BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7197 21. Wahlperiode 13.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 07.12.16 und Antwort des Senats Betr.: Wieso ist die Zahl der zugewiesenen Flüchtlinge im November um 25 Prozent gestiegen? Nachdem die Zahlen der Hamburg zugewiesenen Flüchtlinge in den letzten fünf Monaten immer knapp über oder knapp unter 400 Personen lag, ist es überraschend, dass die Zahl im November plötzlich bei 522 Flüchtlingen lag. Da die November-Zahlen zu den bundesweit im EASY-System erfassten Flüchtlingen vom Bundesinnenministerium noch nicht veröffentlicht worden sind, sind leider noch keine Rückschlüsse darüber möglich, inwieweit die Zahlen bundesweit insgesamt wieder angestiegen sind. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: In die Verteilung nach EASY, welches ein Bundessystem ist, werden gemäß § 45 Asylgesetz (AsylG) ausschließlich Asylerstantragsteller einbezogen. Darüber hinaus werden unerlaubt eingereiste Ausländer nach § 15a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) nach dem EDV-System zur Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer gleichmäßig und ebenso quotengerecht auf die einzelnen Bundesländer verteilt. Außerdem müssen Asylfolgeantragsteller gemäß § 71 Abs. 2 AsylG ihren Folgeantrag dort stellen, wo auch das Erstverfahren durchgeführt wurde. Als Zugänge werden jedoch – unabhängig von einer gegebenenfalls abweichenden örtlichen Zuständigkeit – alle Personen erfasst, die sich im Ankunftszentrum melden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Flüchtlinge sind im November bundesweit im EASY-System registriert worden? 17.566. 2. Warum hat Hamburg mehr als die vereinbarten 2,5 Prozent dieser Neuzugänge zugewiesen bekommen? Im Jahr 2016 beträgt der bundesweite Anteil Hamburgs 2,55752 Prozent. Im November 2016 wurden Hamburg 455 Personen im EASY-Verfahren zugewiesen, was einem Anteil von 2,59 Prozent entspricht. Eventuelle monatliche Über- oder Unterbuchungen werden im Folgemonat angerechnet. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Bereits im Oktober hätten Hamburg unter Berücksichtigung der 15.178 im EASY-System registrierten Flüchtlinge nur 380 Personen zugewiesen werden dürfen, es waren aber 420. Wie erklärt sich diese Differenz? Im Oktober 2016 wurden Hamburg durch das EASY-Verfahren 382 Personen zugeteilt , was einem Anteil von 2,51 Prozent entspricht. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. Drucksache 21/7197 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Enthält die Zahl der Hamburg zugewiesenen Flüchtlinge bereits Personen , die via Familiennachzug in die Stadt gekommen sind? Nein, diese Personen reisen im Regelfall mit einem Visum ein und stellen keinen Asylantrag. 5. Drs. 21/6118 gibt an, dass bis 26. September 2016 insgesamt 563 Personen im Rahmen des Familiennachzugs nach Hamburg gekommen sind. Wie viele Männer, Frauen und Kinder sind bisher im Jahr 2016 insgesamt und jeweils monatlich bis einschließlich Ende November im Rahmen des Familiennachzugs in die Stadt gekommen? Familiennachzug erfolgt mehrheitlich bei syrischen Staatsangehörigen. Im Übrigen siehe Drs. 21/6118. In der nachfolgenden Übersicht wird daher ausschließlich die Zahl der syrischen Familienangehörigen aufgeführt, die unmittelbar nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis nach §§ 30 und 32 Aufenthaltsgesetz erhalten haben. Monat Männer Frauen Kinder Gesamt Januar 1 21 30 52 Februar 6 19 38 63 März 3 24 46 73 April 1 12 31 44 Mai 3 24 44 71 Juni 5 32 56 93 Juli 5 22 55 82 August 6 19 29 54 September 8 29 59 96 Oktober 6 28 68 102 November 3 41 74 118 Insgesamt 47 271 530 848 6. In der Mitteilung über Zugangszahlen wurde auch vermeldet, dass in den Monaten November und Dezember 2.053 Plätze in Folgeunterkünften eröffnet werden konnten. Wie viele sind es für das Jahr 2016 insgesamt? Im Jahr 2016 wurden zum Stand 8. Dezember 2016 insgesamt 8.292 Plätze in öffentlich -rechtlichen Unterkünften neu geschaffen. 7. Auch hieß es, dass die Zahl der Überresidenten Ende November nur noch bei 6.700 Flüchtlingen lag, im Juni seien es noch 10.000 Flüchtlinge gewesen, die länger als sechs Monate in einer Erstunterkunft gelebt hätten. Wie viele Überresidenten haben innerhalb dieses Zeitraums Hamburg verlassen? Siehe Drs. 21/5998. Bewohnerinnen und Bewohner, deren Wohnverpflichtung nach § 47 Absatz 1 Satz 1 AsylG endete, werden den Vorgaben entsprechend vorrangig verlegt. In den Monaten Juni bis November 2016 haben circa 6.300 Personen die EA verlassen , circa 3.700 Personen sind in eine öffentlich-rechtliche Unterbringung eingezogen. Die Übrigen sind in privaten Wohnraum gezogen oder haben die EA aus sonstigen Gründen oder unbekannt verlassen. Eine weitere Differenzierung ist nicht möglich, da dies statistisch nicht erfasst wird. Zu den Rückführungszahlen siehe Drs. 21/5124, 21/5453, 21/5812, 21/6222 und 21/6544. 8. Wie viele Plätze in Folgeunterkünfte plant der Senat im Jahr 2017 neu in Betrieb zu nehmen? Wie viele Plätze fallen gleichzeitig voraussichtlich 2017 weg? Siehe Drs. 21/4940.