BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7203 21. Wahlperiode 16.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Hannemann (DIE LINKE) vom 08.12.16 und Antwort des Senats Betr.: Ohne Deutschkenntnisse keine Beratung beim Jobcenter t.a.h.? Personen ohne ausreichende Deutschkenntnisse melden sich bei Jobcenter t.a.h., der Arbeitsagentur Hamburg oder den zuständigen Grundsicherungsämtern . Dies gilt sowohl für Geflüchtete als auch für Menschen ohne Flüchtlingsstatus . Zum August des Jahres hat Jobcenter t.a.h. einen telefonischen Dolmetscherdienst eingerichtet. Laut Jobcenter t.a.h. soll dieser Berater/ -innen bei Jobcenter t.a.h. unterstützen, „Kunden/-innen“ mit geringen Deutschkenntnissen zu beraten und durch besondere Förderangebote in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Im Rahmen des Dienstes wählen die Mitarbeiter /-innen der Jobcenter die Rufnummer des Dolmetscherservice und innerhalb von zwei Minuten steht eine Übersetzerin/ein Übersetzer mit den benötigten Sprachkenntnissen bereit. Ebenso wird in der Pressemitteilung durch Jobcenter t.a.h. davon gesprochen, dass die aufwendige Suche nach Dolmetschern nun ein Ende hat. Hat der Dolmetscherservice keinen Erfolg, so können die Jobcenter-Mitarbeiter/-innen auch weiterhin auf Präsenzdolmetscher zurückgreifen. Laut einem Aushang eines Jobcenters werden die Besucher/-innen auf Arabisch und Englisch darauf hingewiesen, dass die Amtssprach deutsch sei. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Besucher/ -innen eine Person ihres Vertrauens zwecks Übersetzung mitbringen sollen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) betreut circa 180.000 hilfebedürftige Menschen , die aus circa 180 Nationen stammen. Die Vielsprachigkeit der Kundinnen und Kunden ist im Jobcenter wie in der Bundesagentur für Arbeit, der Agentur für Arbeit Hamburg (Agentur) und den Grundsicherungsämtern seit vielen Jahren eine tägliche Herausforderung, der sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen. Sowohl für das Jobcenter als auch für die Grundsicherungsämter ist die interkulturelle Öffnung der jeweiligen Organisation eine zentrale Handlungsstrategie im Umgang mit Kundinnen und Kunden. Hierzu gehören unter anderem die verstärkte Einstellung von Menschen mit Migrationshintergrund und Personen, die mehrsprachig kommunizieren können, die Bereitstellung von Informationen in den Hauptherkunftssprachen sowie die interkulturelle Fortbildung/Kompetenzentwicklung von Beschäftigten und Führungskräften. Für Sozialverwaltungsverfahren gilt das SGB X. Sämtliche Bescheide und Verwaltungsakte sind demnach in deutscher Sprache zu verfassen. Entsprechende gesetzliche Regelungen gibt es ebenso in allen anderen EU-Ländern. Angesichts einer Vielzahl von Menschen aus Kriegs- und Krisengebieten, die unvorbereitet und ohne jegliche Möglichkeit, zuvor die deutsche Sprache zu erlernen, in Deutschland Schutz suchen, haben die Agentur ebenso wie Jobcenter nichtsdestotrotz mit dem Angebot eines telefonischen Dolmetscherdienstes reagiert. Dieser steht seit dem 01.08.2016 zur Verfügung. Bereits zuvor und nach wie vor begleitend gibt es bei Jobcenter ein Gutscheinverfahren, mit dem die Kundinnen und Kunden eine/n Drucksache 21/7203 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 sachverständigen Dolmetscher/in hinzuziehen können. Präsenzdolmetscherinnen und -dolmetscher werden darüber hinaus nicht vorgehalten. Nach wie vor hat jedoch das selbstständige Erlernen der deutschen Sprache beziehungsweise in Fällen, in denen dies noch nicht in ausreichendem Maße erfolgen konnte, die eigenverantwortliche Organisation einer Vertrauensperson zur Übersetzung Vorrang. Auch hierauf weist der erwähnte Aushang hin. Dieser Aushang wurde allen Standorten von Jobcenter zur Verfügung gestellt. Dies vorausgeschickt beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von Jobcenter und Agentur wie folgt beantwortet: 1. In welchen Jobcentern hängt dieser Hinweis aus? Bitte jeweiligen Standort angeben. Siehe Vorbemerkung. 2. Hängt der oben genannte Hinweis ebenfalls bei der Agentur für Arbeit Hamburg und in den Grundsicherungsämtern? Wenn ja, bitte jeweilige Standorte angeben. In den Hamburger Grundsicherungsämtern hängt der oben genannte Hinweis nicht aus. Ein entsprechender Aushang ist in der Agentur ebenfalls nicht bekannt. 3. Wie viele Präsenzdolmetscher/-innen und für welche Sprachen sind innerhalb eines Zeitraumes täglich anwesend? Bitte jeweils auflisten nach Standorten in: a. Jobcenter t.a.h. b. Jobcenter W.I.R c. Grundsicherungsamt Hamburg Siehe Vorbemerkung. d. Agentur für Arbeit Hamburg Neben der Nutzung des telefonischen Dolmetscherdienstes beschäftigt die Agentur zwei Sprachmittler/-innen (Sprachhintergrund: Arabisch, Dari/Fasi, Englisch, Französisch ). Alle weiteren Notwendigkeiten zur Sprachmittlung können über den Telefondolmetscherdienst der Bundesagentur beziehungsweise über Fremdsprachkenntnisse von Mitarbeitern/-innen realisiert werden. 4. Wie viele Dolmetscher/-innen sind seit 2016 beim Dolmetscherservice registriert? Bitte jeweils monatlich und nach Sprachkenntnissen auflisten. Die Dienstleistung wird eingekauft, Anzahl und Arbeitsverhältnis der beim Dolmetscherservice registrierten Dolmetscherinnen und Dolmetscher ist nicht Gegenstand der Verträge und nicht bekannt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Wie viele Mitarbeiter/-innen bei Jobcenter t.a.h. nutzten seit August 2016 den Dolmetscherservice? Bitte monatlich und nach Standort auflisten. 6. Wie hoch belaufen sich die Kosten des Dolmetscherservice seit Beginn? Bitte jeweils nach Standorten Jobcenter t.a.h. und monatlich auflisten. Im August 2016 wurden 75, im September 137 und im Oktober 146 Gespräche unter Inanspruchnahme des Dolmetscherdienstes geführt. Die Kosten betrugen im August 1.579,73 Euro, im September 2.918,48 Euro und im Oktober 3.334,02 Euro. Die Standorte werden im Rahmen der Verträge mit dem Dienstleister nicht erfasst. 7. In welchem Arbeitsverhältnis und jeweiliger Dauer stehen die Dolmetscher /-innen für den Dolmetscherdienst zu Jobcenter t.a.h. oder der Stadt Hamburg und wem sind sie hauptsächlich zugeordnet? Siehe Antwort zu 4. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7203 3 8. Nach den Handlungsempfehlungen/Geschäftsanweisungen (HEGA 05/11-08/10/2008 – 15) der Bundesagentur für Arbeit haben Menschen, die im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit in Deutschland eine Arbeit aufnehmen oder suchen und dabei die Dienste der Jobcenter beziehungsweise Arbeitsagenturen in Anspruch nehmen, Anspruch auf Dolmetscher - und Übersetzungsdienste in erforderlichem Umfang. Wie wird dieses bei Jobcenter t.a.h. und der Agentur für Arbeit Hamburg umgesetzt ? 9. Wer entscheidet über den „erforderlichen Umfang“ bei Jobcenter t.a.h. und der Arbeitsagentur Hamburg jeweils? Bitte ausführlich begründen. Die für den Rechtskreis SGB III geltende Weisung der Bundesagentur für Arbeit HEGA 10/2008 – 14 „Inanspruchnahme von Dolmetscher- und Übersetzungsdiensten“ ist mit der HEGA 05/2011-08 aufgehoben. Ebenfalls ist die für den Rechtskreis SGB III geltende Weisung der Bundesagentur für Arbeit HEGA 05/11-08 mit für den Rechtskreis SGB III geltenden Weisung 201611028 vom 21.11.2016 – Inanspruchnahme von Dolmetscher- und Übersetzungsdiensten aufgehoben. Zur Umsetzung bei Jobcenter wird auf die Handlungsanweisung 01/2014 „Beauftragung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern“ verwiesen. Unter http://www.team-arbeit-hamburg.de/site/weisungen/ kann eine ZIP-Datei mit den aktuell gültigen Handlungsanweisungen und Arbeitsanleitungen von Jobcenter heruntergeladen werden. Der „erforderliche Umfang“ begründet sich im jeweiligen Einzelfall und wird durch die zuständige Vermittlungsfachkraft entschieden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 10. Gab es in den Jahren 2015 bis heute im Rahmen der Dolmetscher- und Übersetzungsdienste eine Zusammenarbeit mit Sozialverbänden oder anderen Einrichtungen? Wenn ja, mit wem und wie viele? Wenn nein, warum nicht? Bitte ausführlich begründen und jeweils monatlich darstellen. Nein, siehe Vorbemerkung. 11. Wer trägt die Kosten nach Frage 8. und wie hoch sind die jeweiligen Kosten seit 2015 bis aktuell? Bitte ausführlich monatlich darstellen. Siehe Antwort zu 8. Darüber hinaus ist eine Auswertung im Sinne der Fragestellung nicht möglich. 12. Sind dem Senat Probleme bei der Bereitstellung von Dolmetschern/ -innen und Übersetzern/-innen inklusive Übersetzungsleistungen bei Jobcenter t.a.h. und der Agentur für Arbeit Hamburg bekannt? Wenn ja, welche? Nein, siehe Vorbemerkung. 13. Hält der Senat die derzeitigen Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen bei Jobcenter t.a.h. und Agentur für Arbeit Hamburg für ausreichend ? Bitte ausführlich begründen. Ja, siehe Vorbemerkung. 14. Ist die Praxis bekannt, dass Menschen ohne Dolmetscher/in der Einlass verwehrt wird? Wenn ja, wie wird dies begründet und wie häufig ist dies der Fall? Wenn sie nicht toleriert wird: welche Maßnahmen werden vorgenommen, um dieser scheinbar gängigen Praxis Einhalt zu gebieten? Nein, diese behauptete Praxis ist der zuständigen Behörde, Agentur und Jobcenter nicht bekannt. Drucksache 21/7203 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 15. Gibt es Angebote für Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen in den Hamburger Grundsicherungsämtern? Wenn ja, bitte nach Standorten auflisten. Wenn nein, warum nicht? Nein. Hierfür gibt es keinen gesetzlichen Auftrag. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 16. Welche Auffassung vertritt der Senat zum angebotenen Dolmetscherservice konträr des benannten Hinweises laut Eingangstext? Die Einrichtung des telefonischen Dolmetscherservice bei Jobcenter wird von der zuständigen Behörde begrüßt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.