BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7313 21. Wahlperiode 27.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 21.12.16 und Antwort des Senats Betr.: Verfassungsfeinde an der Universität Hamburg Am 07.12.2016 fand an der Universität Hamburg eine Veranstaltung unter dem Titel „Rechtsruck in Deutschland und Europa“ im WiWi-Bunker, Von- Melle-Park 5, Hörsaal A, statt. Referent der Veranstaltung war Dr. Peter Decker. Decker ist Chefredakteur der marxistischen Theoriezeitschrift „GegenStandpunkt“. Die Gruppe der Autoren um diese Zeitschrift wurde von mehreren Landesämtern für Verfassungsschutz beobachtet. Der Bremer Verfassungsschutz beschrieb die Gruppierung 2007 als „konspirativ tätige, sektenartige Organisation“.1 Nach Angaben des Bayerischen Verfassungsschutzes umfasst die Gruppierung 2014 bundesweit etwa 4.000 Mitglieder, unter ihnen viele ehemalige Mitglieder der Marxistischen Gruppe. In dem Bericht des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutzes 2014 heißt es: „Sie ist eine straff geführte elitäre Gruppierung mit revolutionärkommunistischen Zielvorstellungen, die sich selbst anderen linksextremistischen Gruppierungen überlegen sieht.“2 Das „Fernziel der Gruppe“ ist laut Verfassungsschutzbericht des Bundes 2012 „die revolutionäre Überwindung der bestehenden, pauschal als „Kapitalismus“ verunglimpften verfassungsmäßigen Ordnung“.3 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wer war der Veranstalter dieser in den Räumlichkeiten der Universität Hamburg abgehaltenen Veranstaltung? 2. Wer hat die Veranstaltung an der Universität Hamburg genehmigt? Bitte die konkrete Stelle und die beteiligten Personen mit vollständigen Namen angeben. 3. Wurden der Referent und die Tätigkeit des Referenten als Herausgeber der marxistischen Theoriezeitschrift „GegenStandpunkt“ von der Universität Hamburg im Vorfeld der Veranstaltung überprüft? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist man gekommen? 1 Verfassungsschutzbericht Bremen 2007, Seite 62. 2 Verfassungsschutzbericht Bayern 2014, Seite 174. 3 Verfassungsschutzbericht des Bundes 2012, Seite 205. Drucksache 21/7313 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Welche formalen und qualitativen Anforderungen müssen politische Veranstaltungen der Universität Hamburg erfüllen? Bitte die Anforderungen erläutern. 5. Wurden die formalen und qualitativen Anforderungen im Rahmen dieser Veranstaltung erfüllt? Wenn nein, welche Konsequenzen leitet die Universität Hamburg daraus ab? Nach Auskunft der Universität Hamburg (UHH) war die Gruppe AA/NO (Arbeitslose Akademiker/Nachwuchsorganisation) Veranstalter; sie ist als studentische Vereinigung an der Universität Hamburg akkreditiert. Die Vergabe von Räumen an akkreditierte studentische Vereinigungen erfolgt durch die Präsidialverwaltung (Stabsstelle Flächenmanagement). Nach Auskunft der UHH dürfen Räume und Flächen grundsätzlich nicht politischen Parteien überlassen werden. Im Übrigen dürfen Veranstaltungen nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder sonstige Rechte Dritter verstoßen. 6. Wurde die Veranstaltung mit staatlichen finanziellen Mitteln unterstützt/ gefördert? Nein. 7. Gab es in der Vergangenheit Veranstaltungen an der Universität oder (anderen) Hamburger staatlichen Stellen/Institutionen mit Dr. Peter Decker oder anderen Autoren der Zeitschrift „Gegenstandpunkt“? Falls ja, bitte nähere Details angeben (Veranstalter, finanzielle Förderung aus staatlichen Mitteln et cetera). 8. Sind in Zukunft weitere Veranstaltungen mit dem Referenten Dr. Peter Decker oder anderen Mitgliedern der GegenStandpunkt-Gruppierung an der Universität Hamburg oder (anderen) Hamburger staatlichen Stellen/ Institutionen geplant? Nach Auskunft der UHH hat der AStA der UHH im Sommersemester 2015 eine Veranstaltung „Was von Marx zu lernen wäre – Eine Einführung ins Kapital“ mit Dr. Peter Decker durchgeführt. Entsprechende Veranstaltungen staatlicher Stellen sind den zuständigen Behörden nicht bekannt.