BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7226 21. Wahlperiode 16.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 09.12.16 und Antwort des Senats Betr.: Arbeitsgruppe „Code of Conduct“ betreffend wissenschaftlicher Nachwuchs (2) Auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/6661 teilte der Senat mit, dass die für den 4. November 2016 vorgesehene Sitzung der Arbeitsgruppe „Code of Conduct“ aus Krankheitsgründen abgesagt wurde und zeitnah nachgeholt wird. Inzwischen sind fünf Wochen vergangen. Deshalb stelle ich die Fragen erneut. Ich frage den Senat: Die Bürgerschaft hat den Senat mit dem Ersuchen vom 1. Juni 2016 (Drs. 21/4680) gebeten, ihr bis zum Ende des Jahres 2016 einen Bericht zum „Code of Conduct“ und zu den erreichten Sachständen vorzulegen. Hinsichtlich der Sitzungen der zum „Code of Conduct“ gebildete Arbeitsgruppe (AG) weist die zuständige Behörde darauf hin, dass die AG kein Aufsichtsorgan über die Hochschulen ist, das verbindliche Beschlüsse trifft. Vielmehr beruht der Prozess zum „Code of Conduct“ auf dem Gedanken der Selbstverpflichtung der Hochschulen. Die AG bildet ein Forum, in dem Vertreterinnen und Vertreter des wissenschaftlichen Personals, der Hochschulleitungen sowie der Personalräte- und der Gewerkschaften zusammenkommen, um ein gemeinsames Verständnis über die Beschäftigungssituation sowie mögliche Handlungsoptionen zu ihrer Weiterentwicklung herzustellen. Die auf der Basis der Erörterungen getroffenen Maßnahmen werden von den Hochschulen selbst entwickelt und aus eigenem Entschluss implementiert. Darauf beruht auch der Erfolg des Prozesses zum „Code of Conduct“. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Was wurde betreffend „Personalentwicklung“ erreicht und beschlossen? 2. Was wurde betreffend „Erhebung von Daten und eventuelle Erweiterung des Erhebungsspektrums“ erreicht und beschlossen? 3. Was wurde betreffend „Lehrbeauftragungen mit Angaben der Hochschulen über Menge und Umfang“ erreicht und beschlossen? 4. Was wurde betreffend „prekäre Beschäftigungen bei Nicht-Qualifikationsstellen “ erreicht und beschlossen? In der am 21. November 2016 nachgeholten Sitzung wurden im Wesentlichen die folgenden Themen erörtert: Die Ergebnisse der von der zuständigen Behörde zu verschiedenen Themenfelder durchgeführten Datenerhebung wurden dargestellt und erörtert. Darüber hinaus wurde über zukünftig zu erhebende Kennzahlen – insbesondere zu wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie zu Lehrbeauftragten – diskutiert. Ein Vorschlag der zuständigen Behörde für einen Datenkatalog wurde besprochen und Drucksache 21/7226 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 aufgrund verschiedener Hinweise modifiziert. Ein konsolidierter Katalog soll den Hochschulen im Nachgang zu der Sitzung zur Verfügung gestellt werden. Die befristete Beschäftigung auf Qualifizierungsstellen wurde erörtert. Die Hochschulen haben ihre diesbezügliche Praxis erläutert. Die Frage sogenannter Kurzbefristungen wurde intensiv diskutiert. Die Hochschulen haben auf Bitte der zuständigen Behörde hierzu eine Sonderauswertung vorgenommen, deren Ergebnisse noch ausgewertet werden müssen. Die Befristung in Drittmittelprojekten wurde erörtert. Hierbei wurde über Chancen und Probleme der Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) diskutiert. Es wurde deutlich, dass die in der Praxis auftretenden Fälle sich derzeit noch einer schematischen Lösung entziehen und dass einzelfallbezogene Lösungen gefunden werden müssen. Der Austausch zum neuen WissZeitVG soll 2017 fortgesetzt werden, wenn mehr praktische Erfahrungen mit dem neuen Gesetz vorliegen . Die unterschiedlichen Verfahrensweisen bei der Vergabe von Lehraufträgen wurden diskutiert. Es wurde die Einrichtung einer Unter-Arbeitsgruppe zur Diskussion von Best-Practice-Beispielen im Umgang mit der Erteilung von Lehraufträgen vereinbart . Die zuständige Behörde hat eine Anpassung der Verwaltungsanordnung über die Lehrauftragsvergütung angekündigt. Fragen der Personalentwicklung wurden in der am 21. November 2016 nachgeholten Sitzung nicht erörtert. 5. Wird der vom Senat angekündigte Bericht zum Jahresende der Bürgerschaft vorliegen? Wenn nein: warum nicht? Wann wird er der Bürgerschaft vorliegen? Siehe Vorbemerkung. 6. Sofern die Sitzung noch nicht nachgeholt wurde: Wann wird sie stattfinden ? Was versteht der Senat unter „zeitnah“? Siehe Antwort zu 1. bis 4.