BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7317 21. Wahlperiode 27.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 21.12.16 und Antwort des Senats Betr.: Reizgas, Waffen und Chemikalien an Hamburger Bildungseinrichtungen In den letzten Tagen wurde wieder einmal über Chemieunfälle oder -anschläge an Hamburger Bildungseinrichtungen berichtet. So wird von zwei Feuerwehreinsätzen in den Stadtteilen Eißendorf (Berufsschule Göhlbachtal) und Langehorn (Stadtteilschule am Heidberg) berichtet. In beiden Fällen sei es zu Atemwegsreizungen und tränenden Augen bei einer Vielzahl von Kindern gekommen. An der TU Harburg schließlich sei es zu einer Selbstentzündung von Chemikalien im Flur eines Gebäudes gekommen. Auch hier ist es zu Opfern gekommen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: In §49 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) ist geregelt, dass das Mitführen und Einsetzen von gefährlichen Gegenständen in Schulen untersagt ist. Das gilt beispielsweise auch für Pfefferspray. Bei dringendem Verdacht kann die Schulleitung eine Durchsuchung von Taschen und Kleidung veranlassen. Jeder Verstoß gegen das Schulgesetz wird entsprechend geahndet. Die Schülerinnen und Schüler sowie deren Sorgeberechtige werden zusätzlich über die Hausordnung darüber aufgeklärt. In den Klassenstufen 5 bis 8 aller weiterführenden Schulen in Hamburg findet darüber hinaus der Präventionsunterricht der Polizei statt. Hier klären Polizeibeamte die Schülerinnen und Schüler über die Definition von Waffen, deren Gefährlichkeit und die strafrechtlichen Konsequenzen bei Zuwiderhandlungen auf. Seit 2012 liegt eine überarbeitete Broschüre zum Waffenrecht vor, die allen Hamburger Schulen zur Verfügung gestellt wurde: (http://www.hamburg.de/contentblob/ 4079518/ c90cb0e5d37e2ba51f62481e79e78d3b/data/dl-waffenrecht-hamburg.pdf). Die Schulen sind nach § 32 Absatz 1 HmbSG verpflichtet, die Sorgeberechtigten über alle wichtigen Schulangelegenheiten zu informieren, dazu gehören auch schulische Vorkommnisse, die eine besondere psychische Belastung der Schülerinnen und Schüler bewirkt haben könnten. Bei Vorfällen, bei denen Waffen mitgeführt wurden oder zum Einsatz kamen, sind die Schulen verpflichtet, die Sorgeberechtigten des Tatverdächtigen zu informieren. Bei gravierenden Vorfällen in Schulen (Verletzungen durch gefährliche Gegenstände oder Waffen) können die Schulleitungen die Elternschaft einer Klasse, einer Stufe oder die gesamte Schulgemeinschaft informieren; dies dient der sachlichen Darstellung des Geschehens und der eingeleiteten Maßnahmen zum Schutz der Schülerinnen und Schüler sowie des schulischen Personals. Dies vorausgeschickt, werden die Fragen teilweise auf Grundlage von Angaben der Universität Hamburg (UHH), der Technischen Universität Hamburg-Harburg (TUHH) und der HafenCity Universität Hamburg (HCU), der Hochschule für Angewandte Wis- Drucksache 21/7317 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 senschaften Hamburg (HAW), der Hochschule für Musik und Theater (HfMT) und der Hochschule für bildende Künste (HfBK) wie folgt beantwortet: 1. Wie sah der genaue Tathergang an der Berufsschule im Göhlbachtal in Eißendorf aus? Drei Schülerinnen meldeten sich am 20.Dezember 2016 um 9.20 Uhr im Schulbüro mit Reizungen der Augen. Im Durchgangsraum neben dem Forum spürten sie „so etwas Ähnliches wie Pfefferspray“. Die Tat selbst wurde nicht beobachtet. Polizei und Kriminalpolizei nahmen unmittelbar nach dem Geschehen um 09.40 Uhr die Ermittlungen auf. Gegen 11 Uhr gaben die Einsatzkräfte die Schule wieder frei. Der Sachverhalt ist Gegenstand eines von der Polizei eingeleiteten Strafverfahrens wegen Verdachts der gefährlichen Körperverletzung; die Ermittlungen hierzu sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Die derzeitigen Erkenntnisse weisen auf den Einsatz von Pfefferspray hin. Um einen möglichen Ermittlungserfolg nicht zu gefährden, sieht die Polizei von weiteren Angaben ab. 2. Wie viele Schüler, Lehrer, Einsatzkräfte und weitere Personen sind an dem Geschehen aus Frage 1. beteiligt gewesen, wie viele gefährdet worden und wie viele in welcher Form zu Schaden gekommen? Bitte nach Personengruppen getrennt auflisten. Zwei der drei Schülerinnen wurden unmittelbar nach Bekanntwerden des Vorfalls behandelt. Neun weitere Schülerinnen und Schüler, die nach Ansprache durch Schulleitungsmitglieder (vorsorglicher Rundgang durch alle Klassen) leichtere Augenreizungen verspürten, wurden ebenfalls vor Ort von Rettungssanitätern gesichtet und rettungsdienstlich versorgt. Eine Person davon wurde mit Augen- und Rachenreizung ins Krankenhaus befördert. Es hat keine nachhaltigen Verletzungen gegeben. Alle Schülerinnen und Schüler nahmen noch am 20. Dezember 2016 wieder am Unterricht teil. Vor Ort waren 16 Einsatzkräfte der Feuerwehr. Die Polizei hat vor Ort zwei Funkstreifenwagenbesatzungen und zwei Mitarbeiter des Landeskriminalamtes eingesetzt. Von diesen wurde niemand verletzt. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 3. Wie sah der genaue Tathergang an der Stadtteilschule am Heidberg aus? Am 20. Dezember 2016 meldete eine Lehrkraft gegen 10.40 Uhr (1. Pause) die Wahrnehmung atemwegsreizender Luft in Haus 1. Dort befinden sich keine Chemielabore. Fenster und Türen wurden geöffnet. Um 10.50 Uhr wurde bei einer Begehung durch den stellvertretenden Schulleiter keine Luftbelastung wahrgenommen. Gegen 11.30 Uhr erfolgte eine weitere Meldung einer Lehrkraft, es wurde erneut atemwegsreizende Luft in Haus 1 wahrgenommen (im Treppenhaus oben). Hausmeister und stellvertretender Schulleiter begingen das Gebäude erneut und der Hausmeister nahm im Gebäude eine Augenreizung wahr. Das Gebäude wurde sofort geräumt. Bis zu diesem Zeitpunkt befanden sich zwölf Lehrkräfte mit Schülerinnen und Schüler aus sechs Klassen im Gebäude. Bei einer späteren Luftmessung durch die Feuerwehr wurden keine Rückstände oder Schadstoffe in der Luft gemessen. Die Feuerwehr gab das Gebäude wieder frei. Der Sachverhalt ist Gegenstand eines von der Polizei eingeleiteten Strafverfahrens wegen Verdachts der gefährlichen Körperverletzung; die Ermittlungen hierzu sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Um einen möglichen Ermittlungserfolg nicht zu gefährden, sieht die Polizei von weiteren Angaben ab. 4. Wie viele Schüler, Lehrer, Einsatzkräfte und weitere Personen sind an dem Geschehen aus Frage 3. beteiligt gewesen, wie viele gefährdet worden und wie viele in welcher Form zu Schaden gekommen? Bitte nach Personengruppen getrennt auflisten. Im Gebäude befanden sich zum Zeitpunkt der Räumung circa 138 Schülerinnen und Schüler sowie zwölf Lehrkräfte. Von schulischer Seite waren Hausmeister, Beratungs- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7317 3 dienst, Klassenlehrkräfte und Schulleitung vor Ort. Es wurden durch die Feuerwehr 45 Schüler gesichtet und rettungsdienstlich versorgt. Zehn davon wurden mit Augen- und Rachenreizung ins Krankenhaus befördert. Vor Ort waren 33 Einsatzkräfte der Feuerwehr. Die Polizei hat vor Ort vier Funkstreifenwagenbesatzungen eingesetzt. Von diesen wurde niemand verletzt. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. 5. Wie sah der genaue Tathergang an der TU-Harburg aus? Beim Zwischenfall an der TUHH ist es nicht zu Opfern gekommen; auch handelte es sich nicht um eine „Tat“. Nach den Erkenntnissen der Polizei hat ein Mitarbeiter der Hochschule Restchemikalien zur Entsorgung zusammengestellt; hierbei ist es zur Entzündung der Chemikalien gekommen. Der dabei entstehende kleine Brand wurde von vier Mitarbeitern der Hochschule sofort mithilfe von Feuerlöschern und einer Löschdecke gelöscht. Die Mitarbeiter haben die als Standard im Labor genutzte persönliche Schutzausrüstung (Schutzbrille und Laborkittel) getragen. Die Verantwortlichen der Hochschule haben das Gebäude noch während des Löschvorgangs evakuiert. Die Brandreste wurden von der Feuerwehr aufgenommen und entsorgt. Die Feuerwehr hat den gelöschten Brandort überprüft und Messungen des Umweltdienstes zeigten, dass im Gebäude keine gefährliche Schadstoffkonzentration vorlag. Der Bereich wurde anschließend durch Feuerwehr und Polizei wieder freigegeben . 6. Wie viele Studenten, Mitarbeiter, Einsatzkräfte und weitere Personen sind an dem Geschehen aus Frage 5. beteiligt gewesen, wie viele gefährdet worden und wie viele in welcher Form zu Schaden gekommen ? Bitte nach Personengruppen getrennt auflisten. An dem Geschehen waren drei Mitarbeiter und ein Student beteiligt sowie mehrere Hausmeister, die als Brandschutzhelfer ausgebildet sind, der Beauftragte für Arbeitssicherheit , der Sicherheitsbeauftragte des Instituts, der Leiter des Instituts sowie Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr. Es wurden von der Feuerwehr vier betroffene Mitarbeiter gesichtet und rettungsdienstlich versorgt. Die Mitarbeiter wurden zur Abklärung einer möglichen Rauchgasvergiftung in zwei umliegende Krankenhäuser gebracht, untersucht und kurzfristig wieder entlassen. Es ist keine Person zu Schaden gekommen. Vor Ort waren 22 Einsatzkräfte der Feuerwehr. Die Polizei hat vor Ort zwei Funkstreifenwagenbesatzungen eingesetzt. Von diesen wurde niemand verletzt. 7. Wie viele Chemielabore befinden sich an Hamburger Schulen, wie viele an Hamburger Universitäten und wie wird jeweils der gefahrenfreie Betrieb organisiert und gewährleistet? Wie viele Personen sind jeweils mit der Gewährleistung des sicheren Betriebes betraut? Welche Schulungen durchlaufen diese Personen in welchem zeitlichen Abstand? In welcher Form werden Benutzer (Lehrer, Lehrkräfte, Schüler, Studenten, weitere Personen) der Labore sicherheitstechnisch aus- und fortgebildet ? Chemielabore Alle Stadtteilschulen und Gymnasien sind mit einem oder mehreren Laborräumen ausgestattet und halten Chemikalien in einer Sammlung vor. An Beruflichen Schulen gibt es insgesamt 23 chemische Labore, davon sind 19 chemische Labore an der Staatlichen Gewerbeschule Chemie, Pharmazie, Agrarwirtschaft (G13) und 4 chemische Labore an der Beruflichen Schule ITECH Elbinsel Wilhelmsburg (ITECH/BS 14). An der Universität Hamburg befinden sich 475 Chemielabore. An der HAW Hamburg gibt es fünf Chemielabore/Arbeitsbereiche: das anorganische, das organisch/biochemische, das Lebensmittel-, das instrumentelle und das Forschungs - und Projektlabor. Drucksache 21/7317 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Organisation und Gewährleistung der Sicherheit Chemiesammlungen an Stadtteilschulen und Gymnasien sind nur mit einem separaten Schlüssel zugänglich. Schüler haben keinen Zutritt, in Ausnahmefällen nur unter Aufsicht der Lehrkraft. Besondere Gefahrstoffe sind in separat verschlossenen Schränken untergebracht beziehungsweise stehen in explosionsgeschützten Spezialschränken. Für Experimente sind gemäß Richtlinie für die Sicherheit im Unterricht (RiSU) Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen und der Schulleitung vorzulegen. Jede Schule verfügt über einen Sicherheitsbeauftragten, für den es Aus-und Schulungsangebote seitens der Unfallkasse Nord gibt. An der G13 dürfen Schülerinnen und Schüler erst nach der Sicherheitsunterweisung ins Labor. In der Regel sind im ersten Ausbildungsjahr zwei Lehrkräfte und eine Technische Assistentin anwesend, um Gefahrenquellen frühzeitig zu erkennen und die Klasse zu sensibilisieren. Derzeitig wird ein neues Sicherheitskonzept erstellt, um Anteile der jährlichen Sicherheitsunterweisungen , zum Teil mit Online-Selbsttest, zu automatisieren. An der Beruflichen Schule ITECH/BS 14 werden Schülerinnen und Schüler bei jeder Benutzung der Laboranlagen jeweils wieder neu unterwiesen (Gegenzeichnung durch Unterschrift). Die Chemielabore der UHH erfüllen die Sicherheitsanforderungen der Laborrichtlinie TRGS 526. Die gesetzlich geforderten Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und Unterweisungen werden regelmäßig durchgeführt. Das Gefahrstoffmanagement erfolgt über ein zentrales Chemikalienkatastersystem (CLAKS). Darüber hinaus verfügt die UHH über das Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystem (AGUM). Die Überwachung des sicheren Betriebs wird durch das Amt für Arbeitsschutz im Rahmen der Systemkontrolle und durch regelmäßige Begehungen unter anderem mit der Unfallkasse Nord gewährleistet. In der HAW gibt es zu jedem Bereich eine Gefährdungsbeurteilung mit entsprechenden Betriebsanweisungen, die den sicheren Umgang mit Chemikalien und personengefährdenden Gerätschaften beschreiben. Sicherheitsdatenblätter über alle verwendeten Chemikalien liegen in den Laboren vor. Studierende erhalten einmal pro Semester eine generelle Sicherheitsunterweisung (dies wird schriftlich dokumentiert); auf spezielle Gefährdungen wird vor jedem Praktikum hingewiesen. Bei der Betreuung der Praktika mit Studierenden sind üblicherweise immer zwei bis drei Personen anwesend , ein Professor/eine Professorin und ein bis zwei Assistenten/-innen. Verantwortliche Personen An den Stadtteilschulen und Gymnasien sind primär die Fachleitung und die Sammlungsleitung für die Sicherheit im Chemieunterricht und die Sicherheit der Chemikaliensammlung verantwortlich. Darüber hinaus ist jede Chemielehrkraft verantwortlich für die im Unterricht durchgeführten Experimente. Die Gesamtverantwortung hat die Schulleitung. An der G13 sind neun Personen mit der Gewährleistung des sicheren Betriebs betraut . Die Chemikalien werden mit einer Software (CLAKS) verwaltet. Schulungen, Fortbildungen und Sicherheitsunterweisungen werden durch Vorgesetzte gewährleistet beziehungsweise durchgeführt. Das gesamte Kollegium nimmt an den Fortbildungen zur Ersten Hilfe, für Brandschutzhelfer und für Sicherheitsbeauftragte teil. An der der Beruflichen Schule ITECH/BS 14 sind drei Personen mit der Gewährleistung des sicheren Betriebs betraut. Es finden regelmäßig (jährliche) Sicherheitsunterweisungen der Lehrpersonen durch Vorgesetzte statt. Alle zwei Jahre erfolgt eine Weiterbildung der Sicherheitsbeauftragten. An der MIN-Fakultät gewährleisten folgende Personen den sicheren Betrieb: - vier betreuende Sicherheitsfachkräfte, - sechs Sicherheitsreferenten, - 149 Sicherheitsbeauftragte, Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7317 5 - 391 Ersthelfer, - 280 Brandschutz- und Evakuierungshelfer. Aus- und Fortbildung Alle Chemielehrkräfte erwerben im Rahmen ihrer Ausbildung umfangreiche Kenntnisse zur Sicherheit im Umgang mit Chemikalien und Geräten. Eine Seminarveranstaltung mit der Unfallkasse Nord ist in Hamburg verpflichtend im Rahmen der Ausbildung im Vorbereitungsdienst. In weiteren Seminarveranstaltungen mit experimentellem Schwerpunkt werden die Regelungen der RiSU thematisiert. Darüber hinaus ist eine Gefährdungsbeurteilung essenzieller Bestandteil jedes Stundenentwurfs der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst mit einem Experiment, auch wenn es sich um vermeintlich harmlose Standardversuche handelt. Sicherheitsbeauftragte der Schulen nehmen an Aus- und Schulungsangeboten der Unfallkasse Nord teil. Das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung bietet für Lehrkräfte - dreimal pro Jahr Sicherheitsfortbildungen in Zusammenarbeit mit der Unfallkasse Nord, - regelmäßig spezielle Seminare für Fach- und Sammlungsleiter der naturwissenschaftlichen Fächer, - regelmäßige Information durch den Newsletter der Fortbildung Chemie und die Internetseiten des Landesinstituts über Sicherheitsrichtlinien (RISU 2016 und GUV- SR -2003 und 2004), Umetikettierungsprogramme und Gefährdungsbeurteilungen, - Beratungen zur räumlichen Gestaltung der Fach- und Sammlungsräume, Auswahl von Versuchen und Geräten mit Gefahrenpotenzial sowie Entsorgung von Chemikalien und Unterstützung im Krisenmanagement bei Chemieunfällen. An der Universität Hamburg erfolgen folgende Aus- und Fortbildungen: - Sicherheitsfachkräfte: Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft, jährliche fachspezifische Zusatzschulungen, - Sicherheitsreferenten: Technische Ausbildung und Schulung für Sicherheitsbeauftragte , - Sicherheitsbeauftragte: Grundschulungen für Sicherheitsbeauftragte und jährliche Zusatzschulungen, - Ersthelfer: Ersthelfer-Grundschulung und alle zwei Jahre Trainingsschulung für Ersthelfer, - Brandschutz- und Evakuierungshelfer: regelmäßige Brandschutzschulung. Sicherheitstechnische Aus- und Fortbildung für Beschäftigte und Studierende in Laboratorien : - verpflichtende Grundunterweisung vor Arbeitsaufnahme in Laboratorien für Studierende und Beschäftigte, - verpflichtend allgemeine Unterweisung zum Thema „Sicheres Arbeiten in Laboratorien “ für Studierende und Beschäftigte (einmal pro Jahr), - spezifische Unterweisungen für Studierende vor Beginn jedes Praktikums, - zusätzliche Schulungen und Unterweisungen für den Umgang mit akut toxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1 beziehungsweise stark reizenden und ätzenden Gefahrstoffen wie Flusssäure und Reizgasen (einmal pro Jahr beziehungsweise häufiger bei Bedarf). An der TUHH wird jede in Laboren tätige Person vor der Arbeitsaufnahme sicherheitsunterwiesen und geschult. Jede Person trägt im Labor Schutzkittel und Schutzbrille als persönliche Schutzausrüstung. Das Labor hat einen Arbeitssicherheitsbeauftragten , der – neben der Laborleitung – alle arbeitsschutzrelevanten Themen koordiniert Drucksache 21/7317 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 und begleitet, eine Beratung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit der TUHH steht jederzeit zur Verfügung. Monatliche Laborbegehungen durch den Sicherheitsbeauftragten und den Institutsleiter im Institut für Technische Biokatalyse stellen einen sicherheitstechnisch ordnungsgemäßen Betrieb sicher. Sicherheitstechnische Bewertungen in Form von Gefährdungsbeurteilungen und sicherheitstechnische Wartungen werden regelmäßig durchgeführt , des Weiteren durchlaufen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts für Technische Biokatalyse Ersthelferschulungen. Das gesamte Personal wird einmal pro Jahr ausführlich allgemein unterwiesen, in dieser Anweisung werden folgende Themen behandelt: Verhalten im Brandfall, Fluchtund Rettungswege, Erste Hilfe, Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz, Meldewege (Unfall/Defekte/Notfallereignisse), Beauftragte (Wer/Aufgabe), elektrische Sicherheit , Betriebsanweisungen, Schutzkleidung, Handschuhplan, Umgang mit Arbeitsmitteln . Besondere Personen – wie zum Beispiel der Gefahrstoffbeauftragte – nehmen an speziellen Schulungen teil, die von der TUHH angeboten werden (zum Beispiel „Gefahrgutschulung für die am Transport gefährlicher Güter beteiligten Personen“) oder die Strahlenschutzbeauftragten, die die nach Strahlenschutzverordnung gesetzlich vorgeschriebenen Kurse besuchen. An der HAW erhalten Lehrkräfte/Mitarbeiter/-innen jährlich eine interne Sicherheitsbelehrung . 8. Zu wie vielen Unfällen ist es in den vergangen fünf Jahren in oder im Umfeld der a) schulischen b) und universitären Chemielabore gekommen und wie viele Personen sind dabei jeweils zu Schaden gekommen? In wie vielen Fällen kam es dabei zu bleibenden Schäden? (Bitte nach Jahren getrennt aufführen .) Die folgenden Antworten basieren auf den Angaben der verschiedenen Einrichtungen: An der Beruflichen Schule ITECH/BS 14 gab es in den letzten fünf Jahren keine Unfälle . An der G13 gab es in den letzten fünf Jahren keine Unfälle mit schweren Schäden, jedoch in geringer Anzahl leichte Schnittverletzungen durch Glasbruch (Maßnahme: Pflaster). Jahr Weitere Vorfälle an der G13 mit geringen Schäden neben leichten Schnittverletzungen Bleibende Schäden 2016 Keine Unfälle keine 2015 - eine Verätzung mit Eisessig auf Fuß (Stoffschuhe ) (Schülerin) - einmal Einatmen von reizendem Staub (keine Staubmaske getragen) (Lehrkraft) 2014 Eine leichte Augenverätzung (Schutzbrille kurzfristig abgenommen) (Lehrkraft) 2013 Keine Unfälle 2012 Keine Unfälle Bei allen schulischen Aktivitäten und Veranstaltungen liegt ein Versicherungsschutz über die Unfallkasse Nord vor. UHH: Jahr Vorfälle in Laboren Reizungen/ Verätzungen bleibende Schäden 2011 11 5 keine 2012 16 11 2013 20 10 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7317 7 Jahr Vorfälle in Laboren Reizungen/ Verätzungen bleibende Schäden 2014 17 11 keine 2015 25 11 Erläuterung zu Reizungen und Verätzungen: In den meisten Fällen kam es zum Hautkontakt mit reizenden beziehungsweise ätzenden Chemikalien, in sehr seltenen zur inhalativen Aufnahme. TUHH: An der TUHH hat es in den letzten fünf Jahren zwei Unfälle gegeben. 2011: elf Personen , die vorsorglich im Krankenhaus untersucht wurden. 2016: vier Personen, die vorsorglich im Krankenhaus untersucht wurden. In keinen Fällen kam es zu bleibenden Schäden. HAW: Labor Anzahl Vorfälle Anzahl verletzter Personen Anorganisch 31 31 Organisch/biochemisch Angabe fehlt Angabe fehlt Lebensmittel 7 7 Instrumentell 23 23 Forschungs- und Projektlabor 12 12 Typische Vorfälle sind: Schnittverletzungen, leichte Verbrennung, Verätzung der Haut. Eine jahresbezogene Auswertung war der HAW in der für die Beantwortung dieser Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. In keinen Fällen kam es zu bleibenden Schäden. 9. Zu wie vielen Vorkommnissen mit Reizgas ist es in den vergangen fünf Jahren an welchen Hamburger Schulen und Universitäten gekommen? a) Wie viele Personen sind dabei jeweils zu Schaden gekommen? b) In wie vielen Fällen konnten Art und Herkunft des Reizgases geklärt werden? c) In wie vielen Fällen konnten Personen ermittelt werden, die für das Ausbringen des Reizgases verantwortlich waren? 10. Wie viele Fälle hat es in den letzten fünf Jahren an Hamburger Schulen und Universitäten gegeben, bei denen Pfefferspray oder andere Waffen zum Einsatz gekommen sind? (Bitte nach Waffenart, Art der Bildungseinrichtung und Jahren getrennt auflisten.) Wie viele Personen kamen dabei zu Schaden und in wie vielen Fällen kam es zu bleibenden Schäden? Welcher Versicherungsschutz besteht für derartige Opfer an Hamburger Schulen und Universitäten? Statistiken im Sinne der Fragestellungen 8. bis 10. werden von der Polizei nicht geführt. Für die Beantwortung wäre eine manuelle Durchsicht sämtlicher Vorgänge der einschlägigen Sachgruppenzeichen des erfragten Zeitraums bei der Polizei erforderlich . Die Auswertung mehrerer Hunderttausend Vorgänge ist in der für Parlamentarische Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 11. Mit welchen Maßnahmen verhindert der Senat das Einbringen von Pfefferspray und anderen Waffen in a) Schulen b) und Universitäten? Wie viele Personen sind damit an den einzelnen Schulen und Universitäten betraut? Wie viele Waffen konnten auf diese Art in den letzten fünf Jahren sichergestellt werden? Siehe Vorbemerkung. Drucksache 21/7317 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Im Übrigen wird die Anzahl von sichergestellten Waffen in der für Bildung zuständigen Behörde nicht zentral dokumentiert. Hochschulgebäude sind als Orte des wissenschaftlichen Austausches und Diskurses grundsätzlich frei zugänglich, sodass es keine obligatorischen Sicherheitskontrollen gibt. 12. Wie gewährleistet der Senat die körperliche Unversehrtheit der Personen , die sich aufgrund gesetzlicher Vorschriften an Schulen aufhalten müssen? Siehe Vorbemerkung. 13. Welche Informationspflichten des Senats und seiner Mitarbeiter bestehen gegenüber Erziehungsberechtigten, wenn es zu einer Gefährdung ihrer Kinder durch a) den Einsatz von Waffen, b) die Anwesenheit von Waffen im Umfeld der Schüler gekommen ist? In wie vielen Fällen wurden Eltern in den vergangenen fünf Jahren jeweils über den Fall a) oder den Fall b) informiert? Bitte nach Jahren und Fallart unterschieden angeben. Siehe Vorbemerkung. Im Übrigen wird die Anzahl entsprechender Elterninformationen in der für Bildung zuständigen Behörde nicht zentral erfasst. 14. In wie vielen Fällen hat der Senat in den letzten fünf Jahren betroffene Eltern über Sicherheitsgefährdungen ihrer Kinder durch Waffen an Schulen unterrichtet? Bitte nach Jahren getrennt auflisten. Siehe Antworten zu 9. bis 10. sowie zu 13. a) und b). 15. In wie vielen Fällen sind Jugendämter aufgrund von Waffen an Schulen und der davon ausgehenden Gefahr für die Sicherheit und das Kindeswohl der Schüler an Schulen zum Einsatz gekommen? In wie vielen Fällen einer derartigen Kindeswohlgefährdung sind dabei die betroffenen Eltern mit einbezogen worden? Die Anzahl von Mitteilungen der Hamburger Schulen zu Kindeswohlgefährdungen an die bezirklichen Jugendämter wird in der für Bildung zuständigen Behörde nicht zentral erfasst. In der Fachanwendung JUS-IT werden Kindeswohlgefährdungen aufgrund von Waffen an Schulen statistisch nicht erfasst. Eine händische Auswertung mehrerer Tausend Jugendhilfeakten ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 16. In welcher Form dokumentiert beziehungsweise dokumentierte der Senat die Kindeswohlgefährdung durch Waffen an Schulen in den letzten fünf Jahren? Bitte nach Jahre getrennt aufführen. Siehe Antworten zu 9. bis 10. sowie zu 13. a) und b).