BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7319 21. Wahlperiode 30.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 22.12.16 und Antwort des Senats Betr.: Zusätzliche Millionen für Hamburgs Ganztagsschulen – Inwiefern hält der Senat die mit der Volksinitiative getroffenen Vereinbarungen ein? Nach mehr als 55 Stunden intensiver Verhandlungen verkündeten im vergangenen Juni der Senat und die Initiatoren der Volksinitiative „Guter Ganztag für Hamburgs Kinder“ ihren Kompromiss, der seinen Niederschlag in den Ersuchen der Bürgerschaft an den Senat, Drs. 21/4866 und 21/5236 fand: In finanzieller Hinsicht sollen insgesamt bis 2020 rund 25 Millionen Euro in Räume und Küchen investiert werden; zur Verbesserung des Personalschlüssels werden schrittweise bis 2020 rund 350 Erzieher-Vollzeitstellen geschaffen, was in der Endstufe im Jahr 2020 rund 17 Millionen Euro entspricht . Zum eingerichteten Sonderfonds heißt es im Hinblick auf die räumliche Situation unter Ziffer I. 3. b der Drs. 21/4866: „Die Schulen müssen sicherstellen, dass die Anforderungen des Ganztages (Ruhe, Bewegung, Spielen) bei der Anschaffung insbesondere von Mobiliar sowie kleineren Umgestaltungen und Ausrüstungen berücksichtigt werden. Hierzu stellt die Bürgerschaft einen Sonderfonds Guter Ganztag (gemäß Ziffer II.) zur Verfügung. Aus diesem Budget können auf Basis einer kriteriengestützten Vergaberichtlinie auf Antrag mit einem Raumkonzept zweckgebunden Mittel beantragt werden. Die Mittel sind übertragbar auf die kommenden Haushaltsjahre und zum gesunden und frischen Essen und Trinken unter Ziffer I. 16.: „im Zusammenhang mit den regelmäßigen Begehungen der Bestandsküchen oder auf Antrag der Schulen zu überprüfen, ob durch einfache Veränderungen substanzielle Verbesserungen des Frischeangebots des Essens und der Kantinensituation erreicht werden können. Diese Verbesserungen werden dann umgesetzt, wenn die Schule ein auf diesen Veränderungen basierendes, deutlich verbessertes Ernährungskonzept vorlegt. Hierzu stellt die Bürgerschaft einen Sonderfonds Guter Ganztag (gemäß Ziffer II.) zur Verfügung. Aus diesem Budget können auf Basis einer kriteriengestützten Vergaberichtlinie auf Antrag mit einem Küchen- und Ernährungskonzept zweckgebunden Mittel beantragt werden. Dieses Budget ist übertragbar auf die kommenden Haushaltsjahre.“ In der Pressemitteilung der Schulbehörde vom 16. Dezember 2016 heißt es indes nun: „Von den im Haushaltsplan vorgesehenen 25 Millionen Euro zum Ausbau der Schulkantinen wird etwa die Hälfte dazu verwendet, bereits bestehende Schulküchen zu verbessern. So sollen von den insgesamt 70 Küchen, die ohnehin renoviert werden sollen, etwa 50 bis zum Ende der Legislaturperiode in eine Vitalküche umgewandelt werden. Der restliche Teil des Geldes soll für die Ausstattung von Räumen verwendet werden. So Drucksache 21/7319 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 erhält jede Schulklasse von der Vorschule bis zum 7. Jahrgang einmalig einen Betrag von bis zu 1.500 Euro für die Anschaffung von ganztagsgerechtem Mobiliar, vor allem für Ruhe- und Toberäume. Voraussetzung dafür ist ein stimmiges Raumkonzept. Eine durchschnittlich große Hamburger Grundschule beispielsweise kommt demnach auf etwa 21.000 Euro.“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Mit dem Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft zur Drs. 21/4866 ist ein mehrjähriger Entwicklungsprozess in Gang gesetzt worden, den es gemeinsam mit der Schulgemeinschaft , also Schulleitung, Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, pädagogischen Fachkräfte, Kooperationspartnern/Jugendhilfeträgern sowie Verbänden auszugestalten gilt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Ab wann sollen den Schulen die Mittel zur Verbesserung der Raumausstattung zur Verfügung gestellt werden? 2. Liegt die in der Drs. 21/4866 als Basis für die Anträge der Schulen genannte kriteriengestützte Vergaberichtlinie bereits vor? a. Falls ja, wie lautet ihr konkreter Inhalt? b. Falls nein, weshalb nicht? c. Falls nein, wonach richtet sich die Vergabe der Mittel sowohl hinsichtlich der räumlichen Situation als auch hinsichtlich des Küchenund Ernährungskonzepts dann? 3. Wie ist vor dem Hintergrund der in der Drs. 21/4866 geforderten kriteriengestützten Vergaberichtlinie die Aussage in der Pressemitteilung zu verstehen, dass „jede Schulklasse von der Vorschule bis zum 7. Jahrgang einmalig einen Betrag von bis zu EUR 1.500 für die Anschaffung von ganztagsgerechtem Mobiliar erhält“? Inwiefern wird hierbei berücksichtigt , ob eine Schule einen höheren Bedarf hat? Entsprechend dem Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft sollen die Schulen finanzielle Unterstützung für die Verbesserung der Raumausstattung bekommen, wenn sie jeweils ein eigenes Raumkonzept entwickelt haben. In einem ersten Schritt wird die zuständige Behörde die Schulen darin unterstützen. Entwürfe für eine Handreichung zur Erstellung von schulischen Raumkonzepten, einen Vordruck für Raumkonzepte sowie einen entsprechenden Antrag auf Mittelzuweisung sind derzeit in der behördeninternen Abstimmung. Die Anzahl der Klassen einer Schule dient nach bisherigen Planungen als Bemessungsgrundlage für eine mögliche Mittelzuweisung. Die inhaltlichen Kriterien für das schulische Raumkonzept, das Voraussetzung für eine Mittelbeantragung ist, orientieren sich an den Vorgaben der Drs. 21/4866. Die zuständige Behörde plant, die oben genannten Entwürfe im 1. Quartal 2017 zu veröffentlichen , die von der Hamburgischen Bürgerschaft hierfür vorgesehenen Mittel stehen zur Verfügung. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Wie ist die Aussage in der Pressemitteilung zu verstehen, dass „von den insgesamt 70 Küchen, die ohnehin renoviert werden sollen, etwa 50 bis zum Ende der Legislaturperiode in eine Vitalküche umgewandelt werden “? a. Sind die 70 Küchen bereits ausgewählt? Falls ja, nach welchen Kriterien? b. An welchen Schulen befinden sich diese Küchen? c. Haben an all diesen Schulen bereits Begehungen der Bestandsküchen stattgefunden? Falls ja, mit jeweils welchem Ergebnis? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7319 3 d. Wie viele Anträge von Schulen auf Überprüfung, ob durch einfache Veränderungen substanzielle Verbesserungen des Frischeangebots des Essens und der Kantinensituation erreicht werden können, liegen bereits vor? Wann wurden die Schulen hierzu aufgefordert und bis wann können sie die Anträge einreichen? Entsprechend dem Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft hat die zuständige Behörde einen „Qualitätszirkel Schulverpflegung“ initiiert, der sich nach den bisherigen Planungen im Januar 2017 konstituieren wird. Gemäß Drs. 21/4866 gehört es zu den Aufgaben des Qualitätszirkels, die zuständige Behörde bezüglich der Vergabe der Mittel aus dem Sonderfonds und der Kriterien für die Erstellung schulischer Ernährungskonzepte zu beraten. Insofern liegen hierzu noch keine Vorgaben vor, die an die Schulen zu übermitteln wären. Unabhängig davon werden laufende und geplante Schulbau- und Schulsanierungsvorhaben daraufhin überprüft, ob im Kontext dieser Arbeiten eine Vor- beziehungsweise Umrüstung der Schulkantinen möglich ist. Im Sinne eines effizienten Mitteleinsatzes gilt es hier, Synergieeffekte zu nutzen. In einem ersten Schritt wurden 25 Schulen identifiziert, bei denen der Stand der Baumaßnahmen eine rein bauliche Vorrüstung für eine Vitalküche zulässt (siehe Anlage 1). Damit wird die Grundlage für eine spätere Vollausrüstung geschaffen. Die entsprechende Geräteausstattung ist gemäß der Beschlussfassung der Hamburgischen Bürgerschaft zu Drs. 21/4866 an ein von der Schule zu entwickelndes Ernährungskonzept gebunden. Darüber hinaus wird nach den bisherigen Planungen an 48 weiteren Standorten im Rahmen des Schulbauprogramms von 2015 bis 2020 die Einrichtung einer Vitalbeziehungsweise Produktionsküche geplant beziehungsweise geprüft (siehe Anlage 2). Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Drucksache 21/7319 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 1 Schulen, bei denen im Rahmen laufender Baumaßnahmen die Küchen baulich zu Vitalküchen vorgerüstet werden, Planungsstand Dezember 2016 Gorch-Fock-Schule Grundschule Franzosenkoppel Schule Nettelnburg Schule Sander Straße Schule An der Isebek Schule Turmweg Schule Carl-Cohn-Straße Grundschule am Kiefernberg Schule Kerschensteinerstraße Schule Rotenhäuser Damm Schule Bergstedt Schule Surenland Gymnasium Hochrad Luisen-Gymnasium Bergedorf Gymnasium Bornbrook Gymnasium Farmsen Grundschule Kirchwerder Stadtteilschule Richard-Linde-Weg Stadtteilschule Wilhelmsburg, Rotenhäuser Straße Stadtteilschule Wilhelmsburg, Perlstieg Irena-Sendler-Schule Gymnasium Lerchenfeld Stadtteilschule Kirchwerder Stadtteilschule Neue Mitte, Altona Stadtteilschule Eidelstedt Quelle: Schulbau Hamburg, Stand: Dezember 2016 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7319 5 Anlage 2 Schulen, bei denen die Einrichtung einer Vitalküche bzw. Produktionsküche geplant bzw. geprüft wird (Planungsstand Dezember 2016): Ganztagsschule Fährstraße Grundschule Baakenhafen Grundschule Rahewinkel Schule Hohe Landwehr Berufsbildende Schulen des Einzelhandels am Standort Anckelmannstraße Berufliche Schule Anlagen- und Konstruktionstechnik am Inselpark (BS 13) Berufliche Schule City Süd (H 9) Schule Hirtenweg Schule Lehmkuhlenweg Geschwister-Scholl-Stadtteilschule Stadtteilschule Bahrenfeld Stadtteilschule Blankenese Stadtteilschule Lurup Gymnasium Altona Gymnasium Allee Marion Dönhoff Gymnasium Grundschule Lohkampstraße Grundschule Sachsenweg Schule Rellinger Straße Schule Rungwisch Stadtteilschule Niendorf, Paul-Sorge-Straße Stadtteilschule Niendorf, Sachsenweg Gymnasium Ohmoor Berufliche Schule für Wirtschaft Hamburg-Eimsbüttel (BS 26) Goldbek-Schule Grundschule Am Heidberg Marie-Beschütz-Schule Schule Knauerstraße Schule Ratsmühlendamm Fritz-Schumacher-Schule Heinrich-Hertz-Schule Schule Forsmannstraße Stadtteilschule Am Heidberg Stadtteilschule Winterhude Berufliche Schule City Nord (BS 28) Schule Richardstraße Stadtteilschule Walddörfer Drucksache 21/7319 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Erich Kästner Schule Gyula Trebitsch Schule Tonndorf Schule Am See Stadtteilschule Bramfeld Johannes-Brahms-Gymnasium Berufliche Schule Wirtschaft, Verkehrstechnik und Berufsvorbereitung - Bergedorf (BS 07) Schule Grumbrechtstraße Lessing-Stadtteilschule Stadtteilschule Fischbek/Falkenberg Alexander-von-Humboldt-Gymnasium Quelle: Schulbau Hamburg, Stand: Dezember 2016