BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7303 21. Wahlperiode 27.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 20.12.16 und Antwort des Senats Betr.: „Verschmelzung“ von therapiehilfe e.v. und Die Brücke Offenbar wurden am 29. November 2016 „Die Brücke, Beratungs- und Therapiezentrum e.V.“ und „therapiehilfe e.v.“ miteinander „verschmolzen“. Weder sind die näheren Einzelheiten noch die Folgen bekannt. Ich frage den Senat: 1. Hat die im Vorwort beschriebene „Verschmelzung“ am 29. November 2016 stattgefunden? Die zuständige Behörde wurde durch die betroffenen Träger am 13. Dezember 2016 von der erfolgten Verschmelzung unterrichtet. 2. Was ist unter dieser „Verschmelzung“ juristisch genau zu verstehen? Siehe Umwandlungsgesetz (zum Beispiel http://www.gesetze-im-internet.de/ umwg_1995/). 3. Warum erfolgte die „Verschmelzung“? Hierzu liegen der zuständigen Behörde keine Kenntnisse vor. 4. Handelt es sich um eine Fusion unter Gleichberechtigten oder um eine Übernahme? Falls letzteres der Fall ist: Wer hat wen übernommen? Siehe Antwort zu 2. Zukünftig wird die therapiehilfe e.v. auch die Aufgaben von ehemals Die Brücke e.V. übernehmen. 5. Welche Einrichtungen betreiben die beiden Institutionen und welche Zahlungen erhielten/erhalten diese von der Stadt Hamburg in den Jahren 2014, 2015, 2016? Siehe folgende Aufstellung. Abgebildet wird die Höhe der jeweils bewilligten Zuwendung . 2014 2015 2016 therapiehilfe e.v. 2.070.900,00 € 2.070.900,00 € 2.112.470,98 €* Die Brücke e.V. 604.000,00 € 604.000,00 € 604.000,00 € * Betrag inklusive einer Sonderzuwendung für eine Instandhaltungsmaßnahme 6. Welche Folgen hat die „Verschmelzung“ für die Einrichtungen und für die Mitarbeiter? Siehe Antwort zu 2. Darüber hinaus liegen der zuständigen Behörde keine Erkenntnisse vor. Drucksache 21/7303 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 7. Welche Personen sind derzeit im Vorstand der Hamburgischen Landesstelle für Suchtfragen? Von welchen Organisationen wurden diese jeweils entsandt? Siehe http://www.landesstelle-hamburg.de/ueber-uns/vorstand/ 8. Sofern sowohl von der „therapiehilfe“ als auch von „Die Brücke“ Personen in den Vorstand der HLS entsandt wurden, wird infolge der „Verschmelzung “ eine der beiden ihr Amt aufgeben? Wenn ja: Wann wird wer das Amt aufgeben? Wenn nein: warum nicht Darüber liegen der zuständigen Behörde keine Erkenntnisse vor. 9. Wie viele Mitglieder muss der Vorstand der HLS nach der Satzung haben? Wann werden die derzeit vakanten Vorstandsämter wieder besetzt? Siehe http://www.landesstelle-hamburg.de/wp-content/uploads/2016/04/HLS-Satzunge .V-17.12.15.pdf. 10. Wer ist der Vorsitzende der HLS? Trifft es zu, dass dieser Geschäftsführer der „therapiehilfe“ ist und mitgeteilt hat, dass er sein Amt ruhen lässt? Wenn ja: Wer übernimmt dann die Amtsgeschäfte und wann wird das Amt des Vorsitzenden wieder besetzt? Siehe http://www.landesstelle-hamburg.de/ueber-uns/vorstand/. Über die vereinsinternen Regelungen und Verfahren liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor.