BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7263 21. Wahlperiode 23.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 15.12.16 und Antwort des Senats Betr.: Zum Wirken der Firma Quantum im Bezirk Eimsbüttel Die Firma „Quantum Immobilien AG Hamburg“ genießt in der Stadt Hamburg unter anderem wegen ihrer Rolle bei der Bebauung des Zeise-Parkplatzes in Ottensen und der Mietpreisgestaltung nicht gerade den besten Ruf. „Die Firma ist dafür bekannt“, so „die tageszeitung“ vom 9. Mai 2013, „bei ihren Projekten , zum überwiegenden Teil Neubauten, Beteiligungsmodelle für Investoren anzubieten, und zwar im sogenannten „opportunistischen Segment“. Diese „opportunistischen Investitionen“ versprechen, auf die Gunst der Stunde setzend, die höchsten Renditen überhaupt im Immobiliengeschäft, allerdings auch mit dem höchsten Risiko. Realisiert werden die Gewinne durch den schnellen Verkauf, sobald die Entwicklungsmaßnahmen zum Abschluss gekommen sind.“ Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage zum Beispiel nach dem Wirken und den Verwicklungen der Firma Quantum im Bezirk Eimsbüttel. „Auf einer etwa 19.000 Quadratmeter großen Fläche der jetzigen Kleingartenkolonien Mühlenkoppel und Scheinwerfer an der Julius-Vosseler-Straße ist der Bau von 220 Wohnungen geplant“, meldete das „Elbe-Wochenblatt“ am 16. November 2016. „Investoren sind das Unternehmen Quantum (110 Wohnungen , frei finanziert) und die Genossenschaft dhu (110 Wohnungen, öffentlich gefördert). (…) Aufgegeben wird für den Neubau eine dhu-Immobilie mit günstigen Wohnungen an der Hagenbeckstraße 100 bis 112 (56 günstige Wohnungen). (…) Unterm Strich entstehen also 54 billige Wohnungen neu und 110 frei finanzierte.“ Für das große Bauvorhaben ab Ende 2018 an der Julius-Vosseler-Straße und den damit einhergehenden, drohenden Verlust von Grün- und Gartenflächen bieten die Firma Quantum und die Genossenschaft „Deutsche Heimunion“ (dhu) den Schrebergärtnern/-innen Ersatzflächen an der Hagenbeckstraße 100 bis 112 (14), weitere in einem Kleingartenverein an der Hagenbeckstraße (20) sowie an der Niendorfer Straße (20). Letztere Adresse, die Niendorfer Straße 99, dient seit 2014 für eine hier errichtete, auf einige wenige Jahre begrenzte Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete. Eigentümerin des Geländes ist offenbar die Ev.-Luth. Kirche. Dieses Grundstück (oder zumindest Teile davon) werden jetzt von der Quantum AG als Ausgleichsfläche für Kleingärten in Aussicht gestellt. Ich frage den Senat: 1. Inwiefern ist die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) an den Planungen für das Neubaugebiet an der Julius-Vosseler-Straße beteiligt? a. In wessen Eigentum ist die Fläche, also das betreffende Kleingartengelände , zurzeit? Drucksache 21/7263 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Fläche befindet sich im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg. b. Gibt es hinsichtlich dieser Fläche Verkaufsüberlegungen oder gar schon -verhandlungen? Wenn ja, welcher Art, seit wann und mit welchem (vorläufigen) Ergebnis? c. Welche sonstigen (vertraglichen) Vereinbarungen gibt es seitens der FHH mit der Quantum und der dhu? d. Auf welche Zusicherungen oder Verpflichtungen hat sich die FHH gegenüber der Quantum und der dhu wann gegebenenfalls bereits eingelassen? e. Auf welche Zusicherungen oder Verpflichtungen haben sich die Firma Quantum und die Genossenschaft dhu gegenüber der FHH wann gegebenenfalls bereits eingelassen? f. Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens und was sind die nächsten Schritte? Mit Beschluss der Kommission für Bodenordnung ist das Grundstück den Firmen Quantum Projektentwicklung GmbH und der Baugenossenschaft dhu eG zum Zwecke der Bebauung mit etwa 170 Wohneinheiten, davon mindestens 50 Prozent gefördert und 10 Prozent WA-Bindung, für 24 Monate bis zum 31. Juli 2017 anhand gegeben worden. Im Übrigen sieht der Senat zur Wahrung seiner Verhandlungsposition und der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse seiner potenziellen Vertragspartner in ständiger Praxis grundsätzlich davon ab, zu laufenden Verhandlungen Stellung zu nehmen. 2. In welchem (vertraglichen) Verhältnis stehen die Ev.-Luth. Kirche, die Firma Quantum sowie die FHH hinsichtlich des Grundstücks Niendorfer Straße 99? a. Für welchen Zeitraum ist die Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete hier vorgesehen? b. Gibt es möglicherweise Folgenutzungen, bei denen die FHH in irgendeiner Form involviert ist? Siehe Drs. 21/4940. c. Wer stellt dieses Grundstück der FHH zur Verfügung? Die Firma Quantum Immobilien AG. d. Warum, seit beziehungsweise ab wann und zu welchen Bedingungen kann die Quantum AG dieses Grundstück (gegebenenfalls in welchen Anteilen) als Ausgleichsflächen für Schrebergärten zur Verfügung stellen? e. Gab oder gibt es irgendwelche Kauf-, Verkaufs- oder Mietverhandlungen , an denen die FHH beteiligt war oder ist? Wenn ja, wann geführt und mit welchem Ergebnis? Der Senat äußert sich nicht zu tatsächlichen oder möglichen Grundstücksgeschäften Dritter und sieht zur Wahrung seiner Verhandlungsposition und der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse seiner Vertragspartner in ständiger Praxis grundsätzlich davon ab, zu laufenden Verhandlungen Stellung zu nehmen. 3. Vorausgesetzt, das oben angeführte Bauvorhaben an der Julius- Vosseler-Straße würde realisiert und dadurch mehr als ein Hektar innerstädtischen Grüns vernichtet werden, wie stellt die FHH einen gleichwertigen und gleichdimensioniertem Ausgleich sicher? Das Grundstück Julius-Vosseler-Straße ist als Grünfläche mit der Nutzung durch Kleingärten ausgewiesen. Die an dieser Stelle aufzugebenden Kleingärten werden durch die Herrichtung neuer Kleingärten auf dem bislang mit einem Wohngebäude Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7263 3 bebauten Grundstück an der Hagenbeckstraße und durch Neuanlage von Kleingärten auf der zurzeit mit Containern belegten Fläche an der Niendorfer Straße ersetzt.