen die Suche durch und welche Timings sind dabei zu beachten? 11. Bis wann soll die Entscheidung für die Nachbesetzung der Stelle gefallen sein? Es handelt sich um ein laufendes Verfahren. Dieses Verfahren ist vertraulich. Hierzu können keine Angaben gemacht werden.