BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7234 21. Wahlperiode 20.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 12.12.16 und Antwort des Senats Betr.: OSZE-Gipfel Der OSZE-Gipfel in Hamburg ist dank der eingesetzten Polizeikräfte von Bund und Ländern und der Feuerwehr Hamburg weitgehend störungsfrei verlaufen . 13.200 Polizisten haben in diesen Tagen in der Stadt für Sicherheit und Ordnung gesorgt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Polizei Hamburg führte im Rahmen der Besonderen Aufbauorganisation (BAO) „Hammonia“ vom 1. Dezember 2016 bis 10. Dezember 2016 die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz und zur Gewährleistung eines störungsfreien Verlaufes des Treffens des OSZE-Ministerrates durch. Sie wurde dabei von Einsatzkräften des Bundes und der Länder unterstützt, sodass insgesamt circa 10.500 Polizisten im Rahmen der BAO „Hammonia“ tätig waren. Darüber hinaus wurden weitere Sicherheitskräfte durch die Bundespolizei sowie das Bundeskriminalamt im Rahmen ihrer eigenen organisatorischen Zuständigkeiten in Hamburg eingesetzt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Mit wie vielen Kräften welcher Einheiten und mit wie vielen Fahrzeugen welcher Art waren die Polizei Hamburg und die Feuerwehr Hamburg jeweils im Einsatz? Polizei: Circa 4.000 Polizeibeamte aller Organisationseinheiten. Statistiken zu eingesetzten Fahrzeugen im Sinne der Fragestellung werden bei der Polizei nicht geführt. Zur Beantwortung wäre eine Durchsicht der Fahrtenbücher bei sämtlichen beteiligten Dienststellen der Polizei erforderlich. Die händische Auswertung mehrerer Hundert Fahrtenbücher ist in der für die Beantwortung Parlamentarischer Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Feuerwehr: Zusätzlich zu den Fahrzeugen des täglichen Dienstes waren in der Zeit vom 1. Dezember 2016 bis 10. Dezember 2016 in Abhängigkeit der Risikobewertungen für die jeweiligen Tage zwischen 16 und 31 Fahrzeuge und 80 bis 368 Kräfte im Dienst. 2. Wie viele Kräfte des Bundes und anderer Bundesländer wurden eingesetzt ? Bitte aufschlüsseln. Polizei: 6.097 Polizeikräfte anderer Länder und 422 Polizeikräfte des Bundes. Drucksache 21/7234 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Darüber hinaus liegen der Polizei Hamburg über die in anderen BAO eingesetzten Kräfte der Bundespolizei und des Bundeskriminalamtes keine validen Zahlen vor. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Feuerwehr: Es wurden bis zu 17 Kräfte der Analytischen Task-Forces (ATF) der Feuerwehren Leipzig, Dortmund, München, Mannheim und des Landeskriminalamtes Berlin eingesetzt . Die Bundeswehr stellte eine Einheit mit drei Kräften zur Bio-Detektion sowie zwei Notarzteinsatzfahrzeuge mit je zwei Kräften zur Verfügung. 3. Wie viele Überstunden sind bei der Hamburger Polizei für den OSZE- Einsatz angefallen? Die für die Beantwortung im Sinne der Fragestellung erforderlichen Daten liegen der Polizei noch nicht vor. 4. Wie sollen diese Überstunden abgegolten werden? Welche Mittel stehen dafür zur Verfügung? Für die Abgeltung der im Zusammenhang mit dem OSZE-Gipfel geleisteten Mehrarbeit von Polizei und Feuerwehr wird die Möglichkeit eines finanziellen Ausgleichs geprüft. 5. In welcher Höhe hat der Einsatz Kosten verursacht? Wie gestalten sich die Kosten im Detail (Hundertschaften, Spezialkräfte, Hubschrauber et cetera)? 6. Welche Kosten hat die Freie und Hansestadt Hamburg zu tragen? Wer bezahlt den Einsatz der auswärtigen Kräfte? Bestehen diesbezüglich Verabredungen mit anderen Bundesländern und wenn ja, welche? Die Kosten auswärtiger Polizeikräfte der Länder – soweit sie im Rahmen der BAO „Hammonia“ unterstellt waren – werden im Rahmen der „Verwaltungsvereinbarung über vereinfachte Regelungen und einheitliche Pauschalen für die Abrechnung von Unterstützungseinsätzen“ mit Hamburg abgerechnet. Für den Einsatz von Kräften und Einsatzmitteln des Bundes besteht ein Kostenverzicht. Die Abrechnung des Einsatzes der Einsatzkräfte und -mittel der anderen Länder sowie die Gespräche der Kostenerstattung durch den Bund stehen noch aus. 7. Zu welchen Zwischenfällen ist es gekommen? Wie viele Personen wurden in Gewahrsam genommen? Wie viele Anzeigen wurden erstattet? Wie viele Polizisten wurden verletzt? Die Frage nach „Zwischenfällen“ bezieht sich auf keine polizeiliche Begriffskategorie. Im Einsatzzeitraum der durch die Polizei eingerichteten BAO „Hammonia“ kam es nach derzeitigem Stand zur Einleitung von 27 Ermittlungsverfahren im Themenzusammenhang OSZE/G-20. Anzeigen wurden wegen folgender Strafrechtsverstöße erstattet beziehungsweise von Amts wegen eingeleitet: 1x § 111 Strafgesetzbuch (StGB) (Aufforderung zu Straftaten) 1x § 126 StGB (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten ) 1x § 130a StGB (Anleitung zu Straftaten) 2x § 140 StGB (Billigung von Straftaten) 1x § 185 StGB (Beleidigung) 1x §§ 185 StGB i.V.m. § 33 i.V.m. §§ 22, 23 Kunsturhebergesetz (Beleidigung in Verbindung mit einem Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz) 1x §§ 224, 22, 23 StGB (versuchte gefährliche Körperverletzung) 16x § 303 StGB (Sachbeschädigung) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7234 3 1x § 304 StGB (gemeinschädliche Sachbeschädigung) 2x § 27 (2) Nummer 2 Versammlungsgesetz (Führen von Gegenständen, die die Feststellung der Identität verhindern/ Vermummung) Im bezeichneten Zeitraum kam es zu zwei Ingewahrsamnahmen; elf Beamte verletzten sich im Rahmen des Einsatzes. 8. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde rückblickend das Sicherheitskonzept? Aus der Sicht des Senats hat sich das Sicherheitskonzept zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bewährt. Der Schutz der Veranstaltung und seiner Teilnehmer und der Bevölkerung konnte durch die Maßnahmen der Polizei, verbunden mit offensiver Öffentlichkeitsarbeit, gewährleistet werden. Die Beeinträchtigung der Bevölkerung und der Gewerbebetriebe konnten auf das für die Einsatz- und Veranstaltungsdurchführung unabdingbare Maß begrenzt werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . 9. Welche Schlüsse zieht der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde aus der zurückliegenden Veranstaltung für den G-20-Gipfel im kommenden Jahr? Die strukturierte Nachbereitung des Einsatzgeschehens ist noch nicht abgeschlossen. Daraus resultierende Erkenntnisse werden in die Vorbereitungen des Einsatzes anlässlich des G20-Gipfels im Juli 2017 einfließen.