BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7194 21. Wahlperiode 13.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 07.12.16 und Antwort des Senats Betr.: Rückhaltebecken Lottbeker Teich – Wann werden die angekündigten Maßnahmen umgesetzt? In der Drs. 20/13393 hatte der Senat zum Thema „Hochwasserschutz an der Lottbek“ ausgeführt, dass im November 2014 ein Planungsauftrag zum Umbau des Wehres am Lottbeker Teich erteilt werden sollte. Damit soll die Funktion des Lottbeker Teichs als Rückhaltebecken verbessert werden. Zudem führte der Senat damals aus, dass Zeitpunkt und Umfang einer Entschlammung des Lottbeker Teichs von den Ergebnissen der weitergehenden Untersuchungen abhängt. Ich frage den Senat: 1. Wurde der Planungsauftrag für den Umbau des Wehres am Lottbeker Teich inzwischen erteilt? Wenn ja, wann und an wen? Wenn nein, warum nicht? 2. Liegen inzwischen konkrete Planungen für den Umbau des Wehres vor? Wenn nein, warum nicht? 3. Wie sind der konkrete Sachstand und der genaue Zeitplan für den Umbau des Wehres am Lottbeker Teich? Mit der Vorlage des Angebots eines Planungsbüros beim zuständigen Bezirksamt wurde festgestellt, dass die Lösung der Planungsaufgabe zwischen den Zielen des Hochwasserschutzes einerseits und den ökologischen Anforderungen anderseits eine Machbarkeitsuntersuchung erfordert, deren Vergabe ein komplexeres Wettbewerbsverfahren voraussetzt. Vorbehaltlich des Haushaltsbeschlusses und des noch abzustimmenden bezirklichen Arbeitsprogramms Wasserwirtschaft wird die Auftragserteilung für die Planungsleistungen zum Lottbeker Teich in 2017 erfolgen. Ein genauer Zeitplan über den weiteren Ablauf der Maßnahme kann frühestens mit Vergabe der Planungsleistungen festgelegt werden. 4. Wann sollen welche Planungen umgesetzt werden und in welchem Ausmaß soll dabei das Rückhaltevolumen des Lottbeker Teichs vergrößert werden? 5. Wie sind der konkrete Sachstand und der Zeitplan bezüglich einer Entschlammung des Lottbeker Teichs? Dieses wird Gegenstand des Planungsauftrages sein und kann erst mit Vorlage des daraus resultierenden Entwurfes beantwortet werden. Drucksache 21/7194 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Welche Maßnahmen zum Hochwasserschutz an der Lottbek wurden seit Oktober 2014 im Einzelnen mit den zuständigen Stellen in Schleswig- Holstein beraten und abgestimmt? Die Grundzüge des Untersuchungsumfangs für die in den Fragen 1. bis 3. genannte Maßnahme wurden vom zuständigen Bezirksamt mit der Wasserbehörde des Kreises Stormarn beraten. Darüber hinaus wurde das Genehmigungsverfahren für den Neubau einer zuvor hochwasserrelevanten Überfahrt auf ein Hamburger Grundstück abgestimmt.