BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7316 21. Wahlperiode 27.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Deniz Celik (DIE LINKE) vom 21.12.16 und Antwort des Senats Betr.: Sonderprüfung aller Asklepios Kliniken. Was genau prüft die Gesundheitsbehörde ? Wie Medien berichten, hat die Senatorin Prüfer-Storcks eine Sonderprüfung aller Asklepios Kliniken veranlasst. 5.200 Gefährdungsanzeigen habe es im laufenden Jahr in den Hamburger Kliniken gegeben, davon allein 837 in AK St. Georg. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Gesundheitsbehörde kontrolliert in Hamburger Krankenhäusern unter anderem die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften zu Arbeitszeit, Hygiene und Medizinprodukten . Dabei behandelt die Gesundheitsbehörde alle Hamburger Krankenhäuser nach den gleichen Vorschriften und zu gleichen Bedingungen. Auch alle Asklepios- Häuser werden regelmäßig vom Amt für Arbeitsschutz auf Einhaltung aller Arbeitsschutzvorschriften geprüft. Nach Medienberichten unter anderem über Arbeitsbedingungen in den Hamburger Asklepios Kliniken hat die Gesundheitssenatorin eine Sonderprüfung des Arbeitsschutzes bei Asklepios-Häusern veranlasst. Sonderprüfungen zur Hygiene sind nicht erforderlich, da die Hamburger Krankenhäuser einer engmaschigen Überwachung mittels regelhafter und anlassbezogener Begehungen durch die Fachämter Gesundheit der Bezirksämter gemäß § 5 Hamburgisches Krankenhausgesetz unterliegen. Siehe auch http://www.hkgev.de/hygiene.html und beispielhaft Drs. 21/4285. Hinsichtlich der Überwachung nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung werden alle Hamburger Krankenhäuser grundsätzlich jährlich überprüft. Unter Sonderprüfungen des Amtes für Arbeitsschutz sind vorgezogene regelmäßige Überprüfungen und zusätzliche anlassbezogene, unangekündigte Überprüfungen zu einzelnen Arbeitsschutzthemen zu verstehen. So werden in den Asklepios Kliniken die im Laufe des nächsten Jahres anstehenden regelhaften Systemüberprüfungen der Arbeitsschutzorganisation grundsätzlich auf Anfang des Jahres vorgezogen. Im Rahmen dieser Systemüberprüfungen wird kontrolliert, wie das Unternehmen die Wahrnehmung der Verantwortung für den Arbeitsschutz organisiert hat und diese betriebsintern überwacht, wie die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und der Unterweisung der Beschäftigten organisiert ist sowie wie die arbeitsmedizinische Vorsorge und die Organisation der Ersten Hilfe gewährleistet wird. Dabei wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes für Arbeitsschutz die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes , des Arbeitssicherheitsgesetzes, des Arbeitszeitgesetzes und anderer relevanter Vorschriften (zum Beispiel Mutterschutzgesetz, Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung, Betriebssicherheitsverordnung) überprüft. Allgemeine Informationen zu Ablauf und Inhalt dieser Systemüberprüfungen sind unter http://www.hamburg.de/arbeitsschutz/3415638/systemkontrolle/ zu finden. Drucksache 21/7316 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Darüber hinaus werden unangekündigte Arbeitszeitkontrollen in einzelnen Krankenhäusern durchgeführt. Beginn und Ende der Überprüfungen werden nicht veröffentlicht. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Frage wie folgt: 1. Ist es richtig, dass die Senatorin eine Sonderprüfung aller Asklepios Kliniken veranlasst hat? 2. Was genau ist mit einer Sonderprüfung gemeint? 3. Was ist der genaue Anlass für die Sonderprüfung? 4. Weshalb wird eine Sonderprüfung zum jetzigen Zeitpunkt veranlasst? 5. Wieso werden keine unangemeldeten Prüfungen durchgeführt? Weshalb werden die Klinikleitungen durch eine Vorankündigung über die Presse vorgewarnt? 6. Was ist der genaue Prüfungsinhalt der Sonderprüfung? (Bitte ausführlich beschreiben.) 7. Welches Personal aus welchen Einrichtungen wird die Sonderprüfungen durchführen? 8. Wann werden die Sonderprüfungen voraussichtlich abgeschlossen sein? Siehe Vorbemerkung. 9. Wird die Behörde der Bürgerschaft über das Prüfergebnis berichten? Wenn nein, warum nicht? Die zuständige Behörde kann der Bürgerschaft nach Abschluss der Prüfung und Auswertung im Rahmen des gesetzlich Zulässigen berichten, wenn die Bürgerschaft dies wünscht. 10. Welches Gefährdungspotenzial für die Patientensicherheit haben Personalmangel , Arbeitsverdichtung und Überlastung für die Patienten? Siehe Drs. 21/6097. 11. Sind die Personalbesetzung mit Ärztinnen sowie Pflegekräften, Arbeitsverdichtung , Überlastung des Personals Bestandteile der Prüfung? Wenn nein, weshalb nicht? Der Arbeitsschutz prüft im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 12. Die Senatorin weist immer wieder darauf hin, dass Gefährdungs- und Überlastungsanzeigen der Gesundheitsbehörde nicht weitergegeben werden müssen. a.) Welche eigenen Erkenntnisse hat die Behörde über Gefährdungsund Überlastungsanzeigen? b.) Hat die Behörde Erkenntnisse über den Anstieg von Gefährdungsund Überlastungsanzeigen in Asklepios Kliniken? c.) Wie schätzt die Behörde das Gefahrenpotenzial für die Patienten aufgrund von Gefährdungs- und Überlastungsanzeigen ein? d.) Wird die Behörde Maßnahmen ergreifen, damit die Gefährdungsund Überlastungsanzeigen aufgrund von Personalmangel rapide abnehmen? Wenn ja, welche? Wenn nein, weshalb nicht? Gefährdungsanzeigen wie auch Überlastungsanzeigen sind ein internes Instrument eines Betriebes, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben, auf Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7316 3 mögliche Gefährdungen von Patienten hinzuweisen. Die genannten Anzeigen dienen nicht der Kontrolle von Arbeitszeitbestimmungen, sie werden grundsätzlich nicht an das Amt für Arbeitsschutz gegeben. In den letzten beiden Jahren sind keine Gefährdungs - oder Überlastungsanzeigen im Amt für Arbeitsschutz eingegangen. 13. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Arbeitssituation in den Asklepios Kliniken? Neben den Vorgaben des Arbeitsschutzrechts beeinflussen vielfältige Faktoren die Arbeitssituation von Beschäftigten. Die zuständige Behörde kann nur Aussagen zur Einhaltung des Arbeitsschutzrechts treffen. Nach den bislang vorliegenden Erkenntnissen erfüllen fünf der sieben Asklepios Kliniken die gesetzlichen Anforderungen an die Arbeitsschutzorganisation. Bei zwei Kliniken laufen noch Anordnungen von Auflagen . 14. Über welche konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssituation wird die Senatorin mit der Unternehmensspitze von Asklepios sprechen ? 15. Die Senatorin wünscht sich von der Asklepios-Unternehmensleitung eine Transparenzoffensive. Was genau ist mit der Transparenz-Offensive ganz konkret gemeint? Der Senat äußert sich nicht zum Inhalt von vertraulichen Gesprächen. 16. Welche konkreten Maßnahmen wird die Behörde unternehmen, um die Arbeitssituation in den Asklepios Kliniken in der Freien und Hansestadt Hamburg zu verbessern? Abhängig vom Ergebnis der anstehenden Überprüfungen erhalten die Kliniken bei Abweichungen von den gesetzlichen Arbeitsschutzanforderungen Anordnungen mit Auflagen.