BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/730 21. Wahlperiode 16.06.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 10.06.15 und Antwort des Senats Betr.: Bericht der Feuerwehr Hamburg 2014 Am 28. Mai 2015 hat Senator Neumann den Bericht der Hamburger Feuerwehr 2014 vorgestellt. Danach richte sich die Hamburger Feuerwehr auf Wohnungsbrände aus und wolle in acht Minuten den Brandort erreichen. Die Einsatzzahlen der Berufsfeuerwehr sind 2014 gestiegen, die der Freiwilligen Feuerwehr deutlich gesunken. Zudem müsste auf das geänderte Notfallsanitätergesetz reagiert werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Feuerwehr Hamburg hat am 3. Februar 2014 ihre strategische Ausrichtung umgestellt . In Anlehnung an die Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) zur Bestimmung von Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten ist das Schutzziel die Vermeidung des „kritischen Wohnungsbrandes “. Angestrebtes Ziel ist danach, dass die Feuerwehr mit zehn Einsatzkräften acht Minuten nach Alarmierung und mit sechs weiteren Einsatzkräften 13 Minuten nach Alarmierung eintrifft. Geringste Zeitüberschreitung beziehungsweise das Fehlen einer Einsatzkraft führen in der Auswertung dazu, dass das Ziel als nicht erreicht gilt. Nach einem Jahr ist durch die Feuerwehr eine Evaluation des vollzogenen Schutzzielwechsels erfolgt. In einem ersten Schritt hat eine Analyse in Bezug auf Möglichkeiten der Verbesserung des Zielwertes von acht Minuten Optimierungspotenziale aufgezeigt . In welchem Umfang und auf welche Art und Weise diese durch technische und organisatorische Maßnahmen realisiert werden können, wird aktuell in einem zweiten Schritt geprüft. Diese Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Auf welche Art und Weise und durch welche Maßnahmen soll die Berufsfeuerwehr Hamburg ihre Einsatzgeschwindigkeit erhöhen, um den Zielwert von acht Minuten bis zum Brandort zu erreichen? 2. Auf welche Art und Weise richtet sich die Feuerwehr Hamburg künftig auf Wohnungsbrände aus? Siehe Vorbemerkung. 3. Wie sollen Wohnungsbrände in Hamburg künftig besser bekämpft und präventiv verhindert werden? Drucksache 21/730 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Einführung der Heimrauchmelderpflicht durch die Hamburgische Bauordnung im Jahr 2005 für neu zu errichtende Wohnungen und ab dem 31. Dezember 2010 auch für Bestandswohnungen führte zu einer Absenkung der Anzahl der Brandtoten um 40 Prozent. Mit der frühen Alarmierung der Einsatzkräfte, bedingt durch den Weckeffekt der Heimrauchmelder, haben sich auch die Bedingungen für die Brandbekämpfung verbessert. Im Übrigen siehe Drs. 20/10977. Daneben prüft die Feuerwehr Hamburg im Rahmen der Qualitätssicherung kontinuierlich Möglichkeiten zur Optimierung der Einsatztaktik und -technik. So sind Mitarbeiter der Feuerwehr Hamburg unter anderem auf Fachkongressen und -messen präsent und arbeiten in bundesweiten Arbeitskreisen eng mit den anderen Feuerwehren zusammen. Dabei werden Kenntnisse und Erfahrungen über neue Möglichkeiten der Brandbekämpfung ausgetauscht. 4. Wie wird die Löschung von Großbränden infolge der Neuausrichtung künftig sichergestellt? Die für den Grundschutz vorgehaltenen Einsatzkräfte werden bei Großbränden additiv an der Einsatzstelle zusammengezogen. Sie werden dort und in den betroffenen Wachrevieren durch die verstärkte Einbindung der Freiwilligen Feuerwehr unterstützt. 5. Aus welchen Gründen sind die Einsatzzahlen der Freiwilligen Feuerwehr um circa 12 Prozent gesunken? Die Anzahl der Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr sind im Jahr 2014 gegenüber dem Jahr 2013 insgesamt gesunken. Grund hierfür ist unter anderem auch die weniger starke Belastung durch Unwetterlagen. Der Rückgang der Gesamtzahl beruht ausschließlich auf einem Rückgang der Einsatzzahlen der Technischen Hilfeleistung. Demgegenüber ist die Anzahl der Alarmierungen für die Freiwillige Feuerwehr zu Brandbekämpfungseinsätzen im gleichen Zeitraum um circa 5 Prozent gestiegen. 6. Auf welche Art und Weise wurde und wird künftig auf das geänderte Notfallsanitätergesetz vonseiten der Feuerwehr Hamburg reagiert? Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten aus dem Personalbestand der Feuerwehr Hamburg werden seit dem Jahr 2014 und bis zum Jahr 2020 (Ablauf der Übergangsvorschrift zur Absolvierung der staatlichen Ergänzungsprüfung für Rettungsassistenten ) über Ergänzungslehrgänge und staatliche Ergänzungsprüfungen zu Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern qualifiziert. Darüber hinaus beginnt am 1. August 2015 der erste dreijährige Vollausbildungslehrgang zur Notfallsanitäterin beziehungsweise zum Notfallsanitäter bei der Feuerwehr Hamburg. Für das Jahr 2016 und die Folgejahre sind jeweils zwei dreijährige Vollausbildungslehrgänge geplant. Die zur Umsetzung und Planung erforderlichen Maßnahmen, die aus dem Inkrafttreten des Notfallsanitätergesetzes für die Feuerwehr Hamburg resultieren, werden durch ein eingesetztes Projekt gesteuert und gesichert.