BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7191 21. Wahlperiode 13.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Ralf Niedmers (CDU) vom 07.12.16 und Antwort des Senats Betr.: Rethebrücke – Schlechte Planung bei Europas größter Klappbrücke? Im Juli 2016 erhielt die Rethebrücke eine Teilfreigabe für die Straße. Laut HPA seien bis zur Aufnahme des Bahnverkehrs jedoch noch Arbeiten notwendig . Eine Freigabe könne erst nach Abschluss dieser Arbeiten erfolgen. Zudem stehe der Zeitpunkt der vollständigen Freigabe noch nicht fest (vergleiche Drs. 21/6637). Zuletzt hatte unter anderem die „Hamburger Morgenpost “ berichtet, dass laut „Insider-Informationen“ die Verriegelung der Schienen an den Schnittstellen zwischen der Straße und den Klappen das Hauptproblem sei. Bei Probefahrten sei allein das Gewicht eines leeren Waggons ausreichend gewesen, um die Schienen zu verschieben (vergleiche http://www.mopo.de/hamburg/klappbruecke-im-hafen-180-millionen-euroteuer --aber-zuege-duerfen-nicht-drueberfahren-25143192). Damit wird sich auch bei diesem Infrastrukturprojekt im Hamburger Hafen der Fertigstellungstermin verschieben. Erwartet wird derzeit, dass sich der Fertigstellungstermin der neuen Klappbrücke inklusive Bahnstrang bis ins Jahr 2019 verzögert. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Auf welchem Umsetzungsstand befinden sich die restlichen Bauarbeiten an der Rethebrücke? Die neue Retheklappbrücke ist baulich weitestgehend fertiggestellt. Der Rückbau der alten Hubbrücke sowie der Ausbau der Fahrrinne haben noch nicht begonnen. 2. Aus welchen Gründen konnte die Rethebrücke entgegen der ursprünglichen Planung bisher nur teilabgenommen werden und befindet sich damit nicht vollständig in Betrieb? Es müssen noch Restarbeiten durchgeführt und eisenbahnrechtliche Genehmigungsverfahren durchlaufen werden Im Übrigen siehe Antwort zu 5. 3. Trifft es zu, dass die Verriegelung der Schienen an den Schnittstellen zwischen der Straße und den Klappen ein Problem darstellt? 4. Trifft es zu, dass bei Probefahrten allein das Gewicht eines leeren Waggons ausreichend gewesen ist, um die Schienen zu verschieben? Nein. 5. Was für restliche Bauarbeiten müssen an der Rethebrücke im Einzelnen vorgenommen werden und auf welchem Stand befinden sich diese? Bei den Restarbeiten handelt es sich um baulich geringfügige Anpassungsarbeiten im Oberbau der Bahnklappbrücke. Der Oberbau ist über Befestigungswinkel mit der Brü- Drucksache 21/7191 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 cke verbunden, die nachjustiert werden müssen. Diese Anpassungsarbeiten sind sorgfältig zu planen, abzustimmen und müssen anschließend in den bahnseitigen Genehmigungsprozess integriert werden. Dies ist zwingend erforderlich, um den Verkehrsumschluss durchführen und die Bahnbrücke dem Verkehr übergeben zu können. 6. Welcher Zeitplan liegt den noch durchzuführenden restlichen Bauarbeiten zugrunde? 7. Wann rechnet die HPA mit einer Gesamtinbetriebnahme der neugebauten Rethebrücke? Siehe Drs. 21/6637 sowie Antwort zu 5. 8. In der Wirtschaftsausschusssitzung vom 7. April 2016 wurden 8 Millionen Euro Mehrbedarf für den Rückbau der Rethebrücke zugeordnet. Wird nach dem gegenwärtigen Informationsstand diese Summe ausreichen , die Kosten zu decken? Sofern die Prüfungen der HPA nach wie vor andauern: Wann kann hierzu voraussichtlich eine Aussage getroffen werden? Siehe Drs. 21/6637. 9. Welche Kostenrisiken bestehen angesichts der fehlenden Inbetriebnahme der Eisenbahntrasse? Bitte um detaillierte Darstellung. Kostenrisiken werden gemäß Drs. 20/6208 „Kostenstabiles Bauen“ erfasst und dargestellt . Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen. 10. Laut der Drs. 21/2368 vom 22. Dezember 2015 hatten sich die Kosten des Neubaus der Rethebrücke von der ersten Kostenschätzung in Höhe von 95 Millionen Euro auf gut 173 Millionen Euro gesteigert. Ist diese Kostenschätzung nach wie vor aktuell? Wenn nein, auf welche Höhe belaufen sich die aktuellen Gesamtbaukosten und mit welchen weiteren zusätzlichen Kosten wird gerechnet? Ja. 11. Entsprechend § 8 Absatz 1 der Satzung der HPA verabschiedet der Aufsichtsrat der HPA regelmäßig zum Ende eines Jahres den Wirtschaftsplan des Folgejahres. Wie sieht der aktuelle Wirtschaftsplan der Hamburg Port Authority (HPA) für das Jahr 2017 in Bezug auf die Infrastrukturmaßnahmen im Hamburger Hafen aus? Die entsprechende Aufsichtsratssitzung hierzu hat noch nicht stattgefunden.