BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7224 21. Wahlperiode 16.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dora Heyenn (fraktionslos) vom 09.12.16 und Antwort des Senats Betr.: Türkischer Konsulatsunterricht in Hamburg An mehreren Hamburger Schulen unterrichten staatliche türkische Lehrkräfte im Auftrag des Konsulats. Diese sind beim türkischen Staat angestellt. Entsprechend stehen sie unter dem Einfluss der türkischen Regierung. Der Konsulatsunterricht soll sich an einer Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften über die Kinder von „Wanderarbeitnehmern“ orientieren . Hamburg unterstützt den Unterricht finanziell. Der „Tagesspiegel“ vom 08. Dezember 2016: „Safter Çinar vom Vorstand des Türkischen Bundes befürchtet denn auch, dass künftig extrem linientreue Lehrer entsandt werden. Auch bisher schon sah er diesen Unterricht kritisch, zumal die verwendeten Schulbücher nationalistisch eingefärbt sind. Dies hatte zuletzt 2013 auch eine Untersuchung des Zentrums für Türkeistudien in Essen belegt.“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie hoch schätzt die Schulbehörde den Bedarf an muttersprachlichem Türkischunterricht an den Hamburger Grundschulen sowie an den weiterführenden Schulen in Hamburg ein? Türkischunterricht in Verantwortung der für Bildung zuständigen Behörde auf Grundlage des Bildungsplans für „Herkunftssprachlichen Unterricht“ wird an 20 Grundschulen und zwei Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) sowie darüber hinaus im Rahmen des Wahlpflichtbereichs an 14 weiterführenden Schulen angeboten . An zwei Grundschulen und einer Stadtteilschule besteht auf Grundlage eines Kooperationsabkommens mit der Türkei ein bilinguales deutsch-türkisches Angebot. Nachfragen zur Einrichtung weiterer Türkischangebote liegen zurzeit nicht vor. 2. Inwieweit wird der Bedarf an muttersprachlichem Türkischunterricht in Hamburg durch eigene Lehrerkräfte gedeckt? Der Türkischunterricht in Verantwortung der zuständigen Behörde wird durch eigene Lehrkräfte abgedeckt. In den bilingualen Angeboten unterrichten türkische Lehrkräfte, die von der Türkei an die Schulen abgeordnet worden sind und der deutschen Schulaufsicht unterliegen. 3. Wie hat sich die Nachfrage nach dem sogenannten türkischen Konsularunterricht seit dem Schuljahr 2009/2010 entwickelt? Bitte Zahl der Schülerinnen und Schüler aufführen, die jeweils in den Schuljahren 2009/ Drucksache 21/7224 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2010 bis 2015/2016, am muttersprachlichen Ergänzungsunterricht des türkischen Konsulats teilgenommen haben. Anzahl der Schülerinnen und Schüler aus Hamburger staatlichen allgemeinbildenden Schulen, die in den Jahren 2009 bis 2016 am muttersprachlichen Ergänzungsunterricht des türkischen Konsulats teilgenommen haben: Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Schüler 1.598 1.258 1.024 1.034 989 1.010 983 888 Hinweis: Die Erfassung der Schülerzahlen erfolgt kalenderjährlich und nicht nach Schuljahren. 4. An welchen Hamburger Schulen unterrichten türkische Lehrkräfte im Auftrag des türkischen Konsulats? Siehe Anlage. 5. Wie viele Konsularlehrkräfte haben eine Verpflichtungserklärung unterschrieben , wonach sie sich verpflichten, im Einklang mit dem Grundgesetz und der Landesverfassung der Freien Hansestadt Hamburg zu unterrichten? Im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie des Rates der EG vom 25. Juli 1977 über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern (77/486/EWG) liegt die schulaufsichtliche Verantwortung für den muttersprachlichen Ergänzungsunterricht bei den Konsulaten der ehemaligen Anwerbeländer. Eine Verpflichtungserklärung ist dabei nicht vorgesehen. 6. Wie viele Wochenstunden wird türkischer Konsularunterricht insgesamt und in welchen Fächern mit welcher Stundenzahl erteilt? In der Regel wird der muttersprachliche Ergänzungsunterricht für zwei Wochenstunden erteilt, laut Zuwendungsbescheid darf er für jeden Schüler beziehungsweise jede Schülerin fünf Wochenstunden nicht überschreiten. 7. Wie viele sogenannten Konsularlehrkräfte unterrichten im Auftrag des türkischen Konsulats an a) staatlichen Schulen in Hamburg, b) privaten Schulen in Hamburg? Im Schuljahr 2015/2016 haben 34 türkische Konsulatslehrkräfte an Hamburger staatlichen Schulen unterrichtet. Zu etwaigen Konsulatslehrkräften an privaten Schulen liegen keine Angaben vor. 8. Welche Länder stellen in Hamburg gegenwärtig Konsularlehrkräfte zur herkunftssprachlichen Unterricht? Bitte neben dem jeweiligen Land auch die Zahl der Konsularlehrkräfte benennen. Folgende Länder haben 2016 Konsulatslehrkräfte für einen muttersprachlichen Ergänzungsunterricht gestellt: Land Tunesien Portugal Spanien Serbien Kroatien Anzahl Lehrkräfte 2 6 (Teilzeit) 2 1 3 (Teilzeit) 9. Für die Kosten des türkischen Konsulatsunterrichts kommt der türkische Staat auf. Die Freie und Hansestadt Hamburg gewährt einen Zuschuss. Wie hat sich der Zuschuss für türkischen Konsularunterricht seit dem Schuljahr 2009/2010 in Hamburg jeweils entwickelt? Bitte Angaben jeweils kalenderjährlich. Die Entwicklung der Zuschüsse der Freien und Hansestadt Hamburg für den muttersprachlichen Ergänzungsunterricht durch türkische Konsulatslehrkräfte seit 2009 ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Betrag in € 103.870 81.770 66.560 67.210 64.285 65.650 63.895 57.720 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7224 3 10. Inwieweit wird – neben dem türkischen Konsularunterricht – der Konsularunterricht von Drittstaaten in Hamburg bezuschusst und wenn ja, in welcher Höhe für welche Muttersprache? Die Höhe der Zuschüsse für muttersprachlichen Ergänzungsunterricht durch weitere Konsulate im Jahr 2016 ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: Sprache Arabisch Portugiesisch Spanisch Serbisch Kroatisch Konsulat Tunesien Portugal Spanien Serbien Kroatien Betrag in € 20.150 7.995 6.370 4.355 4.420 11. Wie viele Konsularlehrkräfte haben eine Verpflichtungserklärung unterschrieben , wonach Sie sich verpflichten, im Einklang mit dem Grundgesetz und der Landesverfassung der Freien und Hansestadt Hamburg zu unterrichten? Bitte Zahl und jeweiliges Herkunftsland angeben. Siehe Antwort zu 5. 12. Laut Antwort des Senats auf eine Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Kühn vom 12.11.1998 ist das Erziehungsministerium der Türkei in Ankara für die Auswahl der türkischen Konsularlehrkräfte zuständig und für die Kontrolle die Erziehungsabteilung des Generalkonsulats in Hamburg. Inwieweit unterstehen die türkischen Konsularlehrkräfte gegenwärtig der Rechts-, Dienst- und Fachaufsicht der Schulbehörde ? Siehe Antwort zu 5. Zu den türkischen Konsulatslehrkräften in den bilingualen Angeboten siehe Antwort zu 2. 13. Inwieweit bestimmt die Schulbehörde den Unterrichtsinhalt beim sogenannten türkischen Konsularunterricht? Siehe Antwort zu 5. 14. In Hamburg, Baden-Württemberg, Bremen, Berlin, Saarland, Schleswig- Holstein und Sachsen steht der muttersprachliche Ergänzungsunterricht in der Zuständigkeit der Konsulate; in Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wird der Muttersprachliche Unterricht in Verantwortung des Staates durchgeführt. Beabsichtigt der Senat, die derzeitige Regelung dahin gehend zu ändern, dass der muttersprachliche Unterricht in die Verantwortung des Staates durchgeführt wird? Wenn, ja, welcher Zeitplan ist vorgesehen (bitte Näheres erläutern)? Wenn nein, weshalb nicht? Der muttersprachliche Ergänzungsunterricht durch das türkische Konsulat bildet nur eine Ergänzung zu dem in Hamburger staatlicher Verantwortung durchgeführten Türkischunterricht (siehe Antwort zu 1.). Bislang sind der zuständigen Behörde keine Beschwerden zu den vom türkischen Konsulat verantworteten Unterrichtsangeboten bekannt geworden, sodass eine Änderung der derzeitigen Regelung nicht in Betracht gezogen worden ist. Die zuständige Behörde beobachtet die weitere Entwicklung und wird gegebenenfalls Änderungen gegenüber der derzeitigen Regelung von dieser Entwicklung abhängig machen. Adolph-Diesterweg-Schule Adolph-Schönfelder-Schule Anton-Rée-Schule Allermöhe Elbinselschule Erich Kästner Schule Fritz-Köhne-Schule Ganztagsschule Fährstraße Geschwister-Scholl-Stadtteilschule Goethe-Schule-Harburg Grundschule Archenholzstraße Grundschule Arnkielstraße Grundschule Franzosenkoppel Grundschule Heidhorst Grundschule Neugraben Grundschule Osterbrook Grundschule Stübenhofer Weg Grundschule Thadenstraße Heinrich-Wolgast-Schule Katharinenschule in der Hafencity Max-Traeger-Schule Schule am Eichtalpark Schule an der Burgweide Schule Arp-Schnittger-Stieg Schule Bandwirkerstraße Schule Beim Pachthof Schule Brehmweg Schule Fuchsbergredder Schule Hasselbrook Schule Kapellenweg Schule Kerschensteinerstraße Schule Lämmersieth Schule Langbargheide Schule Maretstraße Schule Molkenbuhrstraße Schule Neubergerweg Schule Ohrnsweg Schule Rönnkamp Schule Rotenhäuser Damm Schule Speckenreye Schule Vizelinstraße Schule Wesperloh Schule Wielandstraße Stadtteilschule am Hafen Stadtteilschule Barmbek Stadtteilschule Ehestorfer Weg Stadtteilschule Eppendorf Stadtteilschule Finkenwerder Stadtteilschule Lurup Stadtteilschule Wilhelmsburg Westerschule Finkenwerder Hamburger staatliche Schulen, an denen türkische Lehrkräfte im Auftrag des türkischen Konsulats im Schuljahr 2015/16 unterrichtet haben Drucksache 21/7224 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 7224ska_Text 7224ska_Anlage