BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7233 21. Wahlperiode 20.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 12.12.16 und Antwort des Senats Betr.: Entwicklung der personellen Ressourcen für die Inklusion in den staatlichen Schulen in Hamburg 2012 – 2016 2009 wurde das uneingeschränkte Recht auf inklusive Beschulung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Hamburger Schulgesetz verankert, ausgehend von der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen. Seit dem Schuljahr 2010/2011 gilt dieses Recht jeweils aufwachsend von den Jahrgängen 0, 1 und 5 ausgehend. Mit dem laufenden Schuljahr 2016/2017 ist dieser Prozess bis in den Jahrgang 11 durchgewachsen. Die pädagogisch bewährten und personell gut ausgestatteten integrativen Regelklassen und Integrationsklassen wurden seit 2012 mit der Drs. 20/3641 „Inklusive Bildung an Hamburgs Schulen“ (vergleiche Seite 23) schrittweise abgeschafft. Dies stand im Gegensatz zu dem SPD-Regierungsprogramm von 2011, in dem es heißt: „Dazu sollen nach dem Vorbild der seit Jahren erfolgreichen Integrationsklassen und der integrativen Regelklassen weitere Angebote geschaffen werden und deutlich mehr Sonderschulpädagogen an den allgemeinen Schulen unterrichten.“ In der oben genannten Drucksache wird unter „9. Finanzierung“ die voraussichtliche Entwicklung des Ressourcenbedarfs von 2012 bis 2014 in den Tabellen „Neues Zuweisungssystem“ und „Auslaufen der bisherigen Bedarfsgrundlagen “ dargestellt. Ich frage den Senat: Der Senat verfolgt das Ziel einer erfolgreichen inklusiven Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf mit Nachdruck und hohem finanziellen Engagement. Noch niemals wurden den allgemeinen Schulen hierfür mehr Personalmittel zur Verfügung gestellt als im aktuellen Schuljahr. Dies vorausgeschickt , beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie stellte/stellt sich die reale Entwicklung der personellen Ressourcen für die schulische Inklusion in den staatlichen Schulen in die einzelnen Jahren seit 2012 – 2016 dar? (Bitte in gleicher Weise und Form der in der Einleitung genannten Tabellen „Neues Zuweisungssystem“ und „Auslaufen der bisherigen Bedarfsgrundlagen“ in Drs. 20/3641 angeben). 2. Wie stellte/stellt sich die reale Entwicklung der personellen Ressourcen für die schulische Inklusion an den staatlichen Schulen in den einzelnen Jahren seit 2012 – 2016 dar? (Bitte jeweils insgesamt pro Jahr in Form von Planstellen für Lehrerinnen und Lehrer, Sozialpädagoginnen und Drucksache 21/7233 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Sozialpädagogen sowie Erzieherinnen und Erzieher in einer Excel- Tabelle angeben.) a. Wie stellte/stellt sich dabei der Bedarf für die Grundschulen im Einzelnen dar? (Bitte entsprechend in die Tabelle zu 2. integrieren.) b. Wie stellte/stellt sich dabei der Bedarf für die Sonderschulen im Einzelnen dar? (Bitte entsprechend in die Tabelle zu 2. integrieren.) c. Wie stellte/stellt sich dabei der Bedarf für die Stadtteilschulen im Einzelnen dar? (Bitte entsprechend in die Tabelle zu 2. integrieren.) d. Wie stellte/stellt sich dabei der Bedarf für die Gymnasien im Einzelnen dar? (Bitte entsprechend in die Tabelle zu 2. integrieren.) Siehe Anlage. 3. Wie stellte/stellt sich die reale Entwicklung der personellen Ressourcen für die schulische Inklusion an den staatlichen Schulen in den einzelnen Jahren seit 2012 – 2016 in konkreter finanzieller Ausstattung dar? (Bitte jeweils insgesamt in absoluten Zahlen zu Tausend Euro in einer Excel- Tabelle angeben.) a. Wie stellte/stellt sich dabei der Finanzbedarf für die Grundschulen im Einzelnen dar? (Bitte entsprechend in die Tabelle zu 3. integrieren .) b. Wie stellte/stellt sich dabei der Finanzbedarf für die Sonderschulen im Einzelnen dar? (Bitte entsprechend in die Tabelle zu 3. integrieren .) c. Wie stellte/stellt sich dabei der Finanzbedarf für die Stadtteilschulen im Einzelnen dar? (Bitte entsprechend in die Tabelle zu 3. integrieren .) d. Wie stellte/stellt sich dabei der Finanzbedarf für die Gymnasien im Einzelnen dar? (Bitte entsprechend in die Tabelle zu 3. integrieren.) Die konkrete Ausstattung der Schulen mit personellen Ressourcen erfolgt durch Zuweisung von pädagogischen Bedarfen gemäß der Bedarfsgrundlagen (siehe hierzu die Anlage), wie sie im von der Bürgerschaft beschlossenen Haushaltsplan dargestellt sind. Die mit diesen Bedarfen verbundenen konkreten Personalkosten sind nicht isoliert darstellbar. Entwicklung der Personalzuweisungen für Inklusion Schuljahr 2012/13 Zuweisungen Lehrkräfte systemische Zuweisung Förderschwerpunkte LSE 83,5 0,0 68,0 0,0 151,5 schülerbezogene Zuweisung übrige Förderschwerpunkte 38,0 0,0 27,0 3,1 68,1 Ausgleichspool und Kooperationsförderung 11,2 0,0 8,3 0,5 20,0 Diagnostik durch ReBBZ (Sonderpädagogen/Psychologen) 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Altregelung §12 ab 2010 (auslaufend) 61,4 0,0 67,7 4,7 133,8 Förderzentren (auslaufend) 0,0 49,2 0,0 0,0 49,2 I-Klassen Mehrbedarf Sonderpädagogen (auslaufend) 35,6 0,0 162,6 0,0 198,2 IR-Klassen Mehrbedarf Sonderpädagogen (auslaufend) 87,8 0,0 8,8 0,0 96,6 IR-Schüler in Sek I (auslaufend) 0,0 0,0 3,6 0,0 3,6 Summe 317,5 49,2 346,0 8,3 721,0 2012/13 Zuweisungen Sozialpädagogen bzw. Erzieher PG 241.01 PG 241.02 PG 241.03 PG 241.04 Summe I-Klassen (auslaufend) 85,5 0,0 111,0 0,0 196,5 IR-Klassen (ausgelaufen) 41,1 0,0 2,5 0,0 43,6 Altregelung §12 ab 2010 (auslaufend): 16,4 0,0 7,3 5,7 29,4 Summe 143,1 0,0 120,8 5,7 269,5 Schuljahr 2013/14 Zuweisungen Lehrkräfte PG 241.01 PG 241.02 PG 241.03 PG 241.04 Summe systemische Zuweisung Förderschwerpunkte LSE 128,3 0,0 142,8 0,0 271,1 schülerbezogene Zuweisung übrige Förderschwerpunkte 87,2 0,0 57,6 8,0 152,8 Ausgleichspool und Kooperationsförderung 9,7 0,0 9,8 0,5 20,0 Diagnostik durch ReBBZ (Sonderpädagogen/Psychologen) 0,0 13,0 0,0 0,0 13,0 Altregelung §12 ab 2010 (auslaufend) 51,0 0,0 67,8 5,7 124,5 Förderzentren (auslaufend) 0,5 33,8 0,0 0,0 34,3 I-Klassen Mehrbedarf Sonderpädagogen (auslaufend) 23,4 0 135,7 0,0 159,1 IR-Klassen Mehrbedarf Sonderpädagogen (auslaufend) 57,7 0,0 5,0 0,0 62,7 IR-Schüler in Sek I (auslaufend) 0,0 0,0 2,9 0,0 2,9 Summe 357,8 46,8 421,6 14,2 840,4 PG 241.01 Unterricht in der Vor- und Grundschule PG 241.02 Unterricht in der Sonderschule ; ReBBZ PG 241.03 Unterricht in der Stadtteilschule PG 241.04 Unterricht im Gymnasium Summe Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7233 3 Anlage Schuljahr 2013/14 Zuweisungen Sozialpädagogen bzw. Erzieher PG 241.01 PG 241.02 PG 241.03 PG 241.04 Summe I-Klassen (auslaufend) 51,0 0,0 90,8 0,0 141,8 IR-Klassen (ausgelaufen) 19,3 0,0 1,7 0,0 21,0 Altregelung §12 ab 2010 (auslaufend): 16,4 0,0 4,7 7,6 28,7 Summe 86,7 0,0 97,1 7,6 191,4 Schuljahr 2014/15 Zuweisungen Lehrkräfte PG 241.01 PG 241.02 PG 241.03 PG 241.04 Summe systemische Zuweisung Förderschwerpunkte LSE 183,3 0,0 224,1 0,0 407,4 schülerbezogene Zuweisung übrige Förderschwerpunkte 114,0 0,0 98,3 16,1 228,4 Ausgleichspool 0,0 0,0 10,0 0,0 10,0 Diagnostik durch ReBBZ (Sonderpädagogen/Psychologen) 0,0 26,0 0,0 0,0 26,0 Altregelung §12 ab 2010 (auslaufend) 25,7 0,0 60,4 5,8 91,9 Förderzentren (auslaufend) 0,7 16,6 0,0 0,0 17,3 I-Klassen Mehrbedarf Sonderpädagogen (auslaufend) 9,5 0,0 106,5 0,0 116,0 IR-Klassen Mehrbedarf Sonderpädagogen (auslaufend) 25,4 0,0 2,0 0,0 27,4 IR-Schüler in Sek I (auslaufend) 0,0 0,0 2,1 0,0 2,1 Summe 358,6 42,6 503,4 21,9 926,5 Schuljahr 2014/15 Zuweisungen Sozialpädagogen bzw. Erzieher PG 241.01 PG 241.02 PG 241.03 PG 241.04 Summe I-Klassen (auslaufend) 23,3 0,0 72,0 0,0 95,3 IR-Klassen (ausgelaufen) 8,4 0,0 0,7 0,0 9,1 Altregelung §12 ab 2010 (auslaufend): 10,3 0,0 6,0 7,4 23,6 Summe 41,9 0,0 78,6 7,4 128,0 Schuljahr 2015/16 Zuweisungen Lehrkräfte PG 241.01 PG 241.02 PG 241.03 PG 241.04 Summe Förderschwerpunkte LSE 250,1 0,0 301,3 6,6 558,0 schülerbezogene Zuweisung übrige Förderschwerpunkte 153,8 0,0 135,4 21,2 310,4 Ausgleichspool 0,0 0,0 10,0 0,0 10,0 Diagnostik durch ReBBZ (Sonderpädagogen/Psychologen) 0,0 26,0 0,0 0,0 26,0 Drucksache 21/7233 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Altregelung §12 ab 2010 (auslaufend) 0,0 0,0 54,0 5,5 59,5 Förderzentren (auslaufend) 0,0 4,7 0,0 0,0 4,7 I-Klassen Mehrbedarf Sonderpädagogen (auslaufend) 0,0 0,0 78,9 0,0 78,9 IR-Klassen Mehrbedarf Sonderpädagogen (ausgelaufen) 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 IR-Schüler in Sek I (auslaufend) 0,0 0,0 0,9 0,0 0,9 Summe 403,9 30,7 580,5 33,3 1.048,4 Schuljahr 2015/16 Zuweisungen Sozialpädagogen bzw. Erzieher PG 241.01 PG 241.02 PG 241.03 PG 241.04 Summe I-Klassen (auslaufend) 0,0 0,0 49,5 0,0 49,5 IR-Klassen (ausgelaufen) 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Altregelung §12 ab 2010 (auslaufend): 0,0 0,0 5,0 5,3 10,3 Summe 0,0 0,0 54,5 5,3 59,8 Schuljahr 2016/17 Zuweisungen Lehrkräfte PG 241.01 PG 241.02 PG 241.03 PG 241.04 Summe Förderschwerpunkte LSE 265,4 0,0 394,5 16,2 676,1 schülerbezogene Zuweisung übrige Förderschwerpunkte 142,2 0,0 185,2 33,7 361,1 Ausgleichspool 0,0 0,0 10,0 0,0 10,0 Diagnostik durch ReBBZ (Sonderpädagogen/Psychologen) 0,0 26,0 0,0 0,0 26,0 Altregelung §12 ab 2010 (auslaufend) 0,0 0,0 22,0 2,2 24,2 Förderzentren (auslaufend) 0,0 2,8 0,0 0,0 2,8 I-Klassen Mehrbedarf Sonderpädagogen (auslaufend) 0,0 0,0 39,6 0,0 39,6 IR-Klassen Mehrbedarf Sonderpädagogen (ausgelaufen) 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 IR-Schüler in Sek I (auslaufend) 0,0 0,0 0,1 0,0 0,1 Summe 407,6 28,8 651,4 52,1 1.139,9 Schuljahr 2016/17 Zuweisungen Sozialpädagogen bzw. Erzieher PG 241.01 PG 241.02 PG 241.03 PG 241.04 Summe I-Klassen (auslaufend) 0,0 0,0 24,0 0,0 24,0 IR-Klassen (ausgelaufen) 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Altregelung §12 ab 2010 (auslaufend): 0,0 0,0 3,4 1,9 5,3 Summe 0,0 0,0 27,4 1,9 29,3 Alle Angaben jeweils zum 01.02., für das Schuljahr 2016/17 vorläufige Daten. Quelle: Daten der zuständigen Behörde. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7233 5 7233ska_Text 7233ska_Anlage