BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7195 21. Wahlperiode 13.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 07.12.16 und Antwort des Senats Betr.: Berichterstattung und aktuelle Entwicklung der hsh portfoliomanagement AöR im 3. Quartal 2016 Mit der hsh portfoliomanagement AöR haben die Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein ein umfangreiches Portfolio an notleidenden Schiffskrediten von der HSH Nordbank übernommen. Im Staatsvertrag über die Errichtung der hsh portfoliomanagement AöR wurde festgelegt, dass der zuständige Ausschuss der Bürgerschaft vierteljährlich einen Bericht enthält. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen zum Teil auf der Grundlage von Auskünften der hsh portfoliomanagement AöR (hsh pm) wie folgt: 1. Wann wird der Bericht des hsh portfoliomanagement AöR über die Entwicklung im 3. Quartal 2016 vorgelegt? Nach Beschlussfassung über den Bericht im Verwaltungsrat der hsh portfoliomanagement AöR (hsh pm), die voraussichtlich Mitte Dezember erfolgt. 2. Wurden im 3. Quartal 2016 bei der hsh portfoliomanagement AöR Wertberichtigungen auf Forderungen vorgenommen? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen? Die Aktualisierung der Bewertung des Schiffsportfolios ist noch nicht abgeschlossen. Die Schifffahrtsmärkte haben sich nach Übernahme des Portfolios in der zweiten Jahreshälfte jedoch weiter verschlechtert, sodass negative Auswirkungen auf das Bewertungsergebnis zu erwarten sind. 3. Kam es im 3. Quartal 2016 zu Forderungsverzichten seitens der hsh portfoliomanagement AöR? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen? Nein. 4. Wurde der Abwicklungsquartalsbericht für das 3. Quartal 2016 gemäß § 8 Absatz 2 der Satzung der hsh portfoliomanagement AöR fristgemäß dem Verwaltungsrat vorgelegt? Ja. 5. Wann hat der Verwaltungsrat den Abwicklungsquartalsbericht beschlossen beziehungsweise wann ist dies vorgesehen? Der Verwaltungsrat hat den Abwicklungsbericht am 1. Dezember 2016 zur Kenntnis genommen. Drucksache 21/7195 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Für welche Entscheidungen der hsh portfoliomanagement AöR von besonderer Bedeutung wurde auf Basis von § 14 Absatz 6 der Satzung festgelegt, dass eine Beschlussfassung des Verwaltungsrates erforderlich ist? Der Verwaltungsrat hat über die satzungsmäßigen Regelungen hinaus bisher keine weiteren Regelungen gemäß § 14 Absatz 6 Satz 4 der Satzung getroffen. 7. Wer wurde wann als Abschlussprüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 der hsh portfoliomanagement AöR bestimmt? Der Verwaltungsrat hat die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in seiner Sitzung am 1. Dezember 2016 vorbehaltlich des Einvernehmens mit dem Rechnungshof als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 bestellt. 8. Wie sind der genaue Sachstand und der Zeitplan bezüglich einer Absenkung der Kreditermächtigung für die hsh portfoliomanagement AöR, wie von der Bürgerschaft am 9.11.2016 einstimmig beschlossen? Welche Planungen und Überlegungen gibt es im Einzelnen, die Kreditermächtigung auf welche erforderliche Höhe zu reduzieren? Die Abstimmungen mit der hsh pm und dem Land Schleswig-Holstein sind noch nicht abgeschlossen.