BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7223 21. Wahlperiode 16.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 09.12.16 und Antwort des Senats Betr.: Leitbild und Konzept zur Suchtprävention – Was wurde aus den Ankündigungen von 2014? Der Senat erklärte 2014 in seiner Mitteilung „Grundlagen und Ziele der Suchtprävention für junge Menschen in Hamburg“ (Drs. 20/12302) unter anderem, dass „Suchtpräventionsstellen in Hamburg künftig nach einem gemeinsamen Leitbild handeln (sollen)“ und dass „ein zwischen den Behörden und Fachstellen abgestimmtes übergreifendes Konzept die Ziele und Aufgaben der Fachstellen darstellen bzw. konkretisieren und die Zusammenarbeit regeln (soll)“. Auf Anfragen von mir erklärte der Senat Anfang 2015, dass sich „die Ständige Arbeitsgruppe Suchtprävention sowohl mit dem Leitbild der Suchtpräventionsstellen als mit dem übergreifenden Konzept der Fachstellen befassen (wird)“, sobald „die Konzeption für die Fachstelle für Suchtfragen abgeschlossen ist“ (Drs. 20/14461) und sprach von der Entwicklung auch eines „gemeinsamen Leitbildes von drei Fachstellen“ (Drs. 20/14582). Auch bald zweieinhalb Jahre nach der oben angeführten Ankündigung ist weder von dem „gemeinsamen Leitbild“ noch dem „übergreifenden Konzept“ etwas zu sehen beziehungsweise zu lesen. Ich frage daher den Senat: Die Hamburger Suchtprävention befindet sich in einem fortlaufenden Entwicklungsprozess . Wie in der Drs. 20/12302 ausgeführt, sollen die Ziele und Aufgaben der Suchtpräventions(fach)stellen konkretisiert und aufeinander abgestimmt werden. Das in der Drucksache erwähnte „gemeinsame Leitbild“ bezieht sich folglich auf die Definition gemeinsamer Ziele und die Abstimmung der Zusammenarbeit. Die Zielfestlegung und die Abstimmungen zur Zielerreichung sind Aufgabe der Ständigen Arbeitsgruppe Suchtprävention (STAGS). Die STAGS hat im Zusammenhang mit der behördenübergreifenden Entwicklung der Drs. 18/3422 und 20/12302 und der hieraus folgenden Aufgabenstellungen folgende Ziele festgelegt: Die Konsummenge und Konsumdauer sollen verringert werden, der Altersdurchschnitt bei Erstkonsum soll erhöht werden, die Öffentlichkeit soll verstärkt sensibilisiert werden, es soll mehr gegenseitiger Verantwortungsübernahme im öffentlichen Raum, in Nachbarschaften und anderen Lebenswelten erreicht werden, Zielgruppen mit erhöhtem Risiko und auffälligem Konsum sollen früher erreicht werden, Drucksache 21/7223 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Kinder aus suchtbelasteten Familien müssen umfassende Hilfe bekommen, der Forschungstand zur Suchtprävention muss verbessert werden. Diese Zielsetzungen wurden im Rahmen der gemeinsamen Beratungen der Fachstellen bestätigt. Sie sind in Hamburg somit im Sinne eines gemeinsamen Leitgedankens verpflichtend für alle Fachstellen und Suchtpräventionsstellen. Die Fachstellen stimmen ihr Handeln, gemäß ihrer Vereinbarung von 2007, im Sinne der übergeordneten Zielsetzung ab. Das letzte Treffen fand am 1. November 2016 statt. Alle drei Fachstellen berichten regelmäßig in der STAGS. Seit August 2015 sind alle drei Fachstellen gemeinsam für die Redaktion der ZEI- TUNG für Suchtprävention verantwortlich. Die ZEITUNG für Suchtprävention vermittelt den Leitgedanken in die Aufgabenfelder von Schule und Sozialarbeit. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wann wurde die vom Senat angesprochene und seines Erachtens für die Leitbild- und Konzeptentwicklung erst abzuwartende „Konzeption für die Fachstelle für Suchtfragen“ abgeschlossen und seit wann wurde an ihr gearbeitet? Die im März 2014 eingeleitete Konzeptentwicklung für die Fachstelle für Suchtfragen der heutigen SUCHT.HAMBURG gGmbH wurde im Februar 2016 abgeschlossen. 2. Wann jeweils konkret wurde durch welches Gremium mit der Entwicklung sowohl eines gemeinsamen Leitbildes der Suchtpräventionsstellen und der drei Fachstellen als auch eines übergreifenden Konzeptes der Fachstellen begonnen, welchen Stand haben die Erarbeitungen zurzeit und zu wann sind derzeit der Abschluss und die Vorlage sowie Veröffentlichung der Papiere geplant? 3. Welche Gremien waren bisher jeweils wann an der Erarbeitung des Leitbildes und des Konzeptes beteiligt, welche weiteren Beteiligungen sind jeweils zu wann geplant und wer wird die Papiere wann voraussichtlich endgültig beschließen? Siehe Vorbemerkung. 4. Stellt die Erarbeitung des übergreifenden Konzeptes der Fachstellen, das deren Aufgaben und Ziele darstellen und konkretisieren und die Zusammenarbeit regeln soll, auch eine Konsequenz aus den zum Teil sehr kritischen Anmerkungen von FOGS zu zahlreichen im Rahmen der Evaluation 2011/2012 ermittelten Schwachstellen dar, zumal es diesbezüglich bereits Regelungen in und seit dem Senatskonzept von 2005 und sogar eine „Kooperationsvereinbarung“ zwischen den drei Fachstellen gibt? Ja, im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Wie oft jeweils haben in den vergangenen beiden Jahren und in diesem Jahr gemeinsame Treffen der drei Fachstellen mit gegebenenfalls welchen grundsätzlichen Absprachen beziehungsweise Vereinbarungen stattgefunden? 2016 zwei Treffen: unter anderem Absprachen zu den Fortbildungsangeboten in Hamburg, Austausch zu einem gemeinsamen Leitbild der Fachstellen 2015 zwei Treffen: Schließen der Kooperationsvereinbarung zur gemeinsamen Redaktion der ZEITUNG für Suchtprävention, Absprachen zu den Fortbildungsangeboten in Hamburg 2014 ein Treffen: Vorbereitung der Kooperation bezüglich der Herausgabe der ZEI- TUNG für Suchtprävention, Absprachen zu den Fortbildungsangeboten in Hamburg 6. In welcher Hinsicht und Form wurden die in der oben angeführten Senatsmitteilung von 2014 als „Eckpunkte zur Weiterentwicklung der Suchtprävention“ formulierten Aufgaben der drei Fachstellen, dass sie Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7223 3 „den Praxisfeldern die für Realisierung ihrer Aufgaben notwendigen Materialien, Medien, Informationen, Fortbildungen und Fachberatungen zur Verfügung (stellen) und den einfachen Zugang (sichern)“, jeweils im Einzelnen konkret weiterentwickelt und umgesetzt und welche weiteren konkreten Planungen zur Weiterentwicklung und Optimierung gibt es gegebenenfalls diesbezüglich jeweils zu wann? Die Bereitstellung von suchtpräventiven Materialien, Medien, Informationen, Fortbildungen und Fachberatungen gehören zu den Regelaufgaben der Fachstellen für Suchtprävention. Die Weiterentwicklung und Verbesserung der Zugänge wird unter Berücksichtigung der Entwicklung unter anderem technischer Möglichkeiten fortlaufend betrieben. Zuletzt wurde zum Beispiel der komplette neue Internetauftritt der Fachstelle für Suchtfragen SUCHT.HAMBURG realisiert. Der Internetauftritt des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) wurde ebenfalls im Dezember 2015 neu aufgesetzt und die Seite des Deutschen Zentrums für Suchtfragen des Kindes- und Jugendalters (DZSKJ) entsprechend umgestaltet. Das SuchtPräventionsZentrum – Landesinstitut Hamburg (SPZ/LI) hat auf seiner Website unter „SUchtprävention Nachhaltig“ (SUN) Materialien eingestellt, die Schulen bei der praktischen Umsetzung suchtpräventiver Angebote unterstützen (siehe http://li.hamburg.de/suchtpraeventionnachhaltig /). Bei allen Internetauftritten sind durch die neuen Seitenstrukturen die Inhalte einfacher zugänglich und übersichtlicher gestaltet worden. 7. In jeweils welchem Umfang standen 2015 und stehen in diesem Jahr Haushaltsmittel und Personalstellen jeweils für die drei Fachstellen zur Verfügung und jeweils welche dementsprechenden Planungen gibt es für 2017? Abbildung der Haushaltsmittel und Personalstellen (VZÄ) für die Jahre 2015 und 2016 2015 Fachstelle HLS/ BfS DZSKJ/UKE SPZ/LI - BSB Haushaltsmittel in € Personalstellen VZÄ 407.232 4,78 199.591,84 2,32 siehe Haushaltsplan 7,53 2016 Fachstelle SUCHT.HAMBURG gGmbH DZSKJ/UKE SPZ/LI – BSB Haushaltsmittel in € Personalstellen VZÄ 425.000 5 253.201,98(*) n.n. siehe Haushaltsplan 7,53 (*) Die Haushaltssumme wurde vom DZSKJ beantragt und wird erst 2017 abgerechnet. Ein VZÄ kann vor diesem Hintergrund nicht abgebildet werden. Die Planungen für 2017 sind noch nicht abgeschlossen. 8. In jeweils welchem Umfang standen 2015 und stehen in diesem Jahr Haushaltsmittel und Personalstellen jeweils für die einzelnen Suchtpräventionsstellen zur Verfügung und jeweils welche entsprechenden Planungen gibt es für 2017? Abbildung der Haushaltsmittel und Personalstellen (VZÄ) für die Jahre 2015 und 2016 2015 Einrichtungen mit suchtpräventiven Auftrag Palette/ IGLU Trockendock/ Kompaß Frauenperspektiven/Kajal Haushaltsmittel in € Personalstellen VZÄ 234.199 3,13 133.499 2,17 178.550 2,12 Drucksache 21/7223 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 2016 Einrichtungen mit suchtpräventiven Auftrag Palette/ IGLU Trockendock/ Kompaß Frauenperspektiven/Kajal Haushaltsmittel in € Personalstellen VZÄ 223.440 3,13 138.906 2,17 184.234 2,12 Die Planungen für 2017 sind noch nicht abgeschlossen. 9. Findet bisher und derzeit eine Abstimmung und Koordinierung der Arbeit der Suchtpräventionsstellen in Hamburg statt? Wenn ja, in welcher Form, Häufigkeit und Intensität und unter wessen Federführung? Wenn nein, warum konkret nicht und sind diesbezüglich Änderungen geplant – gegebenenfalls welche konkret jeweils zu wann? Ja. Im Rahmen der Zuwendungsgewährung findet eine Festlegung und somit Abstimmung und Koordination durch die zuständige Behörde statt. In der Unterarbeitsgruppe der STAGS zur Koordination und Weiterentwicklung der Fortbildung, im Bereich der Suchtprävention, stimmen sich die in den Antworten zu 7. und zu 8. genannten Projekte ab. 10. Gibt es eine gemeinsame Darstellung der Suchtpräventionsstellen über ihre Angebote und ihre Arbeit – zum Beispiel in einem Flyer, einem Newsletter, einem Tätigkeitsbericht, einem Internetauftritt oder Ähnlichen ? Wenn ja, seit wann jeweils in welcher Form und welchem Umfang und unter wessen Federführung? Wenn nein, ist etwas in dieser Hinsicht geplant – wenn ja, was konkret jeweils zu wann – wenn nein, warum konkret nicht? Nein, im Übrigen siehe Vorbemerkung. 11. Wurde die Kritik von FOGS, dass „Suchtprävention in Hamburg in ihrer Gesamtheit unübersichtlich (ist)“ und „kein hamburgweites Informationsmanagement zu suchtpräventiven Aspekten, Terminen etc. (existiert )“ und die Empfehlung, „regelmäßig einen hamburgweiten Newsletter herauszugeben“, der zeitnah relevante Informationen zu Aktionen, Veranstaltungen , Terminen u.ä. sowie zu Studienergebnissen, politischen Diskussionen usw. zusammenstellt und alle mit den dem Thema befassten Institutionen erreicht“, aufgegriffen und umgesetzt? Wenn ja, seit wann in welcher Form durch wen konkret? Wenn nein, warum konkret nicht und ist diesbezüglich etwas geplant – gegebenenfalls was konkret von wem zu wann? Ja, siehe Drs. 21/2857. 12. Was wurde seit der Aussage des Senats vor knapp zwei Jahren hinsichtlich der Zielvorgabe nach „mehr Transparenz und erleichterten Zugängen zu Informationen“ jeweils von den drei Fachstellen und gemeinsam an konkreten Maßnahmen umgesetzt und welche weiteren sind gegebenenfalls zu wann von wem geplant? Siehe Antwort zu 6. 13. Welche allgemein zugänglichen, regelmäßig erscheinenden und abonnierbaren Informationsmedien werden jeweils von den drei Fachstellen in welchem zeitlichen Rhythmus herausgegeben und wie haben sich deren Abonnementszahlen in den vergangenen beiden Jahren und im laufenden Jahr jeweils entwickelt? Folgende Informationsmedien werden von SUCHT.HAMBURG veröffentlicht: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7223 5 Die ZEITUNG für Suchtprävention, halbjährlich, Druckauflage 3.000 bis 3.500. Glückspielsucht. Der Newsletter kann unter www.automatisch-verloren.de abgerufen werden. Es gibt keinen festen Verteiler des Newsletters. Newsletter: „Mittelpunkt“, vierteljährlich, Start zum 19. Dezember 2016. Das DZSKJ gibt in etwa vierteljährlichem Abstand einen Newsletter heraus. Folgende Abonnentenzahl konnten ermittelt werden: Stand Dezember 2014: 655 Personen; Stand Dezember 2015: 757 Personen, aktuell etwa 850 Personen. Die Angebote des SPZ/LI werden im halbjährlich erscheinenden LI-Programm veröffentlicht . Das Programm wird in der Druckfassung allen Hamburger Schulen zugeschickt und steht auch online zur Verfügung (siehe http://li.hamburg.de/). Darüber hinaus informiert das SPZ/LI spezifische Zielgruppen nach Bedarf.