BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7308 21. Wahlperiode 27.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 21.12.16 und Antwort des Senats Betr.: Energieausweise in öffentlichen und nicht öffentlichen Gebäuden – Nachfragen Die Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/7200 macht deutlich, dass in einer Reihe von öffentlichen Gebäuden, für die die Ausstellung eines Energieausweises nach der EnEV 2014 erforderlich ist, diese noch nicht aushängen. Hierzu gehören ausgerechnet die Gerichtsgebäude : So sind am Amtsgericht Hamburg-Harburg, am Sozialgericht, am Amtsgericht Hamburg-Bergedorf, am Amtsgericht Hamburg-Altona, am Amtsgericht Hamburg-Wandsbek, bei der Staatsanwaltschaft, aber auch in der JVA Billwerder, in der Justizbehörde und in den Feuerwehrwachen laut Angaben des Senats die Energieausweise nicht ausgehängt. Es wurde indes nicht angegeben, weshalb in diesen öffentlichen Gebäuden die Energieausweise noch nicht aushängen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Aus jeweils welchem Grund hängen in den oben genannten Gebäuden keine Energieausweise gemäß EnEV aus? In den genannten Gebäuden besteht keine Pflicht zum Aushang des Energieausweises nach § 16 Absätze 3 und 5 der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung – EnEV), da es sich um Nutzungen ohne starken Publikumsverkehr handelt (JVA Billwerder , Feuerwehrwachen), die Gebäude unter Denkmalschutz stehen (Amtsgericht Hamburg-Harburg, Amtsgericht Hamburg-Bergedorf, Amtsgericht Hamburg-Altona, Amtsgericht Hamburg-Wandsbek, Staatsanwaltschaft, Justizbehörde) oder dem Nutzer des Gebäudes der Energieausweis nicht vorliegt (Sozialgericht). 2. Wie beurteilen die zuständigen Behörden diesen Umstand im Hinblick auf die EnEV? Die Anforderungen der EnEV werden eingehalten. 3. Wann werden in den oben genannten Gebäuden jeweils Energieausweise ausgehängt? Sobald der vom Eigentümer des Gebäudes bereits angeforderte Energieausweis vorliegt (Sozialgericht). Im Übrigen siehe Antwort zu 1.