BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7256 21. Wahlperiode 20.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 14.12.16 und Antwort des Senats Betr.: Elbvertiefung – Wie gut ist der Senat vorbereitet? (II) Vom 19. – 21. Dezember 2016 findet vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig die hoffentlich letzte mündliche Verhandlung zur Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe statt. Der zuständige Senator Frank Horch hat dazu kürzlich erklärt, „das geht nicht in die Hose“, „ich bin optimistisch, dass wir noch im Januar (2017) ein positives Urteil bekommen“ („Hamburger Morgenpost“ 9. Dezember 2016; „Die Welt“ 9. Dezember 2016; „Hamburger Abendblatt“ 9. Dezember 2016). Dem EU-Amtsblatt vom 12. Dezember 2016 ist zu entnehmen, dass die Hamburg Port Authority (HPA) lediglich ein sogenanntes Präqualifikationsverfahren für nur eine Teilmaßnahme der Fahrrinnenanpassung auf hamburgischem Gebiet EU-weit ausgeschrieben hat.1 Mit der Ausschreibung sollen „max. 5 am besten geeignete Bewerber“ ermittelt werden, die dann später die „Ausschreibungsunterlagen zwecks Aufforderung zur Angebotsabgabe erhalten“.2 Die mit der jetzt erfolgten Ausschreibung beabsichtigte „Vorauswahl“ dieser fünf Bewerber bezieht sich zudem nur auf eine bauliche Teilmaßnahme (Vorsetze am Köhlbrand). Der Planfeststellungsbeschluss zur Fahrrinnenanpassung umfasst auch auf Hamburger Gebiet mehr als nur das Teilprojekt Vorsetze Köhlbrand, das in Ziffer 1.4.2 des Planfeststellungsbeschlusses normiert ist. Nach dem mehrere Monate dauernden sogenannten Präqualifikationsverfahren muss dann ein ebenfalls noch förmliches materielles Ausschreibungsverfahren (Ausschreibung der eigentlichen Bauleistung) durchgeführt werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Vergabeverfahren müssen die zum Zeitpunkt ihrer Einleitung aktuelle Rechtslage sowie die relevanten technischen Bestimmungen berücksichtigen. Alle Erkenntnisse zu Bauverfahren und Bauprodukten aus vergleichbaren Maßnahmen sind bei der Vergabe der Leistungen ebenso zu berücksichtigen wie jahreszeitliche Restriktionen, denen einige Maßnahmen (Baggern und Verbringen des Baggerguts) unterworfen sind. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1 Referenznummer der Bekanntmachung: E – 0842-16-V-EU. 2 Ebenda, Ziffer 7. Drucksache 21/7256 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Warum ist das sogenannte Präqualifikationsverfahren nicht bereits im Jahr 2015 oder Anfang 2016 durchgeführt worden? Welche Kriterien waren maßgeblich für den späten Beginn? 2. Warum wird das sogenannte Präqualifikationsverfahren nur für die Maßnahme „Vorsetzen Köhlbrand“ und nicht auch für die anderen auf hamburgischem Staatsgebiet im Planfeststellungsbeschluss vom 23. April 2012 festgelegten und durchzuführenden baulichen Maßnahmen durchgeführt ? Für die Baumaßnahme „Vorsetze Köhlbrand“ wurde kein Präqualifizierungsverfahren, sondern das Vergabeverfahren „Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb“ gewählt, das jetzt gestartet wurde, weil die HPA sich auf die Aufhebung des Baustopps vorbereitet und nach Erlangung der Vergabereife (siehe Vorbemerkung) in die zweite Stufe des Vergabeverfahrens einsteigen wird. Für die Baumaßnahme „Vorsetze Köhlbrand“ wurde dieses Vergabeverfahren gewählt, da diese Maßnahme aufgrund ihrer örtlichen Randbedingungen und technischen Herausforderungen als besonders komplex eingestuft wird. Hierfür sollen vorab im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs geeignete Bewerber gefunden werden, um anschließend Einzelheiten der Realisierung in einem dynamischen Prozess mit den Bietern optimieren zu können. Für die anderen im Zuge des Fahrrinnenausbaus zu realisierenden Maßnahmen ist die Durchführung eines zeitintensiven Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nicht erforderlich. 3. Für welche auf hamburgischem Staatsgebiet gemäß Planfeststellungsbeschluss vom 23. April 2012 durchzuführenden Maßnahmen hat die zuständige HPA die Vorplanungen und die Erarbeitung der erforderlichen Ausschreibungsunterlagen für eine notwendige EU-weite Ausschreibung abgeschlossen? 4. Für welche auf hamburgischem Staatsgebiet gemäß Planfeststellungsbeschluss vom 23. April 2012 durchzuführenden Maßnahmen hat die zuständige HPA jeweils die Vorplanungen und die Erarbeitung der erforderlichen Ausschreibungsunterlagen für eine notwendige EU-weite Ausschreibung nicht abgeschlossen? Aus welchem Grund sind diese Arbeiten bisher jeweils nicht abgeschlossen? Das Projekt Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe auf der Hamburger Delegationsstrecke besteht aus vier Teilprojekten: Baggern und Verbringen von Baggergut, Köhlbrand Ost (Bau einer Vorsetze, Ertüchtigung einer Böschung), Verlegung Düker Radarturm Neßsand und Anpassung der Richtfeuerlinie Wittenbergen (Neubau und Rückbau). Die Vorplanungen für alle Maßnahmen sind abgeschlossen. Die Baumaßnahmen unterliegen teilweise jahreszeitlichen Restriktionen oder gegenseitigen Abhängigkeiten und werden nicht alle gleichzeitig durchgeführt. Die Vergabeverfahren werden folglich nicht gleichzeitig gestartet. Die vorliegenden Ausschreibungsunterlagen werden nach Aufhebung des Baustopps final überprüft und anschließend veröffentlicht. 5. Welche Kosten plant die HPA für die unter 3. und 4. genannten Teilprojekte der Fahrrinnenanpassung jeweils ein und in welchem Jahr sollen die Kosten bei jeweils welchem Projekt anfallen? Zu den Einzelkosten siehe Drs. 21/6194. Zur Verteilung der Gesamtkosten siehe Drs. 21/7169. Die Angaben zum genauen zeitlichen Mittelabfluss der Teilprojekte über die einzelnen Jahre hängen vom Zeitpunkt der Aufhebung des Baustopps ab. Infolgedessen ist zu prüfen, ob mögliche zeitliche Verschiebungen der Bauabläufe über Jahresgrenzen gegebenenfalls Kostenanpassungen erforderlich machen. Vorausgesetzt der Bau- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7256 3 stopp wird zeitnah aufgehoben, werden die Hauptkostenblöcke grundsätzlich im Teilprojekt Baggern und Verbringen in den Jahren 2017 und 2018 anfallen, im Teilprojekt Köhlbrand Ost von den Jahren 2017 bis 2019, im Teilprojekt Verlegung Düker Radarturm Neßsand in den Jahren 2018 und 2019 und für die Anpassung der Richtfeuerlinie in den Jahren 2018 und 2019. 6. Für welche der vorgenannten Maßnahmen ist bereits eine EU-weite Ausschreibung durchgeführt worden? Dort, wo dies bisher nicht erfolgt ist: warum jeweils nicht? Siehe Antwort zu 3. und 4. 7. Ist der geplante Bauablauf für die Gesamtmaßnahme zwischen dem Vorhabenträger HPA und der zuständigen Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes abgestimmt? Wenn ja, seit wann und wie sieht der geplante, einvernehmliche Bauablauf im Einzelnen aus? (Bitte nach den im Planfeststellungsbeschluss genannten Baumaßnahmen getrennt aufführen.) Ja. Die Abstimmung läuft insbesondere wegen des gemeinsam entwickelten umfangreichen Strombaukonzepts seit Beginn der Planungen und wird im ständigen Dialog laufend optimiert und weiterentwickelt. Das im Rahmen der Ausbaubaggerungen gewonnene Material wird in die Unterwasserablagerungsfläche im Elbmündungstrichter verbracht. Diese Flächen werden dafür von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) entsprechend vorbereitet. Parallel zu den Baggerungen werden die Vorsetze und anschließend die Böschungen im Köhlbrand hergestellt. Der Düker wird im möglichen Rahmen seiner zeitlichen Restriktionen, insbesondere der Seeadleraktivitäten auf Neßsand, hergestellt . Die neue Richtfeuerlinie wird abgeschlossen, sobald die sogenannte Begegnungsbox (bereichsweise Verbreiterung auf 385 m) fertiggestellt ist und von der Schifffahrt genutzt werden kann. 8. Hat nach Kenntnis des Senats, der zuständigen Behörde oder der HPA die zuständige Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes die für die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden baulichen Maßnahmen erforderlichen Vorplanungen und Ausschreibungsunterlagen fertiggestellt ? a. Wenn ja, seit wann und für welche (bitte Auflistung nach den im Planfeststellungsbeschluss im Einzelnen aufgelisteten Baumaßnahmen )? b. Wenn nein, welche nicht und warum nicht? 9. Führt die zuständige Wasser- und Schifffahrtsverwaltung nach Kenntnis des Senats, der zuständigen Behörde oder der HPA für alle oder einzelne geplante bauliche Maßnahmen ein sogenanntes Präqualifikationsverfahren gemäß EU-Vergaberecht durch? a. Wenn ja, für welche? b. Wenn nein, warum nicht? Der Bauablauf und die Schnittstellen werden intensiv abgestimmt und optimiert (siehe Antwort zu 7.). Zum Stand der Ausschreibungsunterlagen und zur Wahl der einzelnen Vergabeverfahren bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ist eine Antwort in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich, weil die zur Beantwortung der Frage benötigten Fachleute die Anhörung vor dem Bundesverwaltungsgericht vorbereiten.