BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7269 21. Wahlperiode 23.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien, Dennis Gladiator, Franziska Grunwaldt, Jörg Hamann, Philipp Heißner und Michael Westenberger (CDU) vom 16.12.16 und Antwort des Senats Betr.: „Flüchtlingsmonitoring“ – Wie ist die Situation Ende November 2016? (II) Leider lagen für die Beantwortung der Drs. 21/7162 noch nicht alle Zahlen und Informationen vor. Daher fragen wir den Senat erneut: Grundsätzliches 1. Wie viele Flüchtlinge aus welchen Herkunftsländern und mit welchem aufenthaltsrechtlichen Status gab es mit Stand Ende November 2016 in Hamburg? Bitte auch die Herkunftsländer der ausreisepflichtigen Flüchtlinge mit und ohne Duldung darstellen. Bei wie vielen davon besteht Unterbringungsbedarf? Die statistischen Angaben ergeben sich aus den folgenden Übersichten: GESAMTÜBERSICHT Rechtsgrundlage Gesamt Summe Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen 22.338 nach § 22 Satz 1 AufenthG 31 nach § 22 Satz 2 AufenthG 78 nach § 23 Abs. 1 AufenthG 1.593 nach § 23 Abs. 2 AufenthG 461 nach § 23 Abs. 4 AufenthG 25 nach § 23a AufenthG 161 nach § 24 AufenthG 2 nach § 25 Abs. 1 AufenthG 253 nach § 25 Abs. 2 AufenthG (Flüchtlingseigenschaft zuerkannt) 9.719 nach § 25 Abs. 2 AufenthG (subsidiärer Schutz gewährt) 1.566 nach § 25 Abs. 3 AufenthG 2.999 nach § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG 1.009 nach § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG 546 nach § 25 Abs. 5 AufenthG 3.688 nach § 25 Abs. 4b AufenthG 2 nach § 25a Abs. 1 AufenthG 167 nach § 25a Abs. 2 S. 5 AufenthG 1 nach § 25a Abs. 2 Satz 1 AufenthG 18 nach § 25a Abs. 2 Satz 2 AufenthG 12 nach § 25b Abs. 1 Satz 1 AufenthG 7 Drucksache 21/7269 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 GESAMTÜBERSICHT Rechtsgrundlage Gesamt Summe Niederlassungserlaubnis 7.588 nach § 26 Abs. 3 AufenthG 3.688 nach § 26 Abs. 4 AufenthG 3.900 Aufenthaltsgestattung 16.540 Aussetzung der Abschiebung (Duldung) 5.000 Summe der Flüchtlinge 51.466 Die Personen, die aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Syrien 7.329 Afghanistan 5.112 Iran 1.130 Eritrea 1.096 Irak 1.074 Serbien 596 Ghana 504 Russische Föderation 503 Türkei 429 Montenegro 333 Die Personen, die eine Niederlassungserlaubnis besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Afghanistan 2.112 Iran 1.386 Türkei 741 Bosnien und Herzegowina 475 Serbien 312 Togo 246 Kosovo 233 Irak 211 Russische Föderation 190 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 132 Die Personen, die eine Aufenthaltsgestattung besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Afghanistan 7.707 Irak 1.985 Syrien 1.834 Iran 1.593 Russische Föderation 697 Eritrea 607 Somalia 405 Ägypten 223 Albanien 213 Serbien 85 Die ausreisepflichtigen Personen, die eine Duldung besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7269 3 Herkunftsland Zahl der Personen Russische Föderation 403 Afghanistan 398 Ghana 359 Serbien 357 Ägypten 327 Montenegro 258 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 230 Kosovo 206 Aserbaidschan 204 Albanien 191 Die als ausreisepflichtig erfassten Personen, die nicht im Besitz einer gültigen Duldung sind, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Türkei 112 Polen 104 Serbien 90 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 86 Albanien 79 Afghanistan 78 Iran 49 Bulgarien 49 Rumänien 46 Ghana 42 Montenegro 35 Quelle: Ausländerzentralregister (AZR), Stand: 30.11.2016. Im Übrigen siehe Drs. 21/7162. 2. Wie viele Personen aus welchen Herkunftsländern stellten im November 2016 in Hamburg einen Asylantrag? Die in Hamburg gestellten Asylanträge sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Herkunftsstaaten Hamburg November 2016 ASYLANTRÄGE gesamt davon Erstanträge davon Folgeanträge Albanien 33 21 12 Bosnien und Herzegowina 19 4 15 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 15 11 4 Kosovo 5 5 - Russische Föderation 5 5 - Türkei 5 2 3 Ukraine 2 - 2 Serbien 37 21 16 Europa 121 69 52 Algerien 7 7 - Eritrea 61 59 2 Benin 2 2 - Gambia 2 1 1 Ghana 2 1 1 Marokko 6 5 1 Somalia 13 13 - Ägypten 11 10 1 Zentralafrikanische Republik 1 1 - Afrika 106 100 6 Drucksache 21/7269 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Herkunftsstaaten Hamburg November 2016 ASYLANTRÄGE gesamt davon Erstanträge davon Folgeanträge Amerika - - - Armenien 2 1 1 Afghanistan 115 110 5 Aserbaidschan 2 2 - Vietnam 1 1 - Indien 1 1 - Irak 75 73 2 Iran, Islamische Republik 30 30 - Jordanien 1 - 1 Libanon 1 1 - Staatsangehörigkeit ohne Bezeichnung 5 5 - Pakistan 2 2 - Syrien, Arabische Republik 103 102 1 sonst. asiat. Staatsangeh. 9 7 2 Asien 347 335 12 Ungeklärt 4 4 - Unbekannt 4 4 - Herkunftsländer gesamt 578 508 70 Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Stand: 30.11.2016 3. Wie viele Asylverfahren Hamburger Antragsteller wurden im November 2016 mit welchem Ergebnis beschieden? Im November 2016 wurden 2.561 Asylverfahren beschieden. Die Ergebnisse sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Entscheidung Anzahl Anerkennungen als Asylberechtigte (Art. 16a GG und Familienasyl) 9 Anerkennungen als Flüchtling gemäß § 3 Absatz 1 AsylG 726 Gewährung von subsidiärem Schutz gemäß § 4 Absatz 1 AsylG 375 Feststellung eines Abschiebungsverbotes gemäß § 60 Absatz 5 und 7 Aufenthaltsgesetz 484 Ablehnungen 680 Sonstige Verfahrenserledigungen (zum Beispiel Rücknahmen) 287 Quelle: BAMF, Stand: 30.11.2016 4. Wie war die Gesamtschutzquote im November 2016? Die Gesamtschutzquote, also der Anteil von Personen, die als Asylberechtigte oder Flüchtling anerkannt wurden, denen subsidiärer Schutz gewährt oder ein Abschiebungsverbot festgestellt wurde, an der Gesamtzahl der Verfahrenserledigungen, betrug 62,2 Prozent. 5. Wie viele von ihnen sind mit Stand Ende November 2016 minderjährig, wie viele erwachsene Frauen, wie viele erwachsene Männer? Aufenthaltsrecht Geschlecht Altersgruppe männlich weiblich unbekannt minderjährig volljährig k.A. Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen 13.660 8.643 35 5.056 17.281 1 Niederlassungserlaubnis 4.620 2.967 1 496 7.092 - Aufenthaltsgestattung 11.010 5.492 38 5.443 11.095 2 Duldung 3.254 1.732 14 1.674 3.326 - (Quelle: AZR, Stand: 30.11.2016) Darüber hinaus siehe Drs. 21/6368. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7269 5 Rückführungen/Ausreisen 6. a) Wie viele ausreisepflichtige Personen hielten sich im November 2016 in Hamburg auf? Die Zahl der Ausreisepflichtigen belief sich nach dem AZR zum 30. November 2016 auf 5.000 Personen mit Duldung. Die Duldungssachverhalte sind in der Antwort zu 6. b) aufgeschlüsselt. 1.446 Personen verfügen über keine Duldung. Trotz des Begriffes „ausreisepflichtig“ verbindet sich hiermit nicht automatisch die Möglichkeit, den Aufenthalt auch tatsächlich zu beenden, zum Beispiel bei fehlenden Reisedokumenten, siehe auch Antwort zu 6. b). b) Wie viele dieser Personen aus welchem Herkunftsland wurden aus welchem Grund geduldet? Bitte die große Gruppe der „sonstigen Gründe“ aufschlüsseln. Die Teilmenge der Ausreisepflichtigen im geduldeten Aufenthalt zum Stand 30. November 2016 sowie die Aufteilung auf die zehn Hauptherkunftsländer ist der folgenden Übersicht zu entnehmen: Duldungssachverhalte nach Aufenth G ge sa m t R us si sc he F öd er at io n A fg ha ni st an G ha na Se rb ie n Ä gy pt en M on te ne gr o M az ed on ie n (e he m . j ug os l. R e p .) K os ov o A se rb ai ds ch an A lb an ie n Duldung nach § 60a (alt) 22 - 2 3 1 1 - - - - - Duldung nach § 60a Abs. 1 9 - - 2 - 1 - - - - - Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (gültig bis 05.09.2013) 15 - - - 1 - 1 - - - - Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (aus sonstigen Gründen) 3.047 278 321 211 284 140 170 189 161 44 177 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (wegen familiärer Bindungen zu Duldungsinhabern ) 285 6 2 78 36 7 23 18 11 8 7 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (wegen fehlender Reisedokumente) 1.536 117 61 46 30 176 61 19 29 152 3 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (aus medizinischen Gründen) 46 - 5 18 5 - 3 2 1 - 2 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 2 8 - 1 - - - - 1 - - - Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 28 - 4 1 - 2 - 1 4 - 2 Duldung nach § 60a Abs. 2b 4 2 2 - - - - - - - - Gesamt 5.000 403 398 359 357 327 258 230 206 204 191 (Quelle: AZR, Stichtag: 30.11.2016) Im Übrigen siehe Drs. 21/3070. c) Wie viele der i) Ausreispflichtigen, ii) Geduldeten kommen aus sicheren Herkunftsstaaten? Bitte nach Staaten aufschlüsseln . Drucksache 21/7269 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Die Angaben sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Staat Ausreisepflichtige davon Geduldete Albanien 270 191 Bosnien und Herzegowina 144 105 Ghana 401 359 Kosovo 235 206 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 316 230 Montenegro 293 258 Senegal 13 5 Serbien 447 357 (Quelle: AZR, Stichtag: 30.11.2016)