BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7286 21. Wahlperiode 27.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 19.12.16 und Antwort des Senats Betr.: Türkischer Konsulatsunterricht an Hamburgs Schulen – Wie groß ist der Einfluss der türkischen Regierung auf unsere Schülerinnen und Schüler? Einem Bericht des „Tagesspiegels“ vom 08.12.2016 zufolge (vergleiche http://www.tagesspiegel.de/berlin/tuerkischer-konsulatsunterricht-in-berlinerdogans -lehre-an-deutschen-schulen/14948592-all.html) unterrichten Lehrer des türkischen Staates an 150 Berliner Schulen, ohne jegliche Form von Kontrolle durch die Landesregierung. Dem Bericht zufolge sei dies auch an 60 Hamburger Schulen der Fall. Schlimmer noch, in Hamburg unterstütze der Senat diesen Unterricht mit staatlichen Mitteln. Der Konsulatsunterricht, der türkischstämmigen Schülerinnen und Schülern kostenlos zur Verfügung steht, wird von Lehrern des türkischen Staates erteilt. Vermittelt werden Heimatkunde sowie die türkische Sprache. Die spezifischen Unterrichtsinhalte werden von der türkischen Regierung ausgewählt . In Anbetracht der politischen Entwicklung in der Türkei und den daraus resultierenden Massenentlassungen von Beamten, darunter unzähligen Lehrkräften , ist dieses Modell mit großer Sorge zu betrachten. Die Vorstellung, dass in staatlichen Schulen türkisch-nationalistisches Gedankengut vermittelt und der Islam als Staatsreligion propagiert werden könnte, ist eklatant und Gift für jeglichen Integrationsansatz. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Stimmt es, dass in Hamburg türkischer Konsulatsunterricht erteilt wird? Wenn ja: a. An welchen Schulen wird solcher Unterricht erteilt? Bitte alle, gegebenenfalls auch nicht staatliche, nennen. b. Wie viele Schülerinnen und Schüler welcher Klassenstufen nehmen je Schule an diesem Unterricht teil? c. Wie viel Lehrer erteilen derartigen Unterricht in Hamburg insgesamt ? Siehe Anlage 1 sowie Drs. 21/7224. 2. Welche Lehrinhalte werden in diesem Unterricht konkret vermittelt? Gibt es einen entsprechenden Bildungsplan, in dem dies festgehalten ist? Die Lehrinhalte des Unterrichts beziehen sich entsprechend der „Richtlinie des Rates der EG vom 25. Juli 1977 über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderar- Drucksache 21/7286 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 beitnehmern“, nach der die Freie und Hansestadt Hamburg die Verantwortung für diesen Unterricht den Konsulaten der ehemaligen Anwerbeländer übergeben hat, auf muttersprachliche Kompetenzen sowie auf Aspekte des Lebens, der Geschichte und der Kulturen in der Türkei. 3. Ist es richtig, dass derartiger Unterricht durch öffentliche Mittel direkt oder indirekt, zum Beispiel durch das kostenfreie zur Verfügung stellen von Räumen, gefördert wird? Falls ja, in welcher Höhe findet beziehungsweise fand eine solche Förderung im laufenden sowie in den vergangenen drei Schuljahren statt? 4. Welchen behördlichen Auflagen unterliegt der Konsulatsunterricht? 5. Unterliegt solcher Konsulatsunterricht in irgendeiner Form der Aufsicht oder Kontrolle der zuständigen Behörde beziehungsweise einer anderen Stelle? a. Wenn ja, welche Stelle (innerhalb der zuständigen Behörde oder davon unabhängig) ist zuständig? b. Wie gestaltet sich die Aufsicht beziehungsweise Kontrolle konkret? c. In welchen Intervallen findet diese statt? Siehe Drs. 21/7224. 6. Wie gestaltet sich in Hamburg die Zusammenarbeit zwischen der zuständigen Behörde und dem türkischen Konsulat beziehungsweise der zuständigen türkischen Behörde? Zwischen dem türkischen Konsulat und der für Bildung zuständigen Behörde finden regelmäßig Gespräche zur Auswertung und Weiterentwicklung der gemeinsamen bilingualen deutsch-türkischen Unterrichtsangebote an zwei Grundschulen und einer Stadtteilschule sowie der weiteren Türkischangebote an Hamburger Schulen statt. 7. Wie bewertet die zuständige Behörde diese Zusammenarbeit sowie die aktuelle Praxis, besonders im Hinblick auf die politische Lage in der Türkei ? Die zuständige Behörde arbeitet mit dem türkischen Konsulat auf Grundlage des Hamburgischen Schulgesetzes und der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden rechtsstaatlichen Grundsätze zusammen. a. Welche Maßnahmen beabsichtigt die zuständige Behörde zu tätigen , sollte sie zu der Überzeugung kommen, dass Missstände vorhanden sind? b. Ist eine Aussetzung des Konsulatsunterrichts angedacht? Siehe Drs. 21/7224. 8. Gibt es vergleichbare Unterrichte, die von anderen Staaten an Hamburger Schulen erteilt werden? Wenn ja, bitte alle Programme je Schule, an der dieses stattfindet, unter Angabe des erteilenden Staates nennen. Siehe Drs. 21/7224 sowie Anlage 2. Name der Schule Anzahl der Schülerinnen und Schüler Adolph-Diesterweg-Schule 4 Anton-Rée-Schule Allermöhe 3 Elbinselschule 15 Erich Kästner Schule 23 Fritz-Köhne-Schule 36 Ganztagsschule Fährstraße 10 Geschwister-Scholl-Stadtteilschule 5 Goethe-Schule-Harburg 11 Grundschule Archenholzstraße 13 Grundschule Arnkielstraße 6 Grundschule Franzosenkoppel 11 Grundschule Heidhorst 8 Grundschule Neugraben 17 Grundschule Osterbrook 34 Grundschule Stübenhofer Weg 37 Grundschule Thadenstraße 2 Katharinenschule in der Hafencity 19 Max-Traeger-Schule 20 Schule am Eichtalpark 21 Schule an der Burgweide 7 Schule Arp-Schnittger-Stieg 25 Schule Bandwirkerstraße 17 Schule Beim Pachthof 14 Schule Brehmweg 10 Schule Fuchsbergredder 10 Schule Hasselbrook 17 Schule Kapellenweg 14 Schule Kerschensteinerstraße 15 Schule Langbargheide 24 Schule Maretstraße 8 Schule Marmstorf 12 Schule Molkenbuhrstraße 19 Schule Neubergerweg 25 Schule Ohrnsweg 9 Schule Rönnkamp 10 Schule Rotenhäuser Damm 52 Schule Speckenreye 12 Schule Vizelinstraße 14 Schule Wesperloh 18 Schule Wielandstraße 10 Stadtteilschule am Hafen 14 Stadtteilschule Barmbek 7 Stadtteilschule Ehestorfer Weg 6 Hamburger staatliche Schulen, an denen türkische Lehrkräfte im Schuljahr 2015/16 Konsulatsunterricht erteilt haben, und Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die an dem Konsulatsunterricht teilgenommen haben Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7286 3 Anlage 1 Stadtteilschule Eppendorf 12 Stadtteilschule Finkenwerder 21 Stadtteilschule Lurup 4 Stadtteilschule Wilhelmsburg 92 Westerschule Finkenwerder 71 Drucksache 21/7286 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 verantwortlicher Staat Schulstandort G 10 Grundschule Poppenbüttel Gymnasium Klosterschule Helmut-Schmidt-Gymnasium Schule Surenland Stadtteilschule am Hafen Geschwister-Scholl-Stadtteilschule Schule Beim Pachthof Schule Lämmersieth Schule Molkenbuhstraße Goethe-Schule-Harburg Schule Lutterothstraße Schule Wielandstraße Abendschule vor dem Holstentor Grundschule Thadenstraße Schule Maretstraße Spanien Tunesien Muttersprachlicher Ergänzungsunterricht an staatlichen Schulen durch Konsulate ehemaliger Anwerbeländer im Schuljahr 2015/16 (außer Türkei) Kroatien Portugal Serbien Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7286 5 Anlage 2 7286ska_text 7286_Anlagen 7286ska_Antwort_Anlage1 7286ska_Antwort_Anlage2