BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7255 21. Wahlperiode 20.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 14.12.16 und Antwort des Senats Betr.: Einsatz der Hamburger Polizei im Rahmen des OSZE-Gipfels 2016 in Hamburg Anlässlich des OSZE-Gipfels 2016 vom 8. bis 9. Dezember 2016 wurde der Veranstaltungsort in den Hamburger Messehallen, aber auch das Hamburger Rathaus durch tausende Polizeivollzugskräfte gesichert. Es soll sich mit 14.000 Einsatzkräften um das größte Polizeiaufgebot gehandelt haben, das die Freie und Hansestadt Hamburg jemals gesehen hat. Zudem gilt der Einsatz als Generalprobe für das G20-Treffen im Sommer 2017. In der Öffentlichkeit waren gerade im Umfeld des Veranstaltungsortes viele Verkehrsstaus und eine breite Präsenz der Polizei wahrzunehmen. Polizistinnen und Polizisten berichten jedoch auch von sehr umfangreichen Schichten (neun Tage Dienst ohne Ruhetag mit zwölfstündigen Schichten). Fraglich ist, wie dies kompensiert wird. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Polizei Hamburg führte im Rahmen der Besonderen Aufbauorganisation (BAO) „Hammonia“ vom 1. Dezember 2016 bis 10. Dezember 2016 die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz und zur Gewährleistung eines störungsfreien Verlaufes des Treffens des OSZE-Ministerrates durch. Sie wurde dabei von Einsatzkräften des Bundes und der Länder unterstützt, sodass insgesamt circa 10.500 Polizisten im Rahmen der BAO „Hammonia“ tätig waren. Darüber hinaus wurden weitere Sicherheitskräfte durch die Bundespolizei sowie das Bundeskriminalamt im Rahmen eigener BAO in Hamburg eingesetzt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Hamburger Polizeivollzugskräfte jeweils welcher Einheiten (welche Polizeikommissariate, Bereitschaftspolizei, LKA et cetera) waren an welchen Tagen im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung des OSZE-Gipfels 2016 in welchen Stadtteilen im Einsatz? Die Polizei Hamburg setzte circa 4.000 Polizeibeamte aller Organisationseinheiten im Stadtgebiet in allen Aufgabenbereichen ein. Vielfach waren die Kräfte im Einsatzverlauf sowohl an einzelnen Tagen wie auch an aufeinanderfolgenden Tagen in unterschiedlichen Stadtteilen eingesetzt. Eine entsprechend ausgestaltete Dokumentation ist nicht vorhanden und in der für die Bearbeitung Parlamentarischer Anfragen zur Verfügungen stehenden Zeit nicht auch nicht möglich. Im Übrigen betrifft die Frage die Einsatztaktik der Polizei. Der Senat sieht daher aus grundsätzlichen Erwägungen von einer weiteren Beantwortung ab. Drucksache 21/7255 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wie viele Einsatzfahrzeuge welcher Art (Kfz, Lkw, Wasserwerfer et cetera ) waren dabei im Einsatz? Siehe Drs. 21/7234. 3. Wie viele Polizeihubschrauber waren dabei aus welchem Grund mit welcher Dauer im Einsatz und welche Kosten sind durch Treibstoffverbrauch et cetera dadurch entstanden? Es wurden fünf Hubschrauber der Länderpolizeien und fünf der Bundespolizei (BPOL) zum Luftraumschutz sowie zu Aufklärungs- und Interventionszwecken mit einer Gesamtflugdauer von 99 Stunden und 33 Minuten eingesetzt. Kosten können derzeit noch nicht beziffert werden. 4. Mit wie viel Personal (absolut und prozentual) im Vergleich zu gewöhnlichen Einsatztagen mussten in welchen Polizeikommissariaten die gewöhnlichen Aufgaben des Polizeidienstes sichergestellt werden? Wenn für die Bewältigung besonderer Einsatzanlässe ein hoher Kräfteansatz erforderlich ist, wird die Bereitstellung dieser Kräfte durch die Polizei Hamburg regelhaft über veränderte Dienstplanungen für die eigenen Kräfte und soweit darüber hinaus notwendig die Anforderung von Kräften der Länder und des Bundes vorgenommen. Dieses Vorgehen entspricht den bundesweiten Standards für die Einsatzbewältigung der Polizei. Für das OSZE-Ministerratstreffen wurde eine solche veränderte Dienstplanung für nahezu alle Dienststellen der Polizei Hamburg vorgenommen, so auch für die Polizeikommissariate . So wurden von Polizeikommissariaten Kräfte für die sogenannte Alarmabteilung Hamburg (AAH) sowie weitere temporäre Aufgaben für den OSZE- Einsatz bereitgestellt, zum Beispiel Unterstützung der Verkehrsmaßnahmen durch Kradfahrer und Polizeiverkehrslehrer, Besetzung von Befehlsstellen und Durchführung von Aufklärungsmaßnahmen. Der Aufruf von Kräften der AAH ist ein fester Standard bei großen Einsatzanlässen. Zur Bewältigung der regulären Aufgaben an den Polizeikommissariaten wurde der Schichtrhythmus der Dienstgruppen A – D auf Zwölf-Stunden-Dienste umgestellt. Diese Umstellung erfolgt regelhaft im Zusammenhang mit dem Aufruf der AAH. Durch diese Regelungen war die Besetzung der für den täglichen Dienst erforderlichen Funktionen in den Polizeikommissariaten gewährleistet. Ein Vergleich im Sinne der Fragestellung ist insofern nicht vornehmbar. Die Funktionsbesetzung erfordert allerdings entsprechend längere Dienste und damit Mehrdienstleistungen für die Kräfte an den Polizeikommissariaten. 5. Was für Schichten (tägliche Dauer und Anzahl an Einsatztagen ohne Ruhetag) mussten die Hamburger Polizeivollzugskräfte anlässlich der Vorbereitungen und der Durchführung des OSZE-Gipfels 2016 in Hamburg ertragen und welche konkrete Kompensation erfolgt für die Kolleginnen und Kollegen? Im Rahmen der BAO „Hammonia“ waren die Kräfte in mehreren Einsatzabschnitten eingesetzt. Die Einsatzabschnitte waren mit unterschiedlichen Aufträgen betraut. Zur Durchführung dieser Aufträge standen ihnen unterschiedliche Einsatzkräfte mit unterschiedlichen Kräfteansätzen zur Verfügung. Aus diesem Grund arbeiteten die Einsatzabschnitte und die Befehlsstellen sowie der den Gesamteinsatz leitende Führungsstab mit den unterschiedlichsten darauf angepassten Schichtmodellen, die hier in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht detailliert aufgeführt werden können. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. Darüber hinaus siehe Drs. 21/7234. 6. Wie viele Überstunden sind durch die Vorbereitungen und den Einsatz im Rahmen des OSZE-Gipfels 2016 in den jeweiligen Einheiten der Hamburger Polizei und insgesamt entstanden und wie sollen diese konkret kompensiert werden? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7255 3 7. Wie viele Polizeivollzugskräfte welcher anderen Bundesländer und des Bundes waren an welchen Tagen im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung des OSZE-Gipfels 2016 in welchen Stadtteilen im Einsatz ? 8. Welche Kosten entstehen hierbei jeweils für die Freie und Hansestadt Hamburg und den Bund? Siehe Drs. 21/7234 und Antwort zu 1. 9. Wie viele Personen wurden im Rahmen der Sicherheitsmaßnahmen anlässlich des OSZE-Gipfels aus welchem Anlass kontrolliert, festgenommen oder inhaftiert? Als Kontrolle im Sinne der Anfrage wird jegliche Personalienfeststellung im Rahmen einer Identitätsfeststellung, eines Platzverweises, einer Ingewahrsamnahme oder einer Festnahme gezählt, die mittels auswertbarer Berichte bekannt gegeben wurde. Im Einsatzabschnitt Kriminalpolizeiliche Maßnahmen wurden nachstehende Personalienfeststellungen bekannt. Rechtsgebiet Maßnahme Anzahl Gesamt Gefahrenabwehr Identitätsfeststellung gem. § 4 PolDVG 50x 69 Platzverweis gem. § 12a SOG 17x Aufenthaltsverbot gem. § 12b SOG 1x Ingewahrsamnahme gem. § 13 SOG 1x Summe gefahrenabwehrender Maßnahmen Strafverfolgung Identitätsfeststellung gem. § 163b StPO 2x 3 Vorläufige Festnahme gem. § 127 StPO 1x Summe strafprozessualer Maßnahmen Gesamtsumme 72 Eine Person wurde aufgrund des Verdachtes der versuchten gefährlichen Körperverletzung vorläufig festgenommen und nach der Durchführung der strafprozessualen Maßnahmen entlassen. Zwei Personen wurden in Gewahrsam genommen und nach Abschluss der gefahrenabwehrenden Maßnahmen entlassen; Grund für die Ingewahrsamnahme war jeweils das Nichtbefolgen eines Platzverweises. 10. Zu welchen Zwischenfällen ist es hierbei gekommen? 11. Zu welchen Abweichungen vom geplanten Sicherheitskonzept ist es gekommen? 12. Wie bewerten der Senat und die zuständige Behörde das Sicherheitskonzept rückblickend und welche Änderungen wären angebracht gewesen ? Zu keinen. Das geplante Sicherheitskonzept wurde umgesetzt. Es sah von vornherein, wie dies Sicherheitskonzepten solcher Ereignisse entspricht, flexible Elemente vor. Darüber hinaus siehe Drs. 21/7234. 13. Welche Straßen und Plätze waren im Rahmen des OSZE-Gipfels gesperrt oder mit Hamburger Gittern abgesichert? An den Veranstaltungsorten Messehallen und Rathaus sind Sicherheitszonen eingerichtet worden. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit wurden diese frühzeitig im Internet veröffentlicht. Drucksache 21/7255 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Für den Bereich Messehallen (7. Dezember, 16 Uhr bis 9. Dezember, 17.25 Uhr) siehe http://www.hamburg.de/g20-gipfel/fragen-und-antworten/7301394/sicherheitszoneosze -messehallen/. Für den Bereich Rathaus (8. Dezember, 06 Uhr bis 22.46 Uhr) siehe http://www.hamburg.de/g20-gipfel/fragen-und-antworten/7301416/faq-osze-rathausteil -3/. An den Veranstaltungsorten Hamburger und Germania Ruder Club und Gästehaus des Senats wurden für jeweils begrenzte Zeiträume Straßen ohne die Einrichtung von Sicherheitszonen gesperrt. Für das Essen im Gästehaus des Senats am 7. Dezember um 19.30 Uhr wurde lediglich für die Zu- und Abfahrt der Delegationsfahrzeuge der Straßenzug Schöne Aussicht zwischen der Auguststraße und der Feenteichbrücke temporär gesperrt. Für das Essen im Ruder Club am 8. Dezember 2016 waren die Straße Alsterufer (Hausnummer 1 bis Höhe nördlicher Zaun des US-Generalkonsulates) und die Straße Alsterterrassen (zwischen Warburgstraße und Alsterufer) in der Zeit von 06 Uhr bis 15.11 Uhr gesperrt. Sperrungen erfolgten darüber hinaus an drei Delegationshotels. Am Hotel Atlantic Kempinski: Kein Fahrzeugverkehr im Holzdamm zwischen Rautenbergstraße und An der Alster/Nebenfahrbahn sowie in der Nebenfahrbahn An der Alster zwischen Holzdamm und Alstertwiete. Zeitraum: 7. Dezember 2016, 12 Uhr, bis 9. Dezember 2016, 15.15 Uhr. Am Hotel Fairmont Vier Jahreszeiten: Kein Fahrzeugverkehr Neuer Jungfernstieg zwischen Colonnaden und Große Theaterstraße (Gehweg Neuer Jungfernstieg Alsterseite frei). Zeitraum: 7. Dezember 2016, 12 Uhr, bis 8. Dezember 2016, 13 Uhr. Am Hotel Sofitel: Fahrzeugverkehr Alter Wall außer bei temporären Sperrungen für An- und Abfahrten der Kolonnen möglich. 14. Zu welchen Verkehrsproblemen (regelhafte Staus, Unfälle et cetera) ist es hierdurch gekommen? Maßnahmen entlang der Protokollstrecken hatten – wie stets im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit angekündigt – temporäre Verkehrsbeeinträchtigungen zur Folge. Unter „regelhafte Staus“ werden hier solche verstanden, die sich zum Beispiel jeden Werktag zu den Hauptverkehrszeiten an bestimmten Örtlichkeiten wiederholen. Diese sind folglich nicht den Maßnahmen im Rahmen des zeitlich begrenzten Einsatzes zuzuschreiben . Durch einsatzbedingte Verkehrsmaßnahmen wurden keine Unfälle verursacht. 15. Welche Schlüsse zieht die zuständige Behörde aus den Sicherheitsmaßnahmen anlässlich des OSZE-Gipfels für den anstehenden G20- Gipfel 2017 in Hamburg und welche Änderungen im Sicherheitskonzept sollen vorgenommen werden? Siehe Drs. 21/7234.