BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7244 21. Wahlperiode 20.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 13.12.16 und Antwort des Senats Betr.: Evaluation am Mühlenkamp (V) – Warum hält sich der Senat nicht an die Vereinbarung (Drs. 21/73) mit der Volksinitiative „Stopp des Busbeschleunigungsprogramms “? Der am 2. Dezember 2016 im Verkehrsausschuss der Bürgerschaft vorgestellte Bericht des Senats zur Evaluation der Maßnahmen zur Busbeschleunigung am Mühlenkamp verstößt in wesentlichen Punkten gegen die von Rot-Grün in Drs. 21/73 mit der Volksinitiative „Stopp des Busbeschleunigungsprogramms “ geschlossene Vereinbarung. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Behauptung, dass der am 2. Dezember 2016 vorgestellte Bericht zur Evaluation der Maßnahmen zur Busbeschleunigung am Mühlenkamp in wesentlichen Punkten gegen die oben genannte Vereinbarung verstößt, ist unzutreffend. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Teilt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die von Staatsrat Rieckhof in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 2.12.2016 vorgetragene Auffassung, dass sich aus § 2.a. der Vereinbarung aus Drs. 21/73 ergibt, dass für die Evaluation gemäß § 3.a. nur die Fahrten der MetroBus-Linie 6 zu berücksichtigen sind? Wenn ja, mit welcher Begründung? Ja. Alle bisherigen Maßnahmen am Mühlenkamp wurden als Teilprojekt der Beschleunigung der MetroBus-Linie 6 durchgeführt und betrachtet. Die MetroBus-Linie 6 ist zudem in Absatz 2.a der Drs. 21/73 ausdrücklich als sogenannte diskutierte Linie erwähnt. Andere MetroBus-Linien werden hingegen nicht erwähnt. Im Übrigen enthält die Drs. 21/73 keine §§. 2. Warum wurden im Evaluationsbericht die Fahrten der Busse der Metro- Bus-Linie 25 nicht berücksichtigt und wie lauten die entsprechenden Ergebnisse? Siehe Drs. 21/7229. 3. Gemäß § 2.5. der Drs. 21/73 „sind bei der Stichprobenbildung beeinflussende Effekte zu berücksichtigen“. In welcher Form wurden die Baumaßnahmen im Bereich Hofweg/Papenhuder Straße bei der Stichprobenbildung berücksichtigt und in welcher Form wurde der Gutachter über diese Baumaßnahme und seine Auswirkungen auf die Busse der Linie M6 informiert? Die Drs. 21/73 enthält keinen Absatz 2.5. Die zuständige Behörde geht davon aus, dass Abschnitt 2.5 des Evaluationsberichtes gemeint ist. Drucksache 21/7244 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Da Baumaßnahmen im Bereich Hofweg/Papenhuder Straße im Herbst des Jahres 2016 durchgeführt wurden, waren sie in Bezug auf die bereits am 24. März 2016 erfolgten Verkehrszählungen irrelevant. In Bezug auf die Störereignisse waren sie ebenfalls unbeachtlich, da diese bereits am 14. April 2016 und am 14. Juli 2016 ermittelt wurden. Bezüglich der Relevanz der Baumaßnahmen hinsichtlich der Ermittlung der Fahrtzeiten siehe Drs. 21/7229. Der Gutachter war über die Baumaßnahmen informiert. 4. Warum wurden im Vorfeld der Maßnahmen zur Busbeschleunigung Planfahrten durchgeführt, wenn die relevanten Daten nunmehr nach Auffassung des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde aus dem Fahrgastinformationssystem (FIMS) zur Verfügung gestellt werden können ? Was haben die verschiedenen Planfahrten bisher jeweils gekostet und wann und für welche Streckenabschnitte wurden diese für welche MetroBus-Linien jeweils durchgeführt? Siehe Drs. 21/7229. Die Kosten sind folgender Tabelle zu entnehmen: Linie Strecke Zeitraum Gesamtkosten M2 Schenefeld, Achterndiek bis Bf. Altona 2012/KW 19 23.441,56 € M3 Schenefelder Platz bis Singapurstraße/Rathaus 2012/KW 19 und 21 42.497,58 € M3 Verlängerung Verlängerung bis Tiefstack 2013/KW 12 21.794,79 € M4 Wildacker bis Langenfelder Damm 2012/KW 21 14.712,60 € M5 Hbf bis Burgwedel 2012/KW 9 37.915,78 € M6 U Borgweg bis Marco-Polo-Terrassen 2012/KW 19 22.773,35 € M6 Verlängerung Rathausmarkt bis Feldstraße 2013/KW 35 12.495,00 € M7 Borchertring bis U/S Barmbek 2012/KW 19 und 21 20.563,35 € M20 Bf. Altona bis S Rüben-kamp 2012/KW 19 und 21 32.035,53 € M21 Graf-Johann-Weg bis Katzbachstraße 2012/KW 21 13.041,17 € M25 Bf. Altona bis Sachsen-straße 2012/KW 19, 21 und 23 39.827,94 € 5. Gemäß § 7.3 des Evaluationsberichts wurden entgegen der Vereinbarung 21/73 die Störereignisse bei der Vorher-Erhebung nicht differenziert erfasst. Warum nicht und wer hat diese wann entschieden? Wenn die vereinbarte Differenzierung nicht vorgenommen wurde, wie kann dann ein qualifizierter Vergleich mit den Daten der Nachher-Erhebung gemäß der Vereinbarung 21/73 stattfinden? Die Drs. 21/73 ist auf Dienstag, den 24. März 2015 datiert. Für Dienstag, den 7. April 2015 (Dienstag nach Ostern), war der Baubeginn terminiert. Die Beobachtung der Störereignisse musste daher zwischen dem 24. März 2015 und dem 3. April 2015 (Karfreitag) stattfinden. In diesem Zeitraum standen lediglich sieben Wochentage zur Verfügung, von denen sechs Tage für die Beobachtung genutzt wurden. Für eine Auftragsvergabe an einen externen Auftragnehmer und das Abstimmen eines Auftragsumfangs stand somit keine Zeit zur Verfügung. Die Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) hat letztlich die knapp bemessene Zeit genutzt und die Störereignisse erfasst. Der Vorwurf, dass dabei in der Kürze der Zeit nicht mehr Differenzierungen vorgenommen wurden, erscheint vor diesem Hintergrund abwegig. Die vorgenommene Differenzierung in Störereignisse < 5 Minuten und > 5 Minuten lässt ausreichend Schlüsse auf Falschparkende zu, während Fahrzeuge, die aus den Abbiegespuren hinzukommen, eindeutig zugeordnet werden können. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7244 3 6. Wie lauten die festgelegten Kriterien zur Ermittlung der Tagesverkehrsstärken gemäß § 8.2.1 des Evaluationsberichts? Mit „festgelegten Kriterien“ ist ein Algorithmus gemeint, den das zur Hochrechnung angewandte Auswerteprogramm nutzt: Für jede Fahrtrichtung und für jede Fahrzeugart (Pkw, Lkw) getrennt, wird der Verlauf, der während der Zählzeit (6 bis 19 Uhr) erfassten Kfz-Mengen (= Ganglinie mit ¼-Stunden-Werten) mit den entsprechenden Werten, der im Programm hinterlegten normierten 24-Stunden-Ganglinien verglichen und die nächstliegende Ganglinie ausgewählt. Für die Zeiten, in denen keine Zählung stattgefunden hat (0 – 6 Uhr und 19 – 24 Uhr), werden anschließend die Kfz-Mengen der ausgewählten 24-Stunden-Ganglinie prozentual auf die Ganglinie mit den gezählten Kfz-Mengen übertragen und mit den Kfz-Mengen der Zählzeit zu Tagesverkehren (Kfz/24 Std) addiert. 7. Warum wurden entgegen der Vereinbarung aus Drs. 21/73 nicht die Werte der Verkehrszählungen für die Straßenkombination Semperstraße /Preystraße auf Basis der relevanten Abschnitte zwischen Mühlenkamp und Schinkelstraße genommen? Wer hat die Entscheidung über diese Abweichung von der Vereinbarung aus Drs. 21/73 getroffen? Wie lauten die Veränderungen für diesen Abschnitt? Sofern die Werte über den vereinbarten 10 Prozent liegen, warum glaubt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde, dass das betreffende Kriterium erfüllt wurde? In der Drs. 21/73 wurde nach negativen Auswirkungen auf die Belastungssituation in den Wohn- und Nebenstraßen gefragt. Die Zu- oder Abnahme des Verkehrs wurde für die jeweiligen Straßenquerschnitte auf Abbildung 3 im Evaluationsbericht angegeben. Die Veränderung für die Summe aus der Preystraße und dem westlichsten Abschnitt der Semperstraße beträgt 985 Kfz/24 Std, das entspricht einer Zunahme von 23 Prozent . Demgegenüber steht die Zunahme der Verkehrsbelastung in diesem Abschnitt der Semperstraße um 75 Prozent und die Reduzierung der Verkehrsbelastung in der Preystraße um 51 Prozent. Da die Semperstraße in diesem Abschnitt nur einseitig bebaut ist, wiegt aus Sicht der zuständigen Behörde die Abnahme der Verkehrsbelastung in der Preystraße schwerer. Im Übrigen hat der Verkehr im gesamten Quartier um 15 Prozent abgenommen. 8. Wie lauten die Werte gemäß der Vereinbarung aus Drs. 21/73 für die Straßenkombination Schinkelstraße/Forsmannstraße/Geibelstraße? Im Rückblick sind die Zählungen für die Geibelstraße nicht verwertbar, da die Einmündung Geibelstraße/Gertigstraße zu diesem Zeitpunkt durch eine Baustelle gesperrt war. In der Forsmannstraße wurden lediglich im Einmündungsbereich zur Semperstraße Daten erhoben. Im Durchschnitt der erhobenen Werte der Schinkelstraße und der Forsmannstraße ist die Verkehrsbelastung gleich geblieben. Im Übrigen siehe Antwort zu 7. 9. Gemäß § 8.3 des Evaluationsberichts sollen am 14.04.2016 und am 14.07.2016 Beobachtungen der Verkehrsstörungen stattgefunden haben. Wie war es dem Beobachter möglich, Störfälle auf der Fläche 5 zu beobachten, obwohl es diese Fläche (Rechtsabbiegespur vom Mühlenkamp in die Gertigstraße) gar nicht gibt? Wie fanden Beobachtungen bezüglich der Abbiegespur neben der Fläche 4 statt, obwohl es diese Abbiegespur für den Kfz-Verkehr gar nicht gibt? Die Skizze umfasst die Bereiche „vorher“ und „nachher“. Es handelt sich hierbei um eine vereinfachte, jedoch durchaus verständliche Darstellungsweise. Es gibt einen Bereich vor der Lichtsignalanlage (LSA) Gertigstraße, von der auch zu einem späteren Zeitpunkt rechts abgebogen werden kann (Fläche 5). Die Abbiegespur neben der Fläche 4 war nicht Gegenstand der Evaluation. 10. Auf welcher Basis der Vereinbarung aus Drs. 21/73 basiert die Festlegung , als Falschparker zu definieren, wer länger als fünf Minuten parkt? Die zuständige Behörde ist der Auffassung, dass es keiner Definition von Falschparkenden in der Drs. 21/73 bedarf. Drucksache 21/7244 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 11. Wann und von wem wurden die Daten für die Vorher-Erhebung „beobachtet “ und wie lauten diese im Detail bezüglich der relevanten Kreuzung Mühlenkamp/Gertigstraße? Bitte jeweils für die verschiedenen Störereignisse gemäß Vereinbarung aus Drs. 21/73 getrennt angeben. Siehe Antwort zu 5. sowie Absatz 8.3 des Evaluationsberichtes. 12. Trifft es zu, dass die Abschnitte 4, 6 und 7 nicht die gemäß Vereinbarung aus Drs. 21/73 relevante Kreuzung Mühlenkamp/Gertigstraße betreffen? Wenn nein, warum jeweils nicht? Wenn ja, warum wurden diese jeweils trotzdem bei der Evaluation berücksichtigt? Für die Abschnitte 4 und 6 trifft dies zu, für Abschnitt 7 nicht. Die in den Kreuzungsbereich Mühlenkamp/Gertigstraße zurückstauenden Linksabbiegenden aus dem Abschnitt 7 führten zu den dort relevanten Störereignissen. Um einen Überblick über den Gesamtbereich zu erhalten, ist es aus Sicht der zuständigen Behörde unschädlich , die Vorher- und Nachher-Situation in den Abschnitten 4 und 6 zu kennen. 13. Auf welcher Formulierung in der Vereinbarung aus Drs. 21/73 basiert die Aussage in § 9.3. des Evaluationsberichts, dass „gemäß bürgerschaftlichen Ersuchens (…) lediglich die Störereignisse des Abschnitts 7 herangezogen werden“ sollen? Sofern es hierzu keine entsprechende Formulierung in der Vereinbarung aus Drs. 21/73 geben sollte, wer hat diese Aussage gegenüber dem Gutachter wann gemacht und wer trägt hierfür die Verantwortung? Die zuständige Behörde ist der Auffassung, dass es hierzu keiner expliziten Regelung bedarf, da sich dies bei fachlicher Betrachtung aus den verkehrlichen Zusammenhängen vor Ort folgerichtig ergibt. 14. An welchen Tagen in den Jahren 2015 und 2016 war der Ersteller des Gutachtens jeweils wie lange im Mühlenkamp? Der Ersteller des Gutachtens war am 14. April 2016 und am 14. Juli 2016 jeweils von 7 bis 19 Uhr am Mühlenkamp. 15. Welche Standorte für die vereinbarte Vor-Ort Ersatzpflanzung für den gefällten Straßenbaum wurden jeweils wann von wem und mit welchem Ergebnis jeweils geprüft? Siehe Drs. 21/4992. 16. Welche Leitungen verlaufen wo auf der westlichen Seite des Mühlenkamps im Abschnitt zwischen Gertigstraße und Körnerstraße? Bitte genauen Lageplan beifügen. Siehe Anlagen 1 und 2. 17. Ist der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde der Meinung, dass die Pflanzung einer Sumpfeiche ausreicht? Ja. 18. Wie sind die Schleppkurven für den Verzinker-Lkw (siehe Präsentation der INI Unser Mühlenkamp im Verkehrsausschuss am 2.12.2016) für die Einfahrt vom Mühlenkamp in die Gertigstraße? Bitte Lageplan inklusive Lkw-Schleppkurve beifügen. Siehe Anlage 3. 19. In welchem Büro ist das „Büroversehen“ bezüglich der Unfälle mit dem Leitpfosten in der Kreuzung Mühlenkamp/Gertigstraße passiert? Die Drs. 21/6498 wurde formell und materiell korrekt beantwortet. Im Rahmen der Bearbeitung der Drs. 21/6372 konnte der Beitrag der Behörde für Inneres und Sport nicht mehr rechtzeitig an die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation weiterge- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7244 5 ben werden, sodass die Informationen nicht in die Antwort eingeflossen sind. Im Übrigen siehe auch Drs. 21/6498. 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