BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7276 21. Wahlperiode 23.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 16.12.16 und Antwort des Senats Betr.: Sharing-Angebote der Taxibranche Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband e.V. (BZP) will ab 2017 in Hamburg über die Taxi-App Sharing-Angebote ermöglichen. Diese sollen ähnlich funktionieren wie uberPOOL oder das Start-up CleverShuttle. Die Behörden sollen das neue Angebot bereits genehmigt haben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband (BZP) hat lediglich darauf hingewiesen, dass derartige Angebote für die Vermittlungssoftware, die von Taxizentralen benutzt wird, entwickelt werden sollen. Das Konzept ermöglicht im Rahmen der jeweils geltenden Entgelt- und Beförderungsvorschriften mehreren Fahrgästen, Taxen gemeinsam zu bestellen und sich den Preis hierfür zu teilen. Die Nutzung derartiger Möglichkeiten durch Taxiunternehmen, die über die erforderliche Erlaubnis zum Taxenverkehr verfügen und durch ihre Kundinnen und Kunden unterliegt keiner besonderen Genehmigungspflicht. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Für welche Dienstleistung und Angebote wurde dem BZP eine Genehmigung erteilt? 2. Wann wurde diese Genehmigung durch welche Behörde erteilt? 3. Gilt die Genehmigung befristet oder unbefristet? Sofern sie befristet erteilt wurde, bitte Zeitraum angeben. Siehe Vorbemerkung. 4. Ab wann soll das Sharing-Angebot des BZP in Hamburg verfügbar sein? Ein konkreter Einführungszeitraum kann derzeit noch nicht benannt werden. 5. Worin unterscheidet sich das Angebot des BZP von den Konkurrenten uberPOOL oder CleverShuttle? Das von CleverShuttle für Hamburg vorgesehene Angebot bezieht sich nicht auf Taxen. Soweit dies nach den Internetveröffentlichungen erkennbar ist, bietet „uber- POOL“ die gemeinsame Nutzung von Mietwagen mithilfe einer App an. 6. Wurden von den Konkurrenten bereits Anträge auf Genehmigung gestellt? Wenn ja, wann und wie wurden diese Anträge beschieden? CleverShuttle hat einen Antrag zur Erprobung neuer Verkehrsarten gestellt, der im Januar des Jahres 2016 für einen Zeitraum von drei Jahren genehmigt wurde. Drucksache 21/7276 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Es sind verschiedene Anträge von Mietwagenunternehmen genehmigt worden, die mitgeteilt haben, dass sie sich „uber“ anschließen möchten. Nach den Internet- Veröffentlichungen zu „uberPOOL“ gibt es dieses Angebot in Hamburg allerdings nicht. 7. Inwiefern hat die Entscheidung, dem Angebot vom BZP eine Genehmigung zu erteilen, Einfluss auf die Bewertung bislang nicht genehmigungsfähiger Angebote der Mitbewerber (beispielsweise Uber)? Es gibt keinen entsprechenden Einfluss. Genehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz werden den Unternehmen erteilt, die den Verkehr im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchführen. Maßgeblich ist, ob die Unternehmen mit der von ihnen beabsichtigten Verkehrsform die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen beziehungsweise Abweichungen zur Erprobung neuer Verkehrsarten oder Verkehrsmittel möglich sind. Ist das der Fall, bedürfen bestimmte Angebote, die sich in diesem Rahmen halten, keiner weiteren Genehmigung.