BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7248 21. Wahlperiode 20.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 13.12.16 und Antwort des Senats Betr.: Sportangebote in Ganztagsschulen (II) In der Drs. 21/6803 wurden bereits grundsätzliche Fragen zur Kooperation zwischen Schulen und Sportvereinen beantwortet. Für eine gelungene Kooperation ist auch eine ausreichende Finanzierung der Zusammenarbeit notwendig. Zurzeit werden neben der Kooperation nach Landesrahmenvertrag GBS laut der Hamburger Sportjugend vor allem zwei Kooperationsmodelle genutzt: Das Angebots- und das Vereinsmodell. Im Angebotsmodell wird eine bestimmte Summe pro Schuljahr für ein Sportangebot an der Schule zur Verfügung gestellt. Im Vereinsmodell wird für ein halbes Jahr der Mitgliedsbeitrag im Verein bezuschusst. Grundlage hierfür ist der Rahmenvertrag zur sportlichen Ganztagsförderung vom März 2006. Seit Februar 2013 verhandeln HSB, HSJ und die Freie und Hansestadt Hamburg über einen neuen Rahmenvertrag. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Seit 1992 fördert die Freie und Hansestadt Hamburg mit der Rahmenvereinbarung „Kooperation Schule – Verein“ sowie seit 2006 mit der Rahmenvereinbarung „Sportliche Ganztagsförderung“ vereinssportliche Angebote im schulischen Nachmittagsprogramm . Die Kooperation zwischen Schulen und Sportvereinen sind fester Bestandteil der Hamburger Schullandschaft. Die hohe Attraktivität der beiden Kooperationsmodelle Vereins- und Angebotsmodell zeigt sich darin, dass etwa die Hälfte aller staatlichen Hamburger Schulen mit Sportvereine kooperiert. Die Umsetzung der beiden Fördermodelle leistet die Hamburger Sportjugend im Hamburger Sportbund e.V. (HSJ) seit 2006 (Rahmenvereinbarung Sportliche Ganztagsförderung ) beziehungsweise 2008 (Rahmenvereinbarung Kooperation Schule – Verein; zuvor Hamburger Sportbund e.V.). Mit dem Ziel, die beiden Rahmenvereinbarungen zusammenzuführen und damit den Wandel der Hamburger Schullandschaft unter anderem durch die flächendeckende Einführung der Ganztagsschule zu berücksichtigen, wurde der Arbeitskreis „Kooperation Schule und Verein“ 2013 beauftragt, eine neue Rahmenvereinbarung auszuarbeiten . Der Arbeitskreis besteht aus Vertretern der HSJ sowie der für Bildung und der für Sport zuständigen Behörden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der Hamburger Sportjugend im HSB e.V. (HSJ) wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat das Angebots- und das Vereinsmodell? Die zuständige Behörde bewertet die Fördermodelle grundsätzlich positiv. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Drucksache 21/7248 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. In welcher Höhe erhalten welche Vereine Mittel von der Freien und Hansestadt Hamburg für Kooperationsprojekte mit Schulen? Für die Mittelzuweisung im Haushaltsjahr 2015 siehe Anlage. 3. Auf welcher Grundlage werden die Mittel „Kooperation Schule und Verein “ und „sportliche Ganztagsförderung“ vergeben? Die Zuweisung der Fördermittel der Freien und Hansestadt Hamburg an die HSJ für die Förderung des Sports im Ganztag für Schülerinnen und Schüler richtet sich inhaltlich nach dem Sportfördervertrag und den beiden Rahmenvereinbarungen „Sportliche Ganztagsförderung“ und „Kooperation Schule und Verein“. Die Zuweisung der Fördermittel erfolgt in einem zweistufigen Verfahren: Die HSJ erhält von der zuständigen Behörde im Rahmen eines Zuwendungsverfahrens gemäß § 46 Landeshaushaltsordnung (LHO) und der dazu gehörenden Verwaltungsvorschriften (VV) Zuwendungsbescheide . Auf dieser Basis dürfen die Zuschüsse an die Vereine (verbandsintern) weitergeleitet und von der HSJ abgerechnet werden. 4. Für welche Maßnahmen im Rahmen der Kooperation zwischen Schulen und Sportvereinen werden Mittel in welcher Höhe bereitgestellt? Sportvereine können gemeinsam mit einer Schule die Förderung einer am schulischen Nachmittag wöchentlich stattfindenden Sportveranstaltung (AG) nach dem Vereins - oder Angebotsmodell beantragen. Dabei unterscheiden sich die finanziellen Bedingungen der beiden Fördermodelle voneinander: a) Vereinsmodell: Jede neue Vereinsmitgliedschaft einer Schülerin/eines Schülers wird mit 60 Euro im ersten Schulhalbjahr gefördert. Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen Familien können eine kostenlose Teilhabe am Sportverein über die Aktion „Kids in die Clubs“ beantragen. b) Angebotsmodell: Angebote, die Vereine an Schulen machen, werden mit 800 Euro für ein volles Schuljahr beziehungsweise 400 Euro für ein Schulhalbjahr gefördert. Die maximale Anzahl der förderfähigen Angebote pro Schule ist grundsätzlich auf die Anzahl der Jahrgangsstufen am jeweiligen Schulstandort begrenzt. An Berufsschulen werden maximal drei Angebote pro Schule gefördert. Dieses Angebot gilt für Ganztagsschulen nach dem GBS-Modell. 5. Nach welchem Verfahren werden die Mittel für die Kooperation im Ganztag vergeben? Die HSJ prüft die Förderbedingungen gemäß Zuwendungsbescheid mithilfe eigener Richtlinien. Nach Durchführung der bewilligten Kooperationsveranstaltungen durch den Sportverein und Zusendung eines Verwendungsnachweises an die HSJ werden die Fördermittel von der HSJ an die Vereine ausgezahlt, siehe Antwort zu 3. 6. In welcher Form wird die Mittelvergabe evaluiert? Für die Evaluation ist der Arbeitskreis „Kooperation Schule und Verein“ zuständig, der neben der Überwachung und dem Controlling über die Förderungswürdigkeit von Kooperationsmaßnahmen entscheidet, über die Richtlinien zur Bewilligung von Zuschüssen berät und die Weiterentwicklung der Kooperation abstimmt (siehe Vorbemerkung ). 7. Wie ist der aktuelle Verhandlungsstand der neuen Rahmenvereinbarung zur sportlichen Ganztagsförderung? a. Welche Punkten sind unstrittig? b. Welche Punkte sind noch offen? c. Welche Punkte sind strittig? 8. Bis wann rechnet der Senat mit einem Abschluss einer neuen Rahmenvereinbarung ? 9. Plant der Senat einen weiteren Ausbau der Kooperation zwischen Vereinen und Schulen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7248 3 Wenn ja, wie wird dieser Ausbau finanziell gesichert? Wenn nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung. Die Überlegungen der zuständigen Behörde sind noch nicht abgeschlossen. Mittelzuweisung an Vereine für Kooperationsmaßnahmen mit Schulen im Haushaltsjahr 2015 Verein Mittelzuweisung Altonaer TSV 3.200,00 € AMTV Hamburg 9.600,00 € ASV Bergedorf 85 6.400,00 € Baseballclub HH Stealers 2.920,00 € BFSV Atlantik 97 1.600,00 € Bille Schach Club 800,00 € Bramfelder SV 24.930,00 € Club Saltatio 3.180,00 € Der Hamb.u.Germania RC 3.580,00 € Dockenhuder Turnerschaft 3.900,00 € Duvenstedter SV 4.760,00 € Eimsbütteler TV 30.880,00 € Farmsener TV 2.379,00 € FC St. Pauli 19.080,00 € FSV Harburg-Rönneburg 640,00 € GfG Steilshoop 1.600,00 € Grossflottbeker THGC 520,00 € Hamb. Schachklub 6.800,00 € Hamb. Turnerschaft 1816 12.405,00 € Hamb.Ballschule 6.120,00 € Hamb.Horner TV 800,00 € Hamburger SV 11.200,00 € Hammerdeicher RV 920,00 € Harb. Radsport Gemeinschaft 1.600,00 € Harb. Turnerbund 1865 16.400,00 € Harburger SC 3.200,00 € Hausbruch-Neugr.Turnerschaft 19.200,00 € HEBC Hamburg 1.092,00 € HH Warriors 2.400,00 € HSV Barmbek-Uhlenhorst 4.800,00 € Hummelsbütteler SV 3.520,00 € Klipper THC 5.600,00 € Lemsahler SV 1.440,00 € Meiendorfer SV 5.320,00 € Mühlenberger SC 800,00 € Mümmelmannsberger SV 1.600,00 € Niendorfer TSV 15.720,00 € Pro Tennis Hamburg e.V. 5.600,00 € Rahlstedter HTC 3.120,00 € Reitgem. Am Raakmoor 2.400,00 € RG Hansa 1.600,00 € Rissner SV 9.600,00 € RV Wandsbek 1.600,00 € SC Alstertal-Langenhorn 13.600,00 € SC Condor 7.200,00 € Drucksache 21/7248 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage Mittelzuweisung an Vereine für Kooperationsmaßnahmen mit Schulen im Haushaltsjahr 2015 Verein Mittelzuweisung SC Eilbek v. 1913 e.V. 1.600,00 € SC Königsspringer 1.600,00 € SC Nienstedten 710,00 € SC Poppenbüttel 5.800,00 € SC Schachelschweine 4.800,00 € SC Vier-und Marschlanden 10.050,00 € SiB-Club 6.340,00 € SK Joh.Eppendorf 800,00 € SK Weisse Dame 2.400,00 € SV Bergstedt 1.740,00 € SV Curslack Neuengamme 1.232,00 € SV Eidelstedt 6.780,00 € SV Grün Weiß Eimsbüttel 6.300,00 € SV Grün Weiß Harburg 360,00 € SV Grün-Weiß Harburg 360,00 € SV Nettelnburg-Allermöhe 8.360,00 € SV Wilhelmsburg 4.000,00 € TC Vier Jahreszeiten 3.200,00 € TG Heimfeld 800,00 € TH Eilbeck 4.800,00 € Tischtennis-Verein Harburg 800,00 € TSG Bergedorf 23.060,00 € TSV Duwo 08 4.800,00 € TSV Sasel 9.000,00 € TSV Stellingen 4.000,00 € TTC Protesia 1.600,00 € Turnerschaft Harburg 6.000,00 € TuS Berne 1.420,00 € TuS Finkenwerder 180,00 € TuS Germania Schnelsen 6.400,00 € TuS Osdorf 4.520,00 € TV Fischbek 1.600,00 € TV Lokstedt 646,00 € Uhlenhorster HC 4.640,00 € USC Paloma 9.600,00 € Vergg.Hamb.Schachclubs 240,00 € Walddörfer SV 21.740,00 € Wandsbeker TB 4.760,00 € Winterh.-Eppendorfer TV 5.600,00 € Quelle: Hamburger Sportjugend (Stand 14.12.2016) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7248 5 7248ska_Text 7248ska_Anlage