BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7261 21. Wahlperiode 23.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dora Heyenn (fraktionslos) vom 15.12.16 und Antwort des Senats Betr.: Halbjahreszeugnisse und Quartalsnoten? In der Öffentlichkeit sind die Meinungen über Zeugnisse und Noten gespalten . Während der eine Teil meint, ohne Zeugnisse und Noten würden die Kinder und Jugendlichen nicht lernen, bestreitet der andere Teil dies und verweist sogar auf zahlreiche negative Auswirkungen. Diese widersprüchliche Gemengelage findet ihren Ausdruck im Hamburgischen Schulgesetz. So heißt es in § 44 Absatz 4 HmbSG, dass der Senat ermächtigt wird, eine Rechtsverordnung zu erlassen, die vorsehen kann, dass „in den Jahrgangsstufen 5 und 7 bis 9 des Gymnasiums, den Jahrgangsstufen 5 bis 8 der Stadtteilschule und in der Berufsschule auf Zeugnisse am Ende des ersten Schulhalbjahres verzichtet werden kann“. Der Senat hat von dieser Möglichkeit nur in bescheidenem Umfang Gebrauch gemacht. So heißt es in § 9 Absatz 2 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Grundschule und die Jahrgangsstufen 5 bis 10 der Stadtteilschule und des Gymnasiums (APO-GrundStGy): „In den Jahrgangsstufen 5, 7 und 8 entscheidet die Lehrerkonferenz, ob auf Zeugnisse am Ende des ersten Schulhalbjahres verzichtet wird.“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. In welchen Gymnasien wird in den Jahrgangsstufen 5, 7 und 8 auf Zeugnisse am Ende des ersten Schulhalbjahres verzichtet? Bitte alle Gymnasien mit Schulnamen Schulnummer, RSK-Nummer, RSK- Bezeichnung, Sozialindex, Jahrgangsstufe, Schüler-/-innenzahl in der Jahrgangsstufe sowie Verzicht beziehungsweise Nicht-Verzicht auf Zeugnisse am Ende des ersten Schulhalbjahres im Excel-Format aufführen . 2. In welchen Stadtteilschulen wird in den Jahrgangsstufen 5, 7 und 8 auf Zeugnisse am Ende des ersten Schulhalbjahres verzichtet? Bitte alle Stadtteilschulen mit Schulnamen Schulnummer, RSK-Nummer, RSK- Bezeichnung, Sozialindex, Jahrgangsstufe, Schüler-/-innenzahl in der Jahrgangsstufe sowie Verzicht beziehungsweise Nicht-Verzicht auf Zeugnisse am Ende des ersten Schulhalbjahres im Excel-Format aufführen . Siehe Drs. 21/4370. 3. Es soll Schulen geben, die über die Zeugnisse hinaus die Eltern, Kinder und Jugendlichen auch mit sogenannten Quartalsnoten über den Leistungsstand der Kinder und Jugendlichen informieren. In einigen Schulen soll die Mitteilung in Schriftform erfolgen, die eine Unterschrift der Erziehungsberechtigten erforderlich macht. Trifft dies zu? Drucksache 21/7261 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn ja, bitte alle Gymnasien und Stadtteilschulen mit Schulnamen Schulnummer, RSK-Nummer, RSK-Bezeichnung, Schulform, Sozialindex , Jahrgangsstufe, Schüler-/-innenzahl in der Jahrgangsstufe sowie dem Merkmal „Quartalsnoten bzw. keine Quartalsnoten“, Schriftform beziehungsweise keine Schriftform im Excel-Format aufführen. Der zuständigen Behörde sind derartige Rückmeldeformate nicht bekannt. In § 32 Absatz 2 Hamburgisches Schulgesetz ist festgelegt, dass die Schulen die Sorgeberechtigten in angemessenem Umfang über die Lern- und Leistungsentwicklung ihrer Kinder informieren. 4. Wie beurteilt der Senat die gegenwärtigen Erfahrungen mit dem Verzicht auf Halbjahreszeugnisse? Nach Ansicht der zuständigen Behörde hat sich die optionale Regelung nach § 9 Absatz 2 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Grundschule und die Jahrgangsstufen 5 bis 10 der Stadtteilschule und des Gymnasiums (APO-GrundStGy) bewährt. Die Schulen gehen mit dieser Möglichkeit verantwortungsvoll um. 5. Plant der Senat, die Möglichkeit zum Verzicht auf Halbjahreszeugnisse auf das im Hamburgischen Schulgesetz eröffneten Umfang auszudehnen ? Bitte begründen. Die zuständige Behörde sieht derzeit keine Notwendigkeit, die bestehende Regelung weiter auszudehnen. Hinsichtlich der unterschiedlichen schulform- und klassenstufenbezogenen Zeugnisformate siehe auch Drs. 20/8168.