BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7288 21. Wahlperiode 27.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 19.12.16 und Antwort des Senats Betr.: Neugestaltung des Zentrums Steilshoop und U5-Planung (II) In meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage (Drs. 21/6584 vom 15.11.2016) sagt der Senat einerseits, dass die Entscheidung, ob die U-Bahn-Haltestelle am Marktplatz/Zentrum Steilshoop oder in der Gründgensstraße liegen wird, noch zig Monate, wenn nicht Jahre, offen sei. Andererseits sollen Anfang 2017 die vorbereitenden Arbeiten zur Neugestaltung des Marktplatzes/ Zentrum Steilshoop mit anschließendem Baubeginn starten. Das Verrückte und völlig Unverständliche ist jedoch, dass bei einer Entscheidung für die U-Bahn-Haltestelle am Marktplatz 3,52 Millionen Euro völlig umsonst ausgegeben wurden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) wie folgt: 1. Welche neuen Erkenntnisse liegen dem Senat seit dem 15.11.2016 zur U5-Planung, insbesondere zur Lage des U-Bahn-Ausgangs in Steilshoop , vor? Seit dem 15. November 2016 liegen der zuständigen Behörde keine neuen Erkenntnisse vor. Die HOCHBAHN als zuständiger Vorhabensträger hat in der Zwischenzeit die Vorplanungen fortgesetzt. 2. Wann wird die zu diesem Thema angekündigte Bürger-/-innenbeteiligung stattfinden? Eine Folgeveranstaltung zur Bürgerbeteiligung soll im 1. Quartal des Jahres 2017 stattfinden. 3. Ist eine Entscheidung der HOCHBAHN und des Senates gefallen, den U-Bahn Ausgang in die Gründgensstraße zu legen? Wenn ja: a. Welche Gründe waren dafür maßgeblich? b. Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass hier bereits mehrere Millionen Euro für eine „Busbeschleunigung“ verausgabt wurden und nun geplant wird, den gerade fertiggestellten „Busbahnhof Steilshoop “ für die Baumaßnahmen der U-Bahn rückabzuwickeln? c. Wie will der Senat die Anbindung des circa 40 Millionen Euro teuren Campus-Projektes (Neubau einer Stadtteilschule sowie eines Quartierszentrums mit Veranstaltungsbereich) mit diesem U-Bahn- Ausgang Gründgensstraße angesichts des desolaten baulichen Drucksache 21/7288 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Zustandes des Einkaufszentrums Steilshoop, das diesen Ausgang von Steilshoop abtrennt, gewährleisten? Wenn nein: d. Wie bewertet der Senat die auch der HOCHBAHN bekannte Tatsache , dass trotz der Planung, den U-Bahn-Ausgang in den Schreyerring zu verlegen, der Bezirk Wandsbek im Januar 2017 – mit RISE- Mitteln – einen neuen Marktplatz im Zentrum Steilshoops, Schreyerring , zu bauen beabsichtigt, obwohl diese circa 3,5 Millionen Euro teure Baumaßnahme mit Beginn der Baumaßnahmen für die U-Bahn wieder aufgerissen werden wird? e. Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass die Bewohner/-innen des Steilshooper Zentrums für sehr viele Jahre (mindestens fünf) nicht nur die sanierungsbedürftige Fassade des fast leeren Einkaufszentrums , sondern auch noch durchgehend eine Baustelle vor ihrer Haustür ertragen müssen? Nein. Eine Entscheidung zur Haltestellenlage wird im Laufe des Jahres 2017 getroffen werden (siehe Drs. 21/6584). Bei der Entscheidungsfindung werden sowohl die anstehende Umgestaltung des Schreyerrings, die mit dem Haltestellenbau verbundene bauzeitliche Betroffenheit der Anwohnerinnen und Anwohner, als auch die Ergebnisse des anstehenden Dialogs mit den Bürgerinnen und Bürgern eine Rolle spielen. Die zuständige Behörde ist bestrebt, die Auswirkungen auf die Bewohnerinnen und Bewohner während der Bauzeit so gering wie möglich zu halten. 4. Wird der Senat die vorgesehene Neugestaltung des Marktplatzes/ Zentrum Steilshoop solange aufschieben, bis eine Entscheidung zur Lage der U-Bahn-Haltestelle gefallen ist? Falls nein: Mit welcher Begründung vertritt der Senat hier die mögliche Verschwendung von Steuergeldern? Ziel der Maßnahme zur Neugestaltung des Marktplatzes/Zentrum Steilshoop ist eine, aus Sicht der zuständigen Behörde und des zuständigen Bezirks, dringend erforderliche städtebauliche Aufwertung mit dem Ziel einer Belebung und Aufwertung dieses Bereichs. Bis zu einem möglichen Baubeginn für eine U5-Haltestelle wird diese Maßnahme bereits für einen längeren Zeitraum umgesetzt und wirksam gewesen sein und damit einen Beitrag zu den vorgenannten Zielen geleistet haben. Sollte die U5- Haltestelle in diesem Bereich realisiert werden, könnten die neugestalteten Flächen nach dem Bau weitgehend wiederhergestellt werden. Die neu zu beschaffenden Gestaltungselemente wie zum Beispiel Gehwegplatten, Stadtmöblierung und öffentliche Beleuchtung lassen sich dabei grundsätzlich sichern und einlagern, um sie später wieder einzubauen. 5. Aus haushaltspolitischer Sicht erscheinen beide Varianten (Busbeschleunigung und Rückbau sowie erst Marktplatzbau dann Rückbau) nicht vertretbar. Ist die U-Bahn-Realisierung durch den Senat bereits aufgegeben worden? a. Falls ja: Welche alternative schnelle Verkehrsanbindung für Steilshoop und Bramfeld ist geplant? b. Falls nein: Wird mit dem Ziel einer auch haushaltspolitisch sinnvollen Planungsabstimmung in Verbindung mit einer Bürger-/-innenbeteiligung für dieses wichtige Steilshooper Zukunftsthema ein Moratorium verkündet? Nein. Die Planungen werden zwischen dem zuständigen Bezirksamt und der HOCH- BAHN fortlaufend abgestimmt. Parallel dazu wird ein Dialogprozess mit den Bürgerinnen und Bürgern durchgeführt. Die Planungen des zuständigen Bezirksamtes werden bei der Entscheidungsfindung über die Lage der U5-Haltestelle auch hinsichtlich ihrer haushaltspolitischen Bedeutung mit berücksichtigt. Im Übrigen siehe auch Drs. 21/6584.