BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7230 21. Wahlperiode 20.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Hannemann (DIE LINKE) vom 12.12.16 und Antwort des Senats Betr.: Bürokratiemonster bei der Terminvergabe Jobcenter t.a.h.? Leistungsberechtigte nach dem SGB II, SGB III und SGB XII haben oftmals Fragen oder Nachfragen zu ihrem Leistungsbescheid oder Schreiben der Integrationsfachkraft, wie Vermittlungsvorschläge oder Maßnahmenzuweisungen . Insbesondere aus Gründen der Unverständlichkeit, Komplexität, fehlenden Bescheids oder fehlender Überweisung der Sozialleistungen. Auch kann es vorkommen, dass sich Widersprüche verzögern und bis zur Entscheidung Leistungen nach dem SGB II, SGB III oder SGB XII nicht ausbezahlt werden. Es häufen sich die Fälle, dass Leistungsberechtigte, auch bei Mittellosigkeit, zunächst bei Jobcenter t.a.h. vorsprechen müssen, um ihre Mittelosigkeit kundzutun. Anschließend werden sie ohne Terminvergabe nach Hause geschickt und sollen dort fünf Tage auf eine kommende schriftliche Terminvergabe warten. Hier wird ein sogenanntes Ticket durch die Eingangszone für die zuständigen Mitarbeiter/-innen erstellt. Sollte dieses „Ticket “ nicht innerhalb von fünf Tagen bearbeitet sein, werden sie dazu aufgefordert , wieder vorzusprechen, um ein neues „Ticket“ zu beantragen. Dieses mit erneuter Wartezeit. Für die Leistungsberechtigten bedeutet dieses, dass sie mehrere Wochen, auch bei Mittellosigkeit, auf einen Termin warten und in dieser Zeit ohne Geld auskommen müssen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Dringende Anliegen wie Mittelosigkeit werden umgehend von dem zum Zeitpunkt der Vorsprache zuständigen Mitarbeiter von Jobcenter bearbeitet. Darüber hinaus ist eine Terminierung bei den Teamleitungen im Leistungsbereich in der Regel taggleich möglich . Das 9. SGB-II-Änderungsgesetz betont die bislang in den Mindeststandards enthaltenen Erwartungen von Gesetzes wegen mit den Anpassungen zu den §§ 3 und 15 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II). Die aktuell gültigen Handlungsanweisungen und Arbeitsanleitungen von Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) können unter folgendem Link als ZIP-Datei heruntergeladen werden: http://www.team-arbeithamburg .de/site/weisungen/. Dies vorausgeschickt beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von Jobcenter und der Agentur für Arbeit Hamburg (Agentur) wie folgt: 1. In welchen Jobcentern von Jobcenter t.a.h. besteht diese Fünf-Tages- Regelung? Bitte einzeln nach Standorten auflisten. 2. Welche Rechtsgrundlage, Weisung oder Arbeitshilfe dient als Grundlage , zunächst innerhalb von fünf Tagen ein sogenanntes Ticket zu erstellen ? Bitte jeweils einzeln nach Standorten auflisten. Siehe Vorbemerkung. Drucksache 21/7230 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Welche Weisungen, Arbeitshilfen oder interne verbale/schriftliche Vereinbarungen /Vorgaben bestehen in den einzelnen Hamburger Jobcentern für die Terminvergabe in der: a. Leistungsabteilung? b. Arbeitsvermittlung? c. Fallmanagement? d. Teamleitung? e. Geschäftsführung? Bitte jeweils nach Standorten auflisten und entsprechende Weisungen, Arbeitshilfen, schriftliche Vereinbarungen anhängen. Siehe Vorbemerkung. Darüber hinaus gibt es für die unter den Fragen 3. a. bis 3. e. genannten Bereiche keine „Weisungen, Arbeitshilfen oder interne verbale/schriftliche Vereinbarungen/Vorgaben“. 4. Wie ist die Terminvergabe bei der a. Agentur für Arbeit Hamburg, i. Leistungssachbearbeitung, Grundsätzlich sieht die Agentur eine Online-Antragstellung für den Antrag auf Arbeitslosengeld vor. Persönliche Termine für die Antragsabgabe werden nur noch auf Kundenwunsch vergeben. Die Wartezeit auf einen Termin beträgt in der Regel fünf Arbeitstage. ii. Arbeitsvermittlung, Jedem Neukunden wird innerhalb von zehn Arbeitstagen (zwischen Meldung und geplantem telefonischen oder persönlichem Gesprächstermin) ein Erstgesprächstermin angeboten. Die weiteren Kundenkontakte finden im Rahmen des gesetzlich definierten Mindeststandards nach § 37 Absatz 3 SGB III statt. Darüber hinausgehende Kontakte werden zwischen der Vermittlungsfachkraft und dem Kunden individuell vereinbart. b. Grundsicherungsamt Hamburg geregelt? Bitte einzeln nach den jeweiligen Standorten auflisten. Grundsätzlich ist eine Terminvorgabe insbesondere bei komplexen Anliegen möglich und ausdrücklich erwünscht. Die Bearbeitung von Kundenvorsprachen erfolgt ansonsten über die regulären Sprech-/Servicezeiten. 5. Wie bewertet der Senat Aussagen von Jobcentern, dass auch bei Vorlage von aktuellen und rückwirkenden vierwöchigen Kontoauszügen und der damit vorgelegten Mittlosigkeit zunächst ein „Ticket“ erstellt werden muss und die Betroffenen mehrere Tage oder Wochen auf ein Termin warten müssen? Bitte ausführlich begründen. Siehe Vorbemerkung. Im Übrigen hat sich der Senat damit nicht befasst. 6. Wie stellt Jobcenter t.a.h. sicher, dass „Tickets“ zeitnah durch die zuständige Sachbearbeitung bearbeitet werden und wie ist die Regelung bei unerwarteter Arbeitsunfähigkeit der zuständigen Sachbearbeitung? Gibt es hierzu eine einheitliche Regelung aller angegliederten Jobcenter bei Jobcenter t.a.h.? Wenn ja, bitte ausführlich begründen. Wenn nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung. 7. Welche internen und externen Schulungen durchlaufen „Quer- und Neueinsteiger /-innen“ in der Eingangszone bei Jobcenter t.a.h., um rechtssi- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7230 3 chere Auskünfte gegenüber Leistungsberechtigen nach dem SGB II zu geben? Bitte jeweilige Schulungsarten und Dauer tabellarisch auflisten. Seminare für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Eingangszone bei Jobcenter : Seminar Dauer Infoveranstaltung t.a.h. 0,5 Tage SGB II Grundlagen 3 Tage Grundlagen Verwaltungshandeln 1 Tag Grundlagen der Kommunikation 2 Tage Datenschutz 1 Tag VerBIS 1,5 Tage ALLEGRO NA 2 Tage Ausländerrecht 2 Tage Selbstbehauptung 0,5 Tage Unterhaltsrecht MA E-Zone 1 Tag vorrangige Ansprüche 1 Tag Neu- oder Quereinsteiger/-innen in der Eingangszone, Leistungssachbearbeitung oder Arbeitsvermittlung werden alle bedarfsgerecht und arbeitsplatzbezogen zentral qualifiziert . Darüber hinaus bestehende Qualifizierungsbedarfe werden von den Führungskräften im Rahmen von Mitarbeitergesprächen dokumentiert und durch die Aus-und Fortbildung umgesetzt. Darüber hinaus werden im Rahmen der regelmäßigen Dienstbesprechungen Gesetzesänderungen und -neuerungen vorgestellt und erörtert. Die Fachbetreuungen für die einzelnen Fachverfahren kommunizieren ebenfalls die Neuerungen und unterstützen den individuellen Wissenstransfer am Arbeitsplatz. 8. Welche Auffassung vertritt der Senat, wenn Mitarbeiter/-innen in der Eingangszone falsche Auskünfte oder keine Auskünfte aufgrund fehlender Befugnisse oder Kenntnissen geben und die Anliegen der Betroffenen somit ignoriert werden? Erkenntnisse, dass es zu solchen Situationen gekommen sein soll, liegen der zuständigen Behörde nicht vor. 9. Wie stellt Jobcenter t.a.h. sicher, dass Neu- oder Quereinsteiger/-innen in der Eingangszone, Leistungssachbearbeitung oder Arbeitsvermittlung rechtssichere Auskünfte gegenüber Leistungsberechtigten nach dem SGB II geben? Bitte ausführlich begründen. Siehe Antwort zu 7.