BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7198 21. Wahlperiode 13.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 07.12.16 und Antwort des Senats Betr.: „Kita-Inspektion“ Entsprechend der Medienberichterstattung vor einigen Monaten ist die Einführung des sogenannten Kita-TÜVs gescheitert.1 Im Anschluss hieran kündigte die Sozialbehörde die Einführung der „Kita-Inspektion“ an.2 Diese soll die Funktion des gescheiterten „Kita-TÜVs“ übernehmen und eine regelmäßige Kontrolle der Hamburger Kitas gewährleisten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat 1. Bis zu welchem Zeitpunkt ist mit einer Vorlage des Konzeptes „Kita- Inspektion“ in der Bürgerschaft zu rechnen? Die Planungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen Im Übrigen siehe Antwort zu 4. bis 7. 2. Inwieweit wird sich die Kita-Inspektion vom geplanten Kita-TÜV unterscheiden ? Die auch als „Kita-TÜV“ bezeichnete externe Evaluation der Qualität in Hamburger Kindertageseinrichtungen sollte als eine stärkenorientierte, fachlich fundierte Einschätzung der in den Kitas erreichten Qualität durchgeführt werden. Neben dem Aufzeigen von Entwicklungsbedarfen sollten die unabhängigen externen Evaluatoren den Kindertageseinrichtungen konkrete Empfehlungen für die Qualitätsentwicklung geben. Bisherige Planungen der künftigen Kita-Inspektion sehen anlassungebundene Überprüfungen vor, ob in einer Kindertageseinrichtung die Anforderungen zur Erlaubniserteilung (§ 45 SGB VIII) weiterhin vorliegen. Insofern wäre der Referenzrahmen die derzeit gültige „Richtlinie für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen“ (Kita- Richtlinie), ergänzt durch das Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (KibeG) und das Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII). 3. Werden Institutionen und Personen außerhalb der Hamburger Sozialbehörde im Entstehungsprozess der Kita-Inspektion hinzugezogen? a) Wenn ja, welche Institutionen und Personen werden zu welchem Zweck hinzugezogen? b) Wenn nein, warum werden keine externen Institutionen und Personen hinzugezogen? Die Planungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. 1 Unter vielen: http://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Kita-TUeV-Verhandlungengescheitert ,kita792.html. 2 http://www.hamburg.de/fachinformationen/6478762/qualitaetskontrollen-kita/. Drucksache 21/7198 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Inwieweit werden die auf Bundesebene diskutierten Änderungen zum Sozialgesetzbuch – insbesondere § 46 SGB VIII – in die Planungen miteinfließen ? 5. Inwieweit ist die Erstellung des Konzeptes „Kita-Inspektion“ vom Abschluss der Beratungen zur SGB-VIII-Reform abhängig? 6. Zu welchem Zeitpunkt rechnet der Senat mit der Arbeitsaufnahme durch die „Kita-Inspektion“? 7. Wie hoch werden die voraussichtlichen Kosten für „Kita-Inspektion“ ausfallen und wie werden diese finanziert? Siehe Drs. 21/7159. Die Kalkulation der Kosten der künftigen Kita-Inspektion ist abhängig von ihrer konzeptionellen Ausgestaltung. 8. In welcher Behörde/in welchem Amt oder bei welcher sonstigen Institution wird die „Kita-Inspektion“ angesiedelt werden? Die Planungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. 9. Wie wird der Senat die Unabhängigkeit der „Kita-Inspektion“ gewährleisten ? Die bisherigen Planungen sehen vor, dass es sich bei der künftigen Kita-Inspektion um eine behördliche Dienststelle handeln wird, die die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen überprüft.