BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7193 21. Wahlperiode 13.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 07.12.16 und Antwort des Senats Betr.: Abschiebungen: Welche Rolle spielen Sozialarbeiter/-innen der Unterkünfte – Nachfragen Seit der erneuten Verschärfung des Asylrechts im vergangenen Herbst sollen Abschiebungen immer unangekündigt erfolgen. Abschiebungen werden zudem sehr häufig nachts oder in den ganz frühen Morgenstunden begonnen . Aus diesen Gründen kam es immer wieder vor, dass Sozialarbeiter/ -innen aus den Flüchtlingsunterkünften Mitarbeitern/-innen der Ausländerbehörde über Nacht Schlüssel überlassen mussten, damit diese die betroffenen Personen abholen und verbringen können. Dabei wurden sie gleichzeitig verpflichtet, gegenüber den betroffenen Personen Stillschweigen über ihre vorbereitete Abschiebung zu bewahren. Verständlicherweise bringt das Sozialarbeiter/-innen, die eigentlich dem Wohlergehen und der sozialen Eingliederung von Menschen zuarbeiten, in unerträgliche Gewissenskonflikte. Aus den Antworten des Senats auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/6772 ergeben sich nachfragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Was ist die Rechtsgrundlage für a. das Eindringen in den privaten Wohnraum? b. die Nutzung des Zweitschlüssels? c. die Verpflichtung der Mitarbeiter/-innen der Unterkünfte, die Schlüssel herauszugeben 2. Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Mitarbeiter/-innen der Unterkünfte verpflichtet, Stillschweigen über die Herausgabe des Zweitschlüssels zu wahren? Siehe Drs. 21/6772.