BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7253 21. Wahlperiode 20.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 13.12.16 und Antwort des Senats Betr.: Klein Borstel – Welche Kosten sind im Zuge der Verlagerung des Bauwagenplatzes „Borribles“ an die Stübeheide entstanden? In der Bezirksversammlung Hamburg-Nord wurde am 6. Dezember 2016 ein Antrag der SPD und GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU beschlossen, mit dem dem Bauwagenplatz „Borribles“, der Ende November vom Rübenkamp an die Stübeheide umzog, 10.000 Euro aus bezirklichen Mitteln zur Verfügung gestellt werden (BV-Nord, Drs. 20-3678). Diese Mittel werden laut Begründung im Antrag benötigt, um Erschließungsarbeiten vorzunehmen und die Umzugskosten der Bauwagenplatzbewohner zu finanzieren. Auch wenn der Umzug dadurch bedingt war, dass die ehemalige Fläche am Rübenkamp im Zuge der Entwicklung des Baugebietes „Pergolenviertel“ benötigt wird, ist es nicht nachvollziehbar, dass hierfür Steuergelder verschwendet werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat in Ergänzung zu meinen Schriftlichen Kleinen Anfragen Drs. 21/5662 und 21/2570: 1. Wann fand der Umzug des Bauwagenplatzes genau statt? Mitte November 2016. 2. Wie viele Bewohner leben auf dem Bauwagenplatz? Eine Bewohner-Übersicht ist angefordert, liegt jedoch noch nicht vor. 3. Welche Maßnahmen wurden durchgeführt, um die Fläche an der Stübeheide bewohnbar zu machen, welche Kosten sind dafür jeweils entstanden und wer kommt für diese auf? Bitte detailliert darstellen. Die Kosten für eine Zuwegung, für Ver- und Entsorgungsleitungen, Rodungsarbeiten und drei Sanitärcontainer sind bislang nicht in Rechnung gestellt worden. Sie werden vom Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen und dem Bezirksamt Hamburg-Nord getragen. 4. Wie hoch waren die Umzugskosten und von wem wurden diese getragen ? Die Höhe der Umzugskosten sind der zuständigen Behörde nicht bekannt, da diese vom Vertragspartner getragen wurden. 5. Wann wurde der Vertrag über die Fläche an der Stübeheide mit welchem Inhalt für welche Laufzeit und gegebenenfalls mit welchen Optionen geschlossen? Drucksache 21/7253 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Der Mietvertrag wurde vom Mieter am 08. November 2016 und vom Vermieter am 25. November 2016 unterschrieben. Der Vertrag endet zum 31. Oktober 2021. Sechs Monate vor Vertragsende kann er vom Mieter um weitere fünf Jahre einseitig verlängert werden. Danach läuft der Vertrag unbefristet mit einer sechsmonatigen Kündigungsfrist . 6. Wer wurde Vertragspartner der Stadt und wie wird sichergestellt, dass eine eventuelle Räumung nach Beendigung des Pachtverhältnisses notfalls ohne gerichtlichen Titel vollstreckt werden kann? Vertragspartner ist der Verein Freunde des Bauwagenwohnens e.V., mit dem vereinbart wurde, dass das Grundstück nach Beendigung des Vertrags in einem geräumten und einwandfreien Zustand zu übergeben ist. 7. Wie hoch ist der von den Bewohnern zu entrichtende monatliche Pachtzins und wie wurde dieser ermittelt? Der Pachtzins beträgt jährlich 4.400 Euro und wurde durch den LIG auf Grundlage des alten Vertrags und der Flächengröße ermittelt. 8. Sind die Bauwagenplatzbewohner verpflichtet, eine Kaution zu zahlen oder andere Pachtsicherheiten zu stellen? Falls ja, in welcher Höhe und Form? Falls nein, weshalb nicht? Nein, weil auch in dem früheren Vertrag keine Mietsicherheit vereinbart war.