BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7314 21. Wahlperiode 27.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 21.12.16 und Antwort des Senats Betr.: Abschiebung verurteilter Sexualstraftäter in 2015 Nach Angaben der Polizeilichen Kriminalstatistik kam es im Jahr 2015 zu 1.321 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, davon 117 vollendete und 28 versuchte Vergewaltigungen. Zwei Drittel der Straftaten konnten aufgeklärt werden. Von den 99 ermittelten Tatverdächtigen war fast jeder zweite (45,5 Prozent) kein deutscher Staatsbürger.1 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung aus der Silvesternacht 2015/2016 sind in der Polizeilichen Kriminalstatistik 2015 nicht aufgeführt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele der 99 ermittelten Tatverdächtigen sind deutsche Staatsbürger und besitzen einen Migrationshintergrund? 2. Wie viele der 99 ermittelten Tatverdächtigen waren oder sind Asylbewerber oder besitzen einen anderen asyl- oder aufenthaltsrechtlichen Status? In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wird ein Fall in dem Monat gezählt, in dem er erfasst wurde. Die Tatzeit bleibt dabei unberücksichtigt. Die Angaben zur Staatsangehörigkeit und des aufenthaltsrechtlichen Status von Tatverdächtigen entsprechen dem Zeitpunkt der Erfassung dieser Daten in der PKS. 54 Tatverdächtige hatten die deutsche Staatsbürgerschaft, ein möglicher Migrationshintergrund wird in der PKS nicht erfasst. Fünf Tatverdächtige hatten den Aufenthaltsstatus „Asylbewerber“, zwei den Aufenthaltsstatus „Duldung“ und weitere 36 nicht deutsche Tatverdächtige hatten einen sonstigen erlaubten Aufenthaltsstatus. Zwei nicht deutsche Tatverdächtige hielten sich unerlaubt im Bundesgebiet auf. 3. Wie viele der 99 ermittelten Tatverdächtigen mit Asylhintergrund sind zu welchen Haftstrafen verurteilt worden? 4. Wie viele der verurteilten Sexualstraftäter mit Asylhintergrund sind abgeschoben worden? Die PKS ist eine anonyme Statistik. Eine Reanonymisierung ist rechtlich unzulässig und wird in Bezug auf Tatverdächtige durch Verschlüsselung ausdrücklich verhindert, sodass eine personenbezogene Aufklärung und Auswertung im Sinne der Fragestellung zu 3. und 4. nicht möglich ist. Auch im ausländerbehördlichen Fachverfahren 1 Polizeiliche Kriminalstatistik 2015, unter: http://www.hamburg.de/contentblob/5367864/ 0ed74d82b0ac529d41b3fa66105ea8f7/data/2016-03-07-bis-pm-dl-gesfssg-pks-2015.pdf (abgerufen am: 16.12.2016). Drucksache 21/7314 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 werden Verurteilungen nicht in statistisch auswertbarer Form erfasst. Eine händische Durchsicht der Ausländerakten aller 712 in 2015 abgeschobenen Personen ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die Ausländerbehörde führt eine interne Statistik über die aus Strafhaft abgeschobenen Straftäter. Hiernach wurden im Jahr 2015 zwei Personen aus Strafhaft abgeschoben, die in Deutschland aufgrund von Sexualdelikten (Vergewaltigung, sexuelle Nötigung) verurteilt wurden. Davon hatte eine Person einen Asylhintergrund (abgelehnter Asylbewerber). 5. Aus welchen Gründen sind (geplante) Abschiebungen verurteilter Sexualstraftäter mit Asylhintergrund bislang nicht erfolgt? Siehe Drs. 21/1861.