BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7222 21. Wahlperiode 16.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 09.12.16 und Antwort des Senats Betr.: Gesetzentwurf zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen – Neue Belastungen für Unternehmen? Der Gesetzesentwurf des Bundesfinanzministeriums zum Schutz vor Steuerhinterziehung durch Manipulationen von Ladekassen wurde im Bundestag und Bundesrat Ende September 2016 diskutiert. Hamburg und Schleswig- Holstein geht der bisherige Entwurf nicht weit genug. Sie fordern weitere Verschärfungen wie eine Belegausgabepflicht und eine zentrale Registrierung der Sicherungseinrichtungen, die auch in der Stellungnahme des Bundesrates enthalten sind. Bürokratieaufwand und zusätzliche Kosten können für viele Betriebe die Folge sein, wenn das Gesetz mit den Ergänzungen in Kraft tritt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Mit welchen Kosten werden aus Sicht des Senats Betriebe zusätzlich rechnen müssen, wenn das Gesetz mit den geforderten Ergänzungen in Kraft tritt? 2. Mit welchem weiteren zusätzlichen Aufwand müssen dann die Betriebe rechnen? An welchen Stellen in dem Gesetzentwurf wird dies aus Sicht des Senats deutlich? Die Bundesregierung hat den Kostenaufwand, der für die Wirtschaft und die Verwaltung entsteht, in der BT.-Drs. 18/9535 dargelegt. Der Senat hat zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung keine Kostenschätzung vorgenommen. 3. Inwiefern stehen die zusätzlichen bürokratischen Aufwände durch die vom Senat betriebene Verschärfung in einem angemessenen Verhältnis zu ihrem Nutzen? Die Finanzbehörde hat in den Beratungen des Bundesrates keine Verschärfung betrieben, sondern vorgeschlagen, als Alternative zu dem im Gesetzesentwurf vorgegebenen aufwändigen Verfahren auch das sogenannte INSIKA(Integrierte Sicherheitslösung für messwertverarbeitende Kassensysteme)-Verfahren zuzulassen, das insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen eine kostengünstige und sichere Lösung darstellt. Dieses bereits im Hamburger Taxengewerbe erprobte Verfahren hätte zu weniger Störungen im Geschäftsablauf der Betriebe und zu einer schnelleren Außenprüfung durch die Finanzbehörden geführt. 4. Fehlen aus Sicht des Senats fachspezifischen Vorgaben in dem Gesetzentwurf , um die Umsetzung für die Betriebe zu erleichtern? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Drucksache 21/7222 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Im Gesetzentwurf der Bundesregierung findet sich das im Hamburger Taxenprojekt erfolgreich erprobte und bisher einzig am Markt vorhandene INSIKA-Sicherheitskonzept nicht wieder. Das INSIKA-Sicherheitskonzept ist nach Auffassung der zuständigen Behörde ein kostengünstiges und praxistaugliches Verfahren zur Sicherung digitaler Grundaufzeichnungen. 5. Was spricht aus Sicht des Senats für die Einführung einer Belegausgabepflicht , einer zentralen Registrierung der Sicherheitskomponenten und für die Einführung einer allgemeinen Registrierkassenpflicht? Welche Argumente könnten dagegen sprechen und wie hat sich der Senat positioniert ? Nach Auffassung des Senats dient die Belegausgabepflicht der Sicherstellung einer vollständigen Eingabe aller Geschäftsvorfälle in das elektronische Aufzeichnungssystem und die zentrale Registrierung der Sicherheitskomponenten im INSIKA-Verfahren der eindeutigen Zuordnung von Daten zu einem Steuerpflichtigen und zur Verhinderung des Einsatzes von Zweitkassen, deren Umsätze nicht in die Erklärung gegenüber dem Finanzamt einbezogen sind. Mit der Einführung einer Registrierkassenpflicht hat sich der Senat bisher nicht befasst. 6. Wie haben sich zu dem Gesetzentwurf für die Stellungnahmen im Bundesrat die BWVI und die Finanzbehörde abgestimmt? Inwiefern wurden im Vorfeld Gespräche wie oft dazu mit Innungen, Verbänden und Vereinen sowie Kammern geführt? Finanzbehörde und Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation haben sich hierzu im üblichen Verfahren abgestimmt. Der Präses der Finanzbehörde hat ein Gespräch mit Vertretern des Steuerausschusses der Handelskammer Hamburg geführt. 7. Wie wird der Senat die betroffenen Betriebe in welchem Zeitrahmen über die Ergebnisse der Gesetzgebung informieren? Bundesgesetze werden im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.