BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7279 21. Wahlperiode 23.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 16.12.16 und Antwort des Senats Betr.: Bürgerverträge nicht das Papier wert?! (II) In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 08.12.2016 kam es zu Widersprüchen zwischen Frau Senatorin Dr. Stapelfeldt und ihrem Staatsrat Herrn Kock hinsichtlich der Vergabe des Unterkunftsbetriebs in den Flüchtlingsunterkünften mit der Perspektive Wohnen. Während der Staatsrat die Einhaltung der in den Bürgerverträgen vereinbarten Vergabe zusicherte, stellte die Senatorin klar, dass sie an dem ursprünglichen Senatskonzept festhalte. Anstatt einer Vergabe sieht dieses Konzept vor, dass f & w fördern und wohnen AöR der einzige Betreiber der Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen wird. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Position vertritt der Senat hinsichtlich der Vergabe der Betriebsträgerschaften in den Flüchtlingsunterkünften mit der Perspektive Wohnen ? Der Senat hält sich an die Bürgerverträge. 2. Aus welchen Gründen hält die Senatorin an dem ursprünglichen Senatskonzept fest, obwohl in den Bürgerverträgen die Vergabe des Betriebs der Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen vereinbart wurde ? 3. Welche Konsequenzen zieht der Senat aus der Position, die die Senatorin im Stadtentwicklungsausschuss am 08.12.2016 hinsichtlich der Vergabe der Betriebsträgerschaften in den Flüchtlingsunterkünften mit der Perspektive Wohnen tätigte? 4. Wie erklärt der Senat den Widerspruch zwischen den Aussagen der Senatorin und ihres Staatsrats? Es gibt keinen Widerspruch. Die Senatorin der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) hat sich in ihrer Eingangsrede zunächst allgemein auf die Drs. 21/1838 bezogen und die Inhalte noch einmal kurz erläutert. Der Staatsrat der BSW hat sich auf Nachfrage zu den Ausschreibungen geäußert. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 5. Sofern der Senat entgegen der Aussage der Senatorin die Betriebsträgerschaften in den Flüchtlingsunterkünften mit der Perspektive Wohnen ausschreiben will: a. Für welche Standorte erfolgt beziehungsweise erfolgte eine Vergabe der Betriebsträgerschaft? Drucksache 21/7279 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 b. Aus welchen Gründen wird beziehungsweise wurde bei den unter 5. a. nicht genannten Standorten auf eine Ausschreibung verzichtet ? Siehe Antwort zu 1. c. Wo und wann werden beziehungsweise wurden die Ausschreibungen veröffentlicht? d. Anhand welcher Kriterien (inklusive Gewichtung) findet die Vergabe statt? e. Wie hoch ist jeweils der Auftragswert? f. Über welche Laufzeit erfolgt die Vergabe jeweils? g. Welche Platzkapazitäten liegen der Ausschreibung jeweils zugrunde ? Die Planungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen.