BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7273 21. Wahlperiode 23.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 16.12.16 und Antwort des Senats Betr.: „Bahrio 68“ – Weshalb befasst sich die Senatskommission mit dem Bebauungsplan Bahrenfeld 68? Im Stadtteil Bahrenfeld soll mit dem Bebauungsplan Bahrenfeld 68 (Leverkusenstraße ) die rechtliche Voraussetzung für Nachverdichtung und Innenentwicklung geschaffen werden. Die Pläne des Grundeigentümers, dem ein Teil des betroffenen Innenhofs gehört, dort viergeschossig mit Staffelgeschoss zu bauen, werden sowohl von den Anwohnern/-innen als auch von der Mehrheit der Bezirksversammlung Altona abgelehnt. Während die Anwohner/-innen eine zweigeschossige Bebauung mit Staffel noch verträglich finden, hat die sich Mehrheit von SPD, GRÜNEN und CDU im Bezirk Altona für den Kompromiss einer dreigeschossigen Bebauung mit Staffel ausgesprochen. Seitens der Fachbehörden gab es bisher keine Stellungnahme, die sich gegen die Haltung des Bezirks ausspricht. Deshalb erstaunt es sehr, dass sich nunmehr die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau unter Vorsitz des Ersten Bürgermeisters mit diesem Bebauungsplanverfahren beziehungsweise Bauvorhaben befasst. Laut öffentlicher Aussage der Fraktionsvorsitzenden der GRÜNEN soll sich der Investor an die Senatskommission gewandt haben. Auf der Internetseite des Senats heißt es zur Senatskommission (http://www.hamburg.de/bsw/wohnungsbau/4030832/senatskommission/): „Aufgaben der Kommission Der Senat hat die Beschlussfassung in allen Angelegenheiten der Stadtentwicklung , einschließlich der integrierten Stadtteilentwicklung und des Wohnungsbaus auf die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau übertragen. Sie formuliert politische Vorgaben und entscheidet bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Fachbehörden und Bezirken. Die Beschlussfassung der Kommission erstreckt sich dabei insbesondere auf die Beschlussfassung über allgemeine städtebauliche Leitlinien und Vorgaben , inhaltliche und verfahrensmäßige Vorgaben in Bebauungsplanverfahren , die Evokation von Bebauungsplanverfahren, Entscheidungen über Beanstandungen gemäß § 22 Absatz 2 Satz 2 Bezirksverwaltungsgesetz sowie die Entscheidung von Konfliktfällen entsprechend Ziffer 7 des „Vertrags für Hamburg – Wohnungsneubau“. Die Kommission hat somit beratende und beschließende Funktion.“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Drucksache 21/7273 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Was ist der Anlass für eine Befassung der Senatskommission mit dem oben genannten Bauvorhaben beziehungsweise Bebauungsplan? Der Eigentümer hat im November 2015 die Wohnungsbaukoordination über die aus seiner Sicht zu lange Dauer des Bebauungsplanverfahrens informiert. Nach dem Vertrag für Hamburg – Wohnungsneubau – informiert der Wohnungsbaukoordinator die Senatskommission über aktuelle Sachstände und offene Konflikte bei Wohnungsbauvorhaben. Dazu zählt auch das Bebauungsplanverfahren Bahrenfeld 68. 2. Hier handelt es sich nicht um ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren , sondern um eines, das mit Steuergeldern, auch für diverse Gutachten, finanziert wird. Und es handelt sich um ein Verfahren, das auf bezirklicher Ebene (Bezirksversammlung/Planungsausschuss als Plangeberin) angesiedelt ist. a. Mit welcher Begründung greift der Senat hier in ein bisher unstrittiges Bebauungsplanverfahren ein? b. Weshalb übergeht der Senat die Plangeberin? c. Falls bisher keine Befassung der Senatskommission durchgeführt oder geplant ist: Wird der Senat auf politische Vorgaben beziehungsweise Entscheidungen in diesem Bebauungsplanverfahren verzichten? Falls nein: weshalb nicht? d. Falls eine Befassung der Senatskommission geplant ist: Wann wird sie stattfinden? Der Senat hat nicht in das Bebauungsplanverfahren eingegriffen. Der Bezirk ist zuständig. 3. Wie viele Gespräche gab es zwischen dem Investor und Vertretern/ -innen der Fachbehörden? a. Wann fanden diese Gespräche statt? b. Was war jeweils der Inhalt der Gespräche? c. Wie wurde die Bezirksverwaltung einbezogen beziehungsweise wie, wann und mit welchem Ergebnis wurde sie über die Inhalte der Gespräche informiert? Seit November 2015 finden Gespräche zwischen der Wohnungsbaukoordination und dem Investor zur Dauer des Bebauungsplanverfahrens Bahrenfeld 68 statt. Die Bezirksverwaltung wird fortlaufend informiert. 4. In welchen Punkten gibt es Meinungsverschiedenheiten zwischen den Fachbehörden und dem Bezirk Altona? 5. Welche Vorschläge haben die Fachbehörden für die Bebauung beziehungsweise für das Bebauungsplanverfahren gemacht? 6. Aus welchen Gründen weichen die Vorschläge der Fachbehörden ab von denen a. des Bezirks beziehungsweise b. des Investors? Die Gespräche sind noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Antwort zu 1.