BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7280 21. Wahlperiode 23.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir und Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 16.12.16 und Antwort des Senats Betr.: Integrationskonzept des Senats Aus der Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/6102 ergibt sich, dass die Integrationsbeauftragten in den Bezirken bei gleichgebliebener Anzahl an Stellen Mehraufgaben zu bewältigen haben. Außerdem weist der Senat darauf hin, noch keinen Zeitplan für die Erstellung des Masterplans zu haben. Eine Onlineumfrage zum Thema „Integration“ lief bis zum 15.12.2016. Darüber hinaus ist nach wie vor unklar, wie der Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) zur Zentralen Koordinierungsstelle Integration (ZKI) umstrukturiert werden soll. Wir fragen den Senat: Der Senat hat mit der Beantwortung der Drs. 21/5081 seine Planungen zur Weiterentwicklung des Integrationskonzepts unter Berücksichtigung eines Phasenmodells zur Erstintegration dargelegt. Er ist dabei auch auf den Umgang mit den Leitsätzen, Teilzielen und Integrationsindikatoren und deren etwaige Anpassung eingegangen. Der Fokus liegt somit auch weiterhin auf der Formulierung von strategischen (fachpolitischen ) Zielsetzungen und einem wirkungsorientierten Ansatz. Die Weiterentwicklung des Integrationskonzepts unterliegt einem breiten partizipativen Diskussionsprozess unter Beteiligung wichtiger Gremien und Akteure der Zivilgesellschaft (siehe auch Drs. 21/6896). Einige dieser Gremien sind ausschließlich mit Menschen mit Migrationshintergrund besetzt (zum Beispiel Hamburger Integrationsbeirat, Internationale Vorbereitungsklassen). Darüber hinaus wird der Migrationshintergrund nicht erfragt. Dies wäre ohnehin nur auf freiwilliger Basis möglich und würde bei weiten Teilen der migrantischen Bevölkerung als diskriminierend empfunden. Auch bei der Onlinebefragung der Hamburger Bürgerinnen und Bürger wurde bewusst darauf verzichtet. Das Beteiligungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Der Zeitpunkt der Fertigstellung und der Vorlage des Integrationskonzepts hängt maßgeblich vom Verlauf des Beteiligungsprozesses ab. Die Onlinebefragung wurde am 15.12.2016 beendet. Es gab insgesamt 538 Rückmeldungen , die zurzeit ausgewertet werden. Die Ergebnisse dieses Beteiligungsschrittes werden im Anschluss an die Auswertung auf www.hamburg.de/integrationskonzept dokumentiert und den fachlich zuständigen Behörden und Ämtern zur Bewertung hinsichtlich Umsetzbarkeit, Verfügbarkeit der Daten und Kompatibilität mit der Gesamt- Drucksache 21/7280 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 strategie zugeleitet. Über die konkrete Umsetzung wird der Senat mit der Vorlage des weiterentwickelten Integrationskonzepts berichten. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie sieht das Beteiligungskonzept am sogenannten Integrationsmasterplan konkret aus? a. Welchen „Migrationshintergrund“ haben die Beteiligten? Wenn dies nicht erfasst wird, weshalb nicht? Bitte auch nach Alter und Geschlecht aufschlüsseln. b. Nach welchen Kriterien wird entschieden, welche Vorschläge beziehungsweise Meinungen in den sogenannten Masterplan einfließen, das heißt, wie sieht die qualitative Bewertung der Umfrage konkret aus? c. Wie und wann gedenkt der Senat die Ergebnisse der Onlineumfrage zu veröffentlichen? d. Wie sieht der Zeitplan der Erstellung des Konzepts aus und wann ist mit einem Ergebnis, auch einem vorläufigen, zu rechnen? 2. Wie werden die bisherigen Integrationsindikatoren des Senats im neuen „Masterplan“ abgebildet? a. Wird es eine qualitative Bewertung der Indikatoren geben? b. Nach welchen Kriterien werden die Indikatoren angepasst? 3. Das ZKF war bislang hauptsächlich organisatorisch und logistisch tätig. Wie genau soll das ZKF inhaltlich zum ZKI umgewandelt werden? a. Wer soll dem ZKI vorstehen? b. Welche Aufgaben soll das ZKI übernehmen? c. Welche Rolle sollen „Menschen mit Migrationshintergrund“ im ZKI spielen, welche Positionen sollen sie bekleiden und was genau sind ihre Aufgaben? d. Nach welchen Kriterien wird das ZKF, das bislang organisatorisch und logistisch agiert hat, als ZKI inhaltlich tätig? e. Inwiefern werden die Bezirke und die bezirklichen Integrationsbeauftragten in die Arbeit des ZKI einbezogen? Wenn sie nicht einbezogen werden, weshalb nicht? i. Werden die bezirklichen Integrationsbeauftragten durch das ZKI entlastet, wenn ja, inwiefern? Siehe Vorbemerkung.