BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7247 21. Wahlperiode 20.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 13.12.16 und Antwort des Senats Betr.: Flexibilisierung des Kita-Gutscheins Die Bürgerschaft hat auf der Sitzung vom 08. September 2016 einstimmig beschlossen, dass der Senat ersucht wird, sich im Rahmen der Verhandlung zum Landesrahmenvertrag Kinderbetreuung für eine flexiblere Stundenverteilung einzusetzen (Drs. 21/5852). Ferner wurde beschlossen, dass der Senat der Bürgerschaft über die Umsetzung zu berichten hat. Bisher liegt kein Bericht seitens des Senates vor. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. In welchem Zeitraum finden die Verhandlungen zum Landesrahmenvertrag statt, in denen der Senat sich für eine flexiblere Wochenstundenverteilung einsetzen möchte? 2. Wie sieht die konkrete Ausgestaltung der Flexibilisierung des Kita-Gutscheins aus, die der Senat in die Verhandlung einbringen möchte? 3. Bis wann ist nach der Einschätzung des Senats mit einem Abschluss der Verhandlungen zu rechnen? 4. Rechnet der Senat mit Mehrkosten oder Einsparungen infolge der Flexibilisierung des Kita-Gutscheinsystems? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht? Aspekte zur Weiterentwicklung des Landesrahmenvertrags (LRV) werden regelmäßig in den Sitzungen der Vertragskommission zwischen Kita-Anbietern und der zuständigen Fachbehörde besprochen, dazu gehört auch die Flexibilisierung der Leistungsarten (siehe Drs. 21/2540). Im Januar 2016 brachte die zuständige Behörde eine Flexibilisierung der Leistungsarten entsprechend des Antrags des Bürgerschaftlichen Ersuchens (Drs. 21/5852) in die Verhandlungen zum LRV ein. Die Verhandlungen und Planungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst.