BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7307 21. Wahlperiode 27.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 21.12.16 und Antwort des Senats Betr.: Türkischer Spion in Hamburg: Auftragsmorde geplant Einem Bericht der „Bild“-Zeitung vom 17. Dezember 2016 zufolge hat eine Spezialeinheit des BKA am Donnerstag, den 15. Dezember 2016, in Hamburg einen einunddreißigjährigen türkischen Staatsbürger in seiner Wohnung festgenommen, nachdem die Bundesstaatsanwaltschaft zuvor Haftbefehl erlassen hatte. Der Tatverdächtige, der beschuldigt wird, die Liquidierung zweier in Brüssel beziehungsweise Bremen lebenden Personen geplant zu haben, die innerhalb der kurdischen Widerstandsbewegung hohe Positionen versehen, hat offenbar auf Geheiß des türkischen Geheimdienst operiert, für den er bereits im Vorfeld verschiedene kurdische Einrichtungen sowie Einzelpersonen ausgekundschaftet beziehungsweise bespitzelt hatte. Bisher ist bekannt, dass der Tatverdächtige im November gemeinsam mit anderen Tatverdächtigen nach Deutschland eingereist war, um seine Tötungsmission zu erledigen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Was ist dem Senat bislang über den Tatverdächtigen bekannt? a) Seit wann war der Tatverdächtige in Hamburg wohnhaft? b) Auf wen ist die Wohnung gemeldet, in der der Tatverdächtige verhaftet wurde? c) Wo befindet sich die Wohnung? d) Ist dem Senat bekannt, ob der Tatverdächtige bereits vor seiner Festnahme in Hamburg gelebt hat? Falls ja, wie lange hatte er sich in Deutschland/Hamburg zuvor in der Hansestadt aufgehalten? e) War der Tatverdächtige den Strafverfolgungsbehörden bereits vor dem 15. Dezember 2016 bekannt? Falls ja, inwiefern? f) Was wird dem Tatverdächtigen konkret vorgeworfen? Wie ist der aktuelle Ermittlungsstand? g) Wurden Waffen beim Tatverdächtigen gefunden? h) Ist dem Senat bekannt, ob der Tatverdächtige in Hamburg gemeinsam mit anderen Personen kooperiert hat? Falls ja, mit wem? Drucksache 21/7307 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 i) Seit wann hat der Senat Kenntnis davon, dass Agenten, die im Auftrage des türkischen Staates agieren, in Hamburg operieren? j) Warum ist der Zugriff durch das SKA erst am 15. Dezember 2016 erfolgt? Gab es Anlass, eine unmittelbare Ausführung der Morde anzunehmen? k) Wo befindet sich der Tatverdächtige gegenwärtig? Welche Maßnahmen wurden nach seiner Festnahme von den Behörden durchgeführt ? Es handelt sich um ein Ermittlungsverfahren, das in der ausschließlichen Zuständigkeit der Bundesbehörden liegt. Die Mitteilung von Angaben aus dem Zuständigkeitsbereich von Behörden anderer Gebietskörperschaften liegt außerhalb des Verantwortungsbereichs des Senats und der parlamentarischen Kontrolle der Bürgerschaft und wird daher vom parlamentarischen Fragerecht nicht erfasst.