BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7289 21. Wahlperiode 27.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 19.12.16 und Antwort des Senats Betr.: Was macht eigentlich der „Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge“? (II) Aus Drs. 21/6896 ergeben sich einige Nachfragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: In den 32 Erstaufnahmeeinrichtungen werden derzeit circa 8.900 Bewohnerinnen und Bewohnern durch den Betrieb beim Zentralen Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) betreut. Auch wurden durch die Zusammenarbeit vom ZKF und f & w fördern und wohnen – Anstalt öffentlichen Rechts – (f & w) im Jahr 2016 über 8.200 Plätze in den öffentlich-rechtlichen Unterkünften geschaffen, in denen aktuell rund 23.300 Personen untergebracht sind. Es sind, wie auch zu Beginn des Jahres 2016, über 32.000 Personen untergebracht. Trotz rückläufiger Flüchtlingszahlen ist die Zahl der untergebrachten Personen demnach auf einem konstant hohen Niveau. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Zwar werden in Drs. 21/6896 die Aufgaben des Zentralen Koordinierungsstabs Flüchtlinge (ZKF) angeführt, allerdings finden sich einige der Aufgaben nicht im in der Anlage abgedruckten Organigramm wieder. Daher die Nachfrage, in welchem der Organisationseinheiten von ZKF1 bis ZKF 33 mit wie vielen VZÄ jeweils die nachfolgenden Aufgaben erledigt werden: a) Entwicklung eines Schlüssels für die Verteilung in die Bezirke. b) Begleitung des Ausschreibungsverfahrens für den Betrieb örU. Wer hat hier mit wie vielen VZÄ die Federführung? c) Erarbeitung des Integrationskonzeptes. Wer hat hier mit wie vielen VZÄ die Federführung? d) Konzeptentwicklung zu den Beteiligungsstrukturen in den Unterkünften . e) Vermittlung von Normen und Werten. f) Umsetzung der Bürgerverträge. g) Implementierung Schutzkonzepte. h) Kleiderkammer. Im ZKF erfolgt keine Zeiterfassung der einzelnen Aufgaben, die je nach Priorität auch mit temporären Spitzen abgearbeitet werden. Dies beinhaltet unter anderem die Berücksichtigung der Vorgaben aus den Bürgerverträgen in den jeweils zuständigen Fachbereichen. Bei der Fortschreibung des Integrationskonzeptes wird das federführende Amt für Arbeit und Integration der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Drucksache 21/7289 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Integration durch das Referat ZKF 13 unterstützt. Ebenfalls werden die Themen Kleiderkammer , Vermittlung von Normen, Konzeptentwicklung zu den Beteiligungsstrukturen in den Unterkünften und die Implementierung des Schutzkonzeptes bearbeitet. Mit der Implementierung der Schutzkonzepte sind auch ZKF 31 und ZKF 32 befasst. Die Entwicklung des Orientierungsschlüssels erfolgt bei ZKF 21. Ausschreibungsverfahren des Betriebes begleiten die Referate ZKF 12 und ZKF 23. Im Übrigen siehe Drs. 21/6896. 2. Am 29. November 2016 hieß es in der „Welt“, dass es mit der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration“ einen „Zank um zentrale Integrationsstelle für Flüchtlinge“ gäbe. Was spricht aus Sicht des Senats gegen eine Umwandlung des ZKF in eine Zentrale Koordinierungsstelle Integration (ZKI)? Die Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. 3. Die Überlegungen über die Ausgestaltung der zukünftigen Struktur des ZKF seien laut Senatsantwort in Drs. 21/6896 noch nicht abgeschlossen. a) Bis wann läuft der Mietvertrag für die Räumlichkeiten in der Steinstraße 7, der monatlich 37.191 Euro Miete vorsieht? Wie viele Mitarbeiter können hier auf wie vielen Quadratmetern insgesamt untergebracht werden? Der Mietvertrag läuft am 31. Dezember 2016 aus. Die angemietete Fläche beträgt insgesamt 2.310 Quadratmeter und bot Platz für rund 85 Mitarbeiter. b) Ist die Anmietung anderer/zusätzlicher Räumlichkeiten geplant? Wie sind hier die monatlichen Kosten und die Laufzeit und wie vielen Mitarbeitern auf wie vielen Quadratmetern insgesamt bieten diese Räumlichkeiten Platz? Die Anmietung neuer Räume ist bereits abgeschlossen. Der neue Standort ist seit dem 19. Dezember 2016 die Ludwig-Erhard-Straße 22. Die monatliche Kaltmiete beläuft sich auf 35.100 Euro für 2.600 m2, die Laufzeit beträgt fünf Jahre. Die Räumlichkeiten bieten circa 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Platz. 4. Laut Drs. 21/7162 hat der Erstbezug der Unterkunft nach „Perspektive Wohnen“ am Standort Elfsaal bereits stattgefunden. Laut Drs. 21/5231 soll jedoch vor Erstbezug vom ZKF eine „aktualisierte Betrachtung des Zugangsszenarios“ vorgelegt werden. Warum liegt diese noch nicht vor? Wann wird sie vorgelegt? Es ist vorgesehen, eine Zugangsprognose, die sich auf eine valide Datenbasis stützt, im 1. Quartal 2017 zu veröffentlichen. Darüber hinaus siehe Drs. 21/5733. 5. Anfang 2017 soll der erste Orientierungsschlüssel für die Verteilung der Flüchtlinge auf die Bezirke vorgelegt werden. Wann der zweite Schlüssel , der auch soziale Faktoren berücksichtigt, vorgelegt werden soll, stehe derzeit (Drs. 21/6896) noch nicht fest. Ist zumindest im Jahr 2017 mit Vorlage zu rechnen, dem Jahr, in dem die Verteilung auf die Bezirke in örU erfolgen muss angesichts von immer noch fast 7.000 Flüchtlingen, die länger als sechs Monate in Erstunterkünften leben? Bereits bei der Entwicklung des Orientierungsschlüssels für die Verteilung auf die Bezirke (1. Schritt) werden soziale Faktoren berücksichtigt. Im Übrigen siehe Drs. 21/6896. 6. Rund 800 Millionen Euro kosten Unterbringung, Versorgung und Integration der Flüchtlinge Hamburg in etwa im Jahr 2016. Der Kostenanteil von Unterbringung und Versorgung stellt hier derzeit den größten Kostenpart dar. Angesichts derart beachtlicher Zahlen stellt das Controlling der Kosten , das beim ZKF 4,64 VZÄ betreiben, eine wichtige Aufgabe dar. Anhand welcher Vorgaben wie Budgets oder Wirtschaftlichkeitsvorgaben werden die Kosten controllt und was passiert, wenn diese nicht eingehalten werden? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7289 3 Es werden Standardwerte für die Erstaufnahmeeinrichtungen auf der Basis von marktüblichen Preisen und Mengengerüsten entwickelt, um die Kosten- und Leistungsabrechnung der Betreiber zu kontrollieren. Ebenfalls wurde mit Kostenkennzahlen die Grundlage für die Entwicklung von Benchmarking sowie Best-Practice- Vergleichen geschaffen, um erfolgreiche Steuerungsansätze zu identifizieren. Weitere Erkenntnisse werden aus dem Vergleich mit anderen Großstädten und durch Kostenvergleiche der Erstaufnahmeeinrichtungen im Zeitverlauf gewonnen, wodurch Benchmarks und Erkenntnisse zu Best-Practice-Modellen gewonnen werden. Ziel ist es, einen Kosten- und Leistungsrahmen zunächst für Verpflegungs-, Sicherheits- und Reinigungsdienstleistungen zu entwickeln. Investitionscontrolling für öffentlich-rechtliche Unterbringung wird systematisch nach Kostenarten in Projektdatenblättern erfasst und kann nach verschiedenen Parametern , wie beispielsweise den Investitions- oder Mietkosten oder je Platz und Tag, ausgewertet und mit Standardwerten abgeglichen werden. Die Betriebskosten sind durch pauschalisierte Kostensätze vorgegeben, siehe Drs. 21/4327. Weichen Kosten stark ab, werden Maßnahmen zur Kostenverringerung eingeleitet.