BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7265 21. Wahlperiode 23.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 15.12.16 und Antwort des Senats Betr.: Illegale Waffenkäufe über Webseite „Migrantenschreck“: Wird gegen Waffenkäufer aus Hamburg ermittelt? Laut einem Bericht auf „ZEIT ONLINE“ (http://www.zeit.de/gesellschaft/ zeitgeschehen/2016-12/migrantenschreck-waffen-waffenhandel-marioroensch -kunden/komplettansicht) haben in diesem Jahr hunderte Deutsche illegal Waffen im Netz gekauft. Darunter auch einige Menschen aus Hamburg . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Kenntnisse hat der Senat über die beschriebenen illegalen Waffen (ver)käufe? Da die Ermittlungen bei der Berliner Staatsanwaltschaft geführt werden, können hierzu keine Angaben gemacht werden. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. bis 3. 2. Wird oder wurde gegen Hamburger Kunden/-innen von „Migrantenschreck “ im Zusammenhang mit illegalem Waffenkauf oder Waffenbesitz ermittelt? a. Wenn nein: warum nicht? Bitte begründen. b. Wenn ja: durch wen, seit wann beziehungsweise mit welchem Ergebnis ? c. Gegen wie viele Personen wird/wurde mit welchem Vorwurf ermittelt ? d. Welche Ermittlungsmaßnahmen, zum Beispiel Hausdurchsuchungen oder ähnliche, fanden bisher statt? e. In wie vielen Fällen kam es zur Anklage? Mit welchem Ergebnis jeweils? 3. Sind unter den ermittelten Käufern/-innen Personen, die der rechten oder rechtsextremistischen Szene und/oder den Reichsbürgern/-innen zugerechnet werden? Wenn ja, wie viele? Der zuständigen Behörde sind keine Verfahren mit Bezügen zum genannten Onlineshop „Migrantenschreck“ bekannt. In der Staatsschutzdienststelle des LKA sind Verfahren , die im Zusammenhang mit dem Onlineshop stehen, für das Jahr 2016 bisher nicht registriert. Delikte im Sinne der Fragestellung könnten, zum Beispiel bei Fehlen der politischen Motivation, jedoch auch in anderen Abteilungen des LKA bearbeitet werden. Die entsprechend erforderliche Durchsicht sämtlicher Hand- und Ermittlungsakten der für die einschlägigen Delikte zuständigen unterschiedlichen Dienststellen Drucksache 21/7265 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 des LKA ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Gegebenenfalls wird ein Ermittlungsverfahren auch von anderen Dienststellen im Bundesgebiet geführt, ohne dass Hamburg bisher einbezogen wurde. Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg beobachtet verfassungsfeindliche , unter anderem rechtsextremistische Bestrebungen gemäß § 4 Absatz 1 Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz (HmbVerfSchG). Dem LfV Hamburg sind derzeit keine Fälle von illegalen Waffenkäufen im Internet mit Bezügen zu solchen Bestrebungen bekannt. Soweit das LfV Hamburg bei der Beobachtung extremistischer Bestrebungen Hinweise über illegalen Waffenerwerb oder -besitz erlangt, wird diesen nachgegangen. Entsprechende Erkenntnisse werden im Rahmen der gesetzlichen Übermittlungsvorschriften der Staatsschutzabteilung des Landeskriminalamtes (LKA) zur Kenntnis gegeben. 4. Sind ähnliche (Verdachts-)Fälle von illegalen Waffenkäufen bekannt? Die zuständige Behörde geht Hinweisen zu Online-Waffenhändlern und illegalen Waffenkäufen regelmäßig nach und trifft bei strafrechtlich relevanten Sachverhalten alle im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. bis 3.