BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7218 21. Wahlperiode 16.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 08.12.16 und Antwort des Senats Betr.: Beratung durch das Flüchtlingszentrum Die Zentrale Information und Beratung für Flüchtlinge gGmbH ist eine gemeinnützige Gesellschaft der Arbeiterwohlfahrt, des Caritas-Verbandes und des Deutschen Roten Kreuzes. Nach Selbstverständnis des Flüchtlingszentrums bietet dieses eine persönliche und umfassende Beratung zu asylund ausländerrechtlichen Fragen sowie zu den Bereichen Arbeit, Qualifizierung und Ausbildung und hilft bei der individuellen Klärung von Perspektiven .1 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf Grundlage der Angaben der Zentralen Information und Beratung für Flüchtlinge gGmbH (im Folgenden Flüchtlingszentrum genannt). Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wer wird durch das Flüchtlingszentrum beraten? Das Flüchtlingszentrum berät Asylsuchende, Schutzbedürftige aus den Bund-Ländersowie Länder-Aufnahmeprogrammen, geduldete Ausländerinnen und Ausländer, Personen ohne Aufenthaltsdokumente, Zugewanderte aus Drittländern mit sicherem und ungesichertem Aufenthaltsstatus sowie EU-Bürgerinnen und Bürger zu Fragen der Krankenversicherung. Im Übrigen siehe Drs. 21/5547. 2. Wer darf durch das Flüchtlingszentrum aus welchem Grund nicht beraten werden? Grundsätzlich haben anerkannte Asylbewerberinnen und -bewerber, Drittstaatsangehörige mit Aufenthaltstitel sowie EU-Bürgerinnen und Bürger keinen Zugang zum Beratungsangebot des Flüchtlingszentrums, da sie die Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) beziehungsweise die Jungendmigrationsdienste (JMD) des Bundes in Anspruch nehmen können. Eine Ausnahme bilden die Rückkehrberatung und die Beratung in Fragen der Krankenversicherung (siehe Antwort zu 1). 3. Welche und wie viele Beratungsangebote hinsichtlich einer freiwilligen Ausreise gibt im Flüchtlingszentrum? Zu den Beratungsangeboten zählen im Einzelnen: - Allgemeine Rückkehrberatung, - Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung bezüglich der Inanspruchnahme von Rückkehrhilfen aus dem REAG-Programm (Reintegration and Emigration Programme for Asylum Seekers in Germany) und GARP-Programm (Government 1 http://www.fz-hh.de/. Drucksache 21/7218 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Assisted Repatriation Programme) der Internationalen Organization for Migration (IOM), - Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung bezüglich der Inanspruchnahme von Rückkehrhilfen aus dem Hamburger Programm zur Förderung der freiwilligen Rückkehr und Reintegration von Ausländerinnen und Ausländern, - Beratung bezüglich der Inanspruchnahme spezifischer Reintegrationsprogramme bestimmter Herkunftsregionen. 4. Wie viele Stellen im Flüchtlingszentrum sind mit der Beratung von beratungsbeanspruchenden Personen hinsichtlich einer freiwilligen Ausreise befasst? Siehe Drs. 21/5547 sowie 21/6055. 5. Wie viele Beratungen zur Möglichkeit der freiwilligen Ausreise gab es im Flüchtlingszentrum seit 2015? (Bitte monatsweise aufschlüsseln.) Siehe Anlage. 6. Wie viele freiwillige Ausreisen in den Jahren 2015 und 2016 lassen sich mit der Inanspruchnahme einer dahin gehenden Beratung im Flüchtlingszentrum in Zusammenhang bringen? Beim Flüchtlingszentrum stellten im Jahr 2015 insgesamt 854 Personen einen Antrag auf Rückkehrhilfe, von Januar bis Oktober 2016 wurden insgesamt 473 Anträge auf Rückkehrhilfe erfasst. Sämtliche Personen sind ausgereist. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7218 3 Anlage Anzahl der Beratungsgespräche des Flüchtlingszentrums zum Thema Rückkehrberatung im Zeitraum 2015 – Nov. 20162 Jahr Januar Februar März April Mai Juni Juli August Sept. Okt. Nov. Dez. Summe 2015 207 188 243 267 293 322 563 271 385 367 419 136 3.661 2016 248 391 405 427 331 369 304 254 252 260 313 - 3.554 * Abweichungen für den Zeitraum Januar bis August 2016 (Drs. 21/6055) ergeben sich u.a. daraus, dass im Laufe des Beratungsprozesses festgestellt wird, dass anfängliche Angaben nicht zutreffend waren. 2 Die Anzahl der Beratungsgespräche ist nicht identisch mit der Anzahl der freiwilligen Ausreisen .