BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7216 21. Wahlperiode 16.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Heißner (CDU) vom 08.12.16 und Antwort des Senats Betr.: Brücke am Wördemanns Weg (II) Seit einiger Zeit ersetzt eine Behelfsbrücke die aufgrund des Deckelbaus an der A 7 abgerissene Brücke am Wördemanns Weg. Die Brücke ist nur einspurig , weshalb es täglich zu Verkehrsbehinderungen kommt. Die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) soll der Stadt bei der Wahl der Brücke beratend zur Seite gestanden haben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) ist von Hamburg mit der Planung und dem Ausbau der A 7 im Abschnitt Stellingen beauftragt worden. Wie bereits in Drs. 21/5876 ausgeführt, wurde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens in Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Dienststellen die Entscheidung für eine einstreifige Behelfsbrücke während der Bauzeit als Ersatz der Brücke am Wördemanns Weg getroffen. In Hinblick auf die beengten Platzverhältnisse sowie die erforderliche Verkehrsabwicklung ist dies die vorzugswürdigste Lösung. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Rolle spielte die DEGES bei der Wahl der Behelfsbrücke am Wördemanns Weg? Die DEGES hat den Ausbau der A 7 in Stellingen im Auftrag und in Abstimmung mit der zuständigen Fachbehörde geplant und im Rahmen der Planung einen Vorschlag für die Behelfsbrücke ausgearbeitet. 2. Welcher Brückentyp mit welchen Maßen wurde von der DEGES vorgeschlagen ? Die Planung der DEGES sah eine Systembrücke, ein sogenanntes SS80-Festbrückengerät , mit einer Stützweite von 63 m vor. Die Breite der Brücke beträgt 6 m (3,5 m Fahrbahn, 2 m Gehweg und 0,5 m Schutzeinrichtung). 3. Gab es Differenzen zwischen dem Vorschlag der DEGES und der jetzigen Brücke, für die sich der Senat entschied? Wenn ja, welche und warum wurde der jetzige Brückentyp gewählt? Nein, die geplante Behelfsbrücke ist zum Einsatz gekommen. 4. In der Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage aus dem September 2016 (Drs. 21/5876) schrieb der Senat: „Die einstreifige Behelfsbrücke stellt unter Berücksichtigung des beengten Platzbedarfs sowie der erforderlichen Verkehrsabwicklung das wirtschaftlichste Verkehrsführungskonzept dar.“ Drucksache 21/7216 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a) Welche Kosten sind bisher für die Behelfsbrücke insgesamt angefallen und wie stellt sich die Finanzierungsstruktur dar? Die Errichtung, die Unterhaltung und der Rückbau der Behelfsbrücke sind Bestandteil des Bauvertrages für den Bau des Tunnel Stellingen. In diesem Vertrag ist für die Behelfsbrücke ein Preis von circa 800.000 Euro vereinbart. Die Kosten trägt der Bund. b) Welche Kosten waren für den von der DEGES vorgeschlagenen Brückentyp geschätzt worden? Der vertraglich vereinbarte Preis entspricht den veranschlagten Kosten. 5. In der Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage aus dem September 2016 (Drs. 21/5876) schrieb der Senat: „Zur Entlastung des Wördemanns Weg vom Durchgangsverkehr Richtung Eidelstedt wurde bereits im Vorwege der Knoten Kieler Straße/Sportplatzring ausgebaut.“ Inwieweit wird diese Entlastungswirkung durch die geplante Veränderung der Autobahnauffahrt Richtung Norden an der Kieler Straße/Anschlussstelle Stellingen beeinflusst? Der Durchgangsverkehr Richtung Eidelstedt ist von der geplanten Veränderung der Autobahnauffahrt Stellingen Richtung Norden nicht betroffen. Die Veränderung betrifft ausschließlich die Verkehre, die an der Anschlussstelle HH-Stellingen auf die A 7 in Richtung Norden auffahren. Diese werden über einen Ampelknoten indirekt als Linksabbieger geführt. Die Fahrtbeziehung Richtung Eidelstedt wird nicht verändert, sodass die Entlastungswirkung für den Wördemanns Weg weiterhin gegeben ist.