BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7272 21. Wahlperiode 23.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dennis Thering und Michael Westenberger (CDU) vom 16.12.16 und Antwort des Senats Betr.: Was tut der Senat gegen die Unfallfalle an der Kreuzung Grindelberg/ Hallerstraße/Grindelallee/Beim Schlump? Die Kreuzung Grindelberg/Hallerstraße/Grindelallee/Beim Schlump in Eimsbüttel hat sich in der Wahrnehmung von Anwohnern und Anliegern zu einer beängstigenden Unfallhäufungsstelle entwickelt. Bislang mangelt es aber an verlässlichen Zahlen, die eine Bewertung sowie gegebenenfalls entsprechende Gegenmaßnahmen ermöglichen. Die mit Frage 7. der CDU-Anfrage Drs. 21/6804 erfragten Daten sind nicht vollumfänglich, weil darin gezielt nach Unfällen im Zusammenhang mit einer bestimmten Verkehrsinsel gefragt wurde. Benötigt werden aber Zahlen zum gesamten Kreuzungsbereich und dem unmittelbaren Umfeld. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die Verkehrsunfallzahlen beruhen auf einer Auswertung der Datenbank Elektronische Unfalltypensteckkarte (EUSka) vom 19. Dezember 2016. Für das Jahr 2016 liegen die Daten bis zum 31. Oktober vor; diese sind vorläufig. Ausgewertet wurden der Kreuzungsbereich und die erweiterten Zu- und Abfahrtsbereiche. Sie umfassen circa 70 m in nördliche Richtung (ab Beginn des geradeaus führenden Busfahrstreifens), circa 50 m aus östlicher Richtung (ab Fahrstreifentrennung und Ende das südseitigen Schutzstreifens ) sowie jeweils circa 50 m in südliche und südwestliche Richtung. Alle Messwerte sind bezogen auf den Fahrbahnrand der jeweiligen Querstraße. Durch einen erweiterten Auswertebereich kann es zu Veränderungen zu bisher veröffentlichten Zahlen kommen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Unfälle haben sich seit 2011 auf und im Umfeld der Kreuzung Grindelberg/Hallerstraße/Grindelallee/Beim Schlump ereignet? Bitte jahresweise aufschlüsseln und auch den unterjährigen Wert für das laufende Jahr angeben. Anzahl der Verkehrsunfälle: 2011 2012 2013 2014 2015 2016* Gesamt 24 37 47 45 33 24 210 * bis einschließlich 31. Oktober 2016 Darüber hinaus siehe Vorbemerkung. 2. Zu den unter 1. abfragten Unfallzahlen mit der Bitte um jahresweise Aufschlüsselung inklusive der unterjährigen Zahlen für das laufende Jahr: Drucksache 21/7272 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a) Wie viele Leichtverletzte waren darunter? Bitte zusätzlich aufschlüsseln nach Kindern, jungen Erwachsenen und Senioren. b) Wie viele Schwerletzte waren darunter? Bitte zusätzlich aufschlüsseln nach Kindern, jungen Erwachsenen und Senioren. c) Wie viele Getötete waren darunter? Bitte zusätzlich aufschlüsseln nach Kindern, jungen Erwachsenen und Senioren. Anzahl Leichtverletzte: 2011 2012 2013 2014 2015 2016* Gesamt Gesamt 5 3 10 12 12 5 47 davon Kinder 1 1 - - 2 - 4 davon junge Erwachsene - - -- 1 - 2 3 davon Senioren - - 1 - 1 - 2 * bis einschließlich 31. Oktober 2016 Im Auswertezeitraum ist keine Person getötet und im Jahr 2013 ein Kind schwer verletzt worden. d) Welche Verkehrsmittel waren als Verursacher einerseits und als Opfer andererseits in welcher Anzahl jeweils an diesen Unfällen beteiligt? Bitte aufschlüsseln nach Bus, Fußgänger, Krad, Lkw, Mofa/Moped, Pkw, Fahrrad, sonstige Kfz und Fahrzeuge/ohne Angabe. Arten der Verkehrsbeteiligung der Haupt- oder Mitverursacher: 2011 2012 2013 2014 2015 2016* Gesamt Bus - - 2 - - 1 3 Fußgänger - - 1 1 1 1 4 Krad - - - 1 1 1 3 Lkw 5 2 3 1 3 1 15 Mofa/Moped - 1 - 1 - - 2 Pkw 18 33 41 38 30 20 180 Radfahrer - 3 1 1 2 2 9 sonstige Kfz - - - - - - - Sonstige Fahrzeuge/ ohne Angabe 1 2 3 4 - 1 11 * bis einschließlich 31. Oktober 2016 Arten der Verkehrsbeteiligung der Beteiligten, die nicht Haupt- oder Mitverursacher waren: 2011 2012 2013 2014 2015 2016* Gesamt Bus - - 7 4 2 - 13 Fußgänger - 1 - 2 - - 5 Krad - - - 3 - - 3 Lkw 4 3 1 3 - 2 13 Mofa/Moped - - - - - - - Pkw 21 32 17 21 31 13 135 Radfahrer 1 1 3 4 2 3 14 sonstige Kfz - - - - - - - Sonstige Fahrzeuge/ ohne Angabe - - - - - - - * bis einschließlich 31. Oktober 2016 3. Welche Behörde hat in der laufenden Wahlperiode wann genau welche Maßnahmen veranlasst, um das Unfallrisiko an der Kreuzung Grindelberg /Hallerstraße/Grindelallee/Beim Schlump zu verringern? Am 20. Juni 2016 wurde die westliche Fußgänger- und Radfahrerfurt über die Straße Beim Schlump mit einem Gelbblinker ausgestattet, um den Vorrang der Fußgänger Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7272 3 und Radfahrer vor dem rechtsabbiegenden Kraftfahrzeugverkehr zu verdeutlichen. Diese Maßnahme erfolgte in direkter Abstimmung zwischen der Behörde für Wirtschaft , Verkehr und Innovation und der Behörde für Inneres und Sport/Polizei. 4. Hat sich die Unfallkommission seit 2011 mit der Kreuzung Grindelberg /Hallerstraße/Grindelallee/Beim Schlump befasst? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, a) wann genau? b) was waren die genauen Gründe der jeweiligen Befassung? c) welche Maßnahmen zur Unfallbekämpfung wurden jeweils veranlasst , inwiefern wurden diese auch umgesetzt und welche Ergebnisse haben das erste, zweite und dritte Controlling gegebenenfalls jeweils erzielt? 5. Warum waren/sind laut Drs. 21/3358 für das laufende Jahr seitens der Unfallkommission keine Maßnahmen bezüglich der Kreuzung Grindelberg /Hallerstraße/Grindelallee/Beim Schlump geplant? 6. Welche Maßnahmen sind seitens Unfallkommission für das Jahr 2017 für die Kreuzung Grindelberg/Hallerstraße/Grindelallee/Beim Schlump geplant? Eine Befassung in der Unfallkommission erfolgte nicht. Die Kreuzung wurde im Rahmen der Planungen für die Beschleunigungsmaßnahmen der MetroBus-Linie 5, unter Einbeziehung/Berücksichtigung von zu der Zeit bekannten Unfallgefahren und Verkehrssicherheitsaspekten , vollständig umgebaut. Der Umbau war am 7. September 2013 abgeschlossen. Für das Erkennen von Unfallhäufungsstellen werden standardmäßig nur volle Kalenderjahre betrachtet. Belastbare Aussagen zum Unfallgeschehen liegen erst nach Ablauf eines vollständigen dreijährigen Betrachtungszeitraums vor. Damit ist dem Umstand Rechnung getragen, dass das Verkehrsunfallgeschehen, auch ohne entsprechende Maßnahmen, Schwankungen unterliegt und vielfach in Verkehrszusammenhänge des Umfeldes eingebunden ist. Der zur Feststellung maßgebliche Auswertezeitraum endet am 31. Dezember 2016 und folgend wird in 2017 eine Unfallhäufungsstellenanalyse durchgeführt. Eine Entscheidung über die Befassung in der Unfallkommission ist abhängig von den Ergebnissen dieser Analyse. 7. Wie bewerten der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden die unter 1. und 2. erfragten Unfallzahlen? Die ermittelten, seit 2014 rückläufigen Unfallzahlen sind im Quervergleich mit anderen Kreuzungen dieser Größenordnung und der Verkehrsbelastung nicht auffällig. Sie verteilen sich über den gesamten Knoten. Schwerpunkte des Unfallgeschehens hinsichtlich Ursachen und Verkehrsbeteiligung sind zwar an wenigen Punkten erkennbar. Diese ziehen aber nicht zwingend eine Befassung der Unfallkommission nach. Hierüber kann letztlich nur die in 2017 durchzuführende Unfallhäufungsstellenanalyse für das Jahr 2016 Auskunft geben.