BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7281 21. Wahlperiode 23.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 16.12.16 und Antwort des Senats Betr.: Interkulturelle und soziale Öffnung der städtischen Wohnungsbaugenossenschaft SAGA GWG Als städtisches Unternehmen sollte die SAGA GWG personell die Bevölkerung abbilden. Bei der Umsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes haben städtische Unternehmen eine Vorbildfunktion. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf Grundlage von Auskünften von SAGA GWG wie folgt: 1. Wie hoch ist der Anteil der Beschäftigten mit „Migrationshintergrund“ bei der SAGA GWG? Bitte aufschlüsseln nach Hintergrund, Alter, Geschlecht, Art des Anstellungsverhältnisses, Tarifklasse. Wenn diese Daten nicht erfasst werden, weshalb nicht? Ein möglicher Migrationshintergrund bei SAGA-GWG-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern wird vom Unternehmen aus Datenschutzgründen nicht erfasst; personenbezogene Daten nur dann, wenn die Erfassung zwingend sachlichen Gründen dient. 2. Wie viele Menschen mit Behinderung arbeiten bei der SAGA GWG? Bitte aufschlüsseln nach Grad der Behinderung, Alter, Geschlecht, Art des Anstellungsverhältnisses, Tarifklasse. Wenn diese Daten nicht erfasst werden, weshalb nicht? Mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 30 Prozent werden drei weibliche Angestellte im Alter zwischen 51 und 62 Jahren beschäftigt. Dabei handelt es sich um kaufmännische und technische Anstellungsverhältnisse. Die Bezahlung dieser Beschäftigten erfolgt nach den Tarif- beziehungsweise Lohngruppen 3 bis 6. Mit einem GdB von 50 Prozent werden 19 Beschäftigte im Alter von 37 bis 63 Jahren, davon vier weibliche und 15 männliche, beschäftigt. Dabei handelt es sich um gewerbliche , kaufmännische und technische Anstellungsverhältnisse. Die Bezahlung dieser Beschäftigten erfolgt nach den Tarif- beziehungsweise Lohngruppen 3 bis 6 beziehungsweise außertariflich. Mit einem GdB von 60 Prozent werden sechs Beschäftigte im Alter von 33 bis 59 Jahren , davon drei weibliche und drei männliche, beschäftigt. Dabei handelt es sich um gewerbliche und kaufmännische Anstellungsverhältnisse. Die Bezahlung dieser Beschäftigten erfolgt nach den Tarif- beziehungsweise Lohngruppen 2 bis 4. Mit einem GdB von 70 Prozent werden sechs Beschäftigte im Alter von 35 bis 62 Jahren , davon eine weibliche und fünf männliche, beschäftigt. Dabei handelt es sich um gewerbliche und kaufmännische Anstellungsverhältnisse. Die Bezahlung dieser Beschäftigten erfolgt nach den Tarif- beziehungsweise Lohngruppen 3 und 4. Drucksache 21/7281 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Mit einem GdB von 80 – 100 Prozent werden drei männliche Mitarbeiter im Alter zwischen 47 und 62 beschäftigt. Dabei handelt es sich um kaufmännische und gewerbliche Anstellungsverhältnisse. Die Bezahlung dieser Beschäftigten erfolgt in den Tarifbeziehungsweise Lohngruppen 3 und 4. Vier männliche gewerbliche Mitarbeiter im Alter zwischen 47 und 59 Jahren sind Mitarbeitern mit einer Schwerbehinderung gleichgestellt. Sie werden nach der Lohngruppe 4 bezahlt. Eine weitere Aufschlüsselung erfolgt zum Schutz personenbezogener Daten nicht. 3. Welches Konzept haben Senat und die SAGA GWG, struktureller Diskriminierung genannter Personengruppen im eigenen Unternehmen und auf dem Wohnungsmarkt entgegenzutreten? a. Wie wird darüber hinaus das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz im eigenen Unternehmen und auf dem Wohnungsmarkt angewandt und implementiert? b. Ist das Personal der SAGA GWG interkulturell geschult worden beziehungsweise wird es geschult? Wenn nein, weshalb nicht? Die „Charta der Vielfalt“ wurde von SAGA GWG 2007 unterzeichnet, welche zum Ziel hat, Diversity als Chance zu sehen und entsprechend als Unternehmen zu handeln. Die Basis für integres Verhalten im Unternehmen ist zudem in der internen Grundwerteerklärung verankert, die sich umfassend dem Aspekt Integrität und gegenseitigem Respekt widmet. Die Personalarbeit ist konsequent nach diskriminierungsfreien und diversitystützenden Grundsätzen ausgerichtet. Ein umfassendes Merkblatt, das jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter bei Unternehmenseintritt erhält und das mit ihr/ihm ausführlich besprochen wird, informiert über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Bei Einführung des Gesetzes wurden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über das Gesetz informiert. Eine jährliche Schulung, die speziell für Führungskräfte angelegt ist, befasst sich mit den Besonderheiten, die sich aus dem Gesetz im Führungsalltag ergeben. Die Wohnungsvermietung erfolgt diskriminierungsfrei. Hierbei erfolgt eine nachbarschaftlich orientierte Mieterauswahl. SAGA GWG bietet interne interkulturelle Schulungen an.