BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7275 21. Wahlperiode 23.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir und Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 16.12.16 und Antwort des Senats Betr.: Soziale Ausrichtung der städtischen Wohnungsbaugenossenschaft SAGA GWG Als öffentliches Unternehmen ist die SAGA GWG verpflichtet, Menschen mit Behinderung, Senioren/-innen, Menschen mit Migrationshintergrund und Leistungsempfänger/-innen bei der Wohnungsvergabe nicht zu benachteiligen . Wir fragen den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen – teilweise auf Grundlage von Auskünften der Hamburgischen Investitions- und Förderbank AöR (IFB) und von SAGA GWG – wie folgt: 1. Ist das Personal der SAGA GWG für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung und Senioren/-innen sensibilisiert? Wenn ja, wie wurde das erreicht, wenn nein, weshalb nicht? Ja. Im Rahmen der Quartiersarbeit haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von SAGA GWG vor Ort viel Erfahrung mit den Lebensumständen ihrer Mieterinnen und Mieter. Hierzu gehört auch die Unterstützung von älter werdenden Menschen sowie von Menschen mit Behinderung. Die Erfahrungen hieraus werden in den Teams vor Ort in den Geschäftsstellen erörtert. Darüber hinaus findet ein regelmäßiger übergreifender Erfahrungsaustausch – auch zu solchen Themen – etwa im Rahmen von Arbeitskreisen statt. 2. Wie hoch ist der Anteil an Wohnungen für Menschen mit Behinderung? Wenn diese Daten nicht erfasst werden, weshalb nicht? a. Wie viele Wohnungen sind behindertengerecht und barrierefrei ausgerichtet ? b. Wie viele behindertengerechte Wohnungen befinden sich in Planung beziehungsweise werden bis wann gebaut? c. Wie lange warten Menschen mit Behinderung im Durchschnitt auf eine Wohnung? Wenn diese Daten nicht erhoben werden, weshalb nicht? Die nachfolgend aufgeführte Tabelle gibt eine Übersicht über die im Mietwohnungsneubau geförderten und noch in der Bindung befindlichen rollstuhlgerechten, barrierefreien und barrierereduzierten Wohnungen im Wohnungsbestand von SAGA GWG: Drucksache 21/7275 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Rollstuhlgerechte Wohnungen (DIN18040-2R und älter) Barrierefreie Wohnungen (DIN18040-2 und älter) Barrierereduzierte Grundausstattung (ehemals WK-Bar.) Gesamt 55 901 188 Quelle: IFB, Stand 21.12.2016, die Tabelle enthält teilweise Wohnungen, die eine Seniorenbindung aufweisen. Darüber hinaus prüft SAGA GWG bei der jeweiligen Wohnungsvergabe, ob eine behindertengerechte oder barrierefreie Wohnung vorliegt, damit die Wohnungen entsprechend vermietet werden können. Im Übrigen erfasst SAGA GWG keine strukturellen Daten über den behindertengerechten und barrierefreien Bestand. Dies gilt auch für Wartezeiten von Mietgesuchen. Eine händische Auswertung für in der Planung befindliche Bauvorhaben für über 2.000 Wohnungen ist im Rahmen der für eine Parlamentarische Anfrage zur Verfügung stehen Zeit nicht möglich. 3. Wie hoch ist der Anteil an Wohnungen für Senioren/-innen? Wenn diese Daten nicht erfasst werden, weshalb nicht? Mit Stand Dezember 2016 hat SAGA GWG 2016 2.467 barrierereduzierte Wohnungen , die für Seniorinnen und Senioren gebunden sind, das sind 1,87 Prozent des aktuellen Wohnungsbestandes. Darüber hinaus gibt es frei finanzierte Wohnungen für Seniorinnen und Senioren im Bestand, diese sind allerdings statistisch nicht gesondert erfasst. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. bis 2.c. a. Wie wird gewährleistet, dass die Wohnungen im Alter barrierefrei bewohnbar sind? Im Rahmen der Investitionsstrategie von SAGA GWG werden bei Modernisierungsmaßnahmen Barrieren reduziert. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. bis 2.c. Darüber hinaus unterstützt SAGA GWG ihre Mieterinnen und Mieter durch Einzelmaßnahmen im Bestand, sodass sie in ihren Wohnungen weiter wohnen können. b. Wie lange warten Senioren/-innen im Durchschnitt auf eine Wohnung ? Wenn diese Daten nicht erhoben werden, weshalb nicht? Seniorinnen und Senioren sind bei der Anmietung von Wohnungen allen anderen Mietinteressenten gleichgestellt. Daher werden hierzu keine Daten von SAGA GWG erhoben. 4. Wie viele Wohnungen sind in 2016 an Menschen mit einem Dringlichkeitsschein vergeben worden? Vom 01. Januar 2016 bis 30. November 2016 sind bei SAGA GWG 820 Wohnungen an Haushalte mit einem Dringlichkeitsschein vermietet worden. a. Wie hat sich diese Zahl im Vergleich zu den vorherigen zwei Jahren verändert? Vermietungen Dringlichkeitsschein 31.12.2014 31.12.2015 30.11.2016 Anzahl 933 999 820* Veränderung zum Vorjahr 66 Quelle: SAGA GWG * verkürzter Erfassungszeitraum b. Wie lange warten Personen mit Dringlichkeitsschein im Durchschnitt auf eine Wohnung? Wenn diese Daten nicht erhoben werden, weshalb nicht? Die Verweildauer wird im Daten-System der SAGA GWG nicht hinterlegt. Aus Datenschutzgründen müssen Löschroutinen eingehalten werden, die eine aussagefähige Auswertung nicht ermöglichen. Darüber hinaus kann anhand der Daten nicht erkannt werden, ob eine Wohnungssuchende beziehungsweise ein Wohnungsuchender auch anderswo eine Wohnung gefunden hat. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7275 3 5. Wie viele Menschen, die Leistungsempfänger sind, haben in 2016 eine Wohnung erhalten und wie hat sich diese Zahl im Vergleich zu den vorherigen zwei Jahren verändert? Neuvermietungen an Transferleistungsempfänger in 2014 in 2015 bis 30.09.2016 Anzahl 1.556 1.647 1.116* Veränderung zum Vorjahr 91 Quelle: SAGA GWG * verkürzter Erfassungszeitraum Die tabellarisch dargestellten Fallzahlen von SAGA GWG erfassen nur Fälle, bei denen die Agentur für Arbeit die Kosten der Unterkunft (KdU) direkt an SAGA GWG überweist. Selbstzahler werden statistisch nicht erfasst. a. Wie gedenken der Senat und die SAGA GWG diesen Anteil zu erhöhen? Siehe Drs. 21/2905. In Umsetzung des Gesamtkonzepts zur besseren Versorgung von anerkannt vordringlich Wohnungssuchenden mit Wohnraum haben SAGA GWG und die zuständigen Fachbehörden die Versorgungsverpflichtung von SAGA GWG um 300 auf jährlich 2.000 vordringlich wohnungsuchende Haushalte erhöht. 6. Wie viele Personen mit negativem Schufa-Bescheid haben in 2016 eine Wohnung erhalten und wie hat sich diese Zahl im Vergleich zu den vorherigen zwei Jahren verändert? Diese Daten werden statistisch nicht erfasst. 7. Welches Konzept haben Senat und SAGA GWG, wohnungslose Menschen als Hauptmieter/-innen in einen festen Wohnsitz zu vermitteln? Wenn hier kein Konzept vorliegt, weshalb nicht? Mit der Umsetzung des Fachstellenkonzeptes des Senats aus dem Jahr 2004 wurden Hilfestrukturen eingerichtet, die Menschen, die von Wohnungslosigkeit bedroht, wohnungslos oder obdachlos sind, Hilfen anbieten. Mit Einrichtung der bezirklichen Fachstellen für Wohnungsnotfälle am 01. Juli 2005 in Hamburg wurde dieses Konzept konkret umgesetzt. Das Fachstellenkonzept sieht als wesentlichen Bestandteil zur Verbesserung der Versorgungssituation wohnungsloser Haushalte die Kooperation mit Wohnungsunternehmen vor, siehe Drs. 21/303. Im Übrigen siehe Antwort zu 5.a.