BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7336 21. Wahlperiode 30.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 23.12.16 und Antwort des Senats Betr.: Berliner U-Bahn – Täter aus Hamburg: Konsequenzen aus dem Fall gezogen? (II) Aus dem Fall des Berliner U-Bahn Täters Hamin E. im Januar 2016 sollten Konsequenzen gezogen werden. Justizsenator Steffen hatte daher in der Sitzung des Justizausschusses am 1. März 2016 erklärt, dass nun eine behördenübergreifende Arbeitsgruppe eingerichtet wurde. Diese Arbeitsgruppe soll sich mit der Problematik des Umgangs mit psychisch Kranken, die durch Gewalttaten aufgefallen sind, befassen und einen Bericht über die psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung in Hamburg erstellen (Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/4160 vom 29.04.2016). Der Bericht liegt noch nicht vor und Überlegungen zu den Konsequenzen aus dem Fall sind noch nicht abgeschlossen. Eine Beobachtung dieses zu gefährlichen Taten neigenden Täters fand nicht statt. Dabei befand er sich bis zum 18.01.2016 in Behandlung in der Asklepios Klinik Nord Ochsenzoll (Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/2989 vom 02.02.2016). Auch nach seiner Haftentlassung war Hamin E. seit Jahren regelmäßig in psychiatrischen Einrichtungen untergebracht . Der Fall deutete stark auf ein Unterlassen der zuständigen Behörden hin. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Nach §§ 8, 9 und 12 HmbPsychKG kann eine Person gegen ihren natürlichen Willen in den abgeschlossenen Teil einer psychiatrischen Krankenhausabteilung oder in eine sonstige geeignete Einrichtung eingewiesen werden, wenn und solange aufgrund einer psychischen Krankheit der unterzubringenden Person die gegenwärtige Gefahr besteht, dass die Person sich selbst oder eine andere Person erheblich schädigt und diese Gefahr nicht anders abgewendet werden kann. Dazu verfügt Hamburg – gerade auch im Bundesvergleich – über ein umfassendes und ausdifferenziertes System (kinder- und jugend-)psychiatrischer, sozialpsychiatrischer und psychosozialer Hilfen, in dem alle neun psychiatrischen Abteilungen beziehungsweise Kliniken der Krankenhäuser in Hamburg Patientinnen und Patienten auch nach HmbPsychKG aufnehmen. Für zusätzliche forensische Fragestellungen steht sowohl das Instituts für Sexualforschung und Forensische Psychiatrie des Universitätskrankenhauses Hamburg-Eppendorf als auch die Klinik für Forensische Psychiatrie der Asklepios Klinik Nord-Ochsenzoll zur Verfügung. Wie in der Drs. 21/4160 dargestellt, erarbeitet die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) derzeit in Zusammenarbeit mit der Behörde für Arbeit, Soziales , Familie und Integration und den Bezirksämtern einen Bericht über die psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung in Hamburg. Ein Thema ist dabei die Versorgung der psychisch Kranken, die ein sogenanntes Risikoprofil haben und zum Beispiel durch Gewalttaten aufgefallen sind. Bisher gab es fünf Expertenrunden, die sich unter anderem auch hiermit befasst haben. Aus Sicht aller an der Versorgung Drucksache 21/7336 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Beteiligter sind dabei im Rahmen klar gegliederter Zuständigkeiten feste Ansprechpartner , ein gegenseitiger fallbezogener Informationsaustausch und eine regionale Vernetzung der Akteure von besonderer Bedeutung. Die Ergebnisse dieser Expertenrunden fließen in die Erarbeitung des Psychiatrieberichts in Form von konkreten Handlungsempfehlungen für die psychiatrische und psycho-therapeutische Versorgung in Hamburg ein. Ziel ist es, diesen Prozess im Jahr 2017 weiterzuführen und möglichst abzuschließen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche konkreten Ziele sollen mit der Einsetzung der Arbeitsgruppe erreicht werden? 2. In welchem Zeitraum sollen welche Zielsetzungen wie umgesetzt werden ? Welche zuständigen Stellen sollen dazu wie zusammenarbeiten? 3. Welche bisherigen Ergebnisse beziehungsweise Zwischenergebnisse gibt es anhand des Arbeitsauftrages der Arbeitsgruppe? 4. Wann werden der Ausschuss für Justiz und Datenschutz sowie die Bürgerschaft über die Ergebnisse der Arbeitsgruppe informiert? Warum gibt es bisher keine Ergebnisse, die präsentiert werden beziehungsweise welche Prüfungen nehmen so viel Zeit in Anspruch? 5. Für welchen Zeitraum ist die Arbeitsgruppe eingerichtet worden? Ist eine Weiterführung der Arbeitsgruppe auch im Jahr 2017 geplant? 6. Wie oft hat die Arbeitsgruppe mit welchen Ergebnissen bisher getagt? Siehe Vorbemerkung. 7. Wie hoch sind die Kosten für die Arbeitsgruppe und aus welcher Produktgruppe sollen diese finanziert werden? Siehe Drs. 21/4160. Bisher angefallene Sachkosten in Höhe von circa 4.100 Euro für zwei Veranstaltungen mit externen Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie gegebenenfalls künftige Sachkosten, die im Rahmen der Erarbeitung des oben angegebenen Berichtes anfallen, werden aus dem Ortsprodukt Versorgungsplanung (PSP-Element 1-257.01.05.001.004) der BGV finanziert. 8. Wie sieht die psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung von psychisch Kranken, die durch Gewalttaten aufgefallen sind, in Hamburg aus? Welche Einrichtungen arbeiten wie zusammen? Siehe Vorbemerkung. 9. Wie viele psychisch Kranke gibt es derzeit in Hamburg, die eine ähnliche Versorgung wie Hamin E. erhalten (bitte unter Angabe der Einrichtung darstellen, die für die Versorgung verantwortlich ist)? 10. Inwieweit gab es in 2011 bis 2016 eine Überprüfung der psychisch Kranken , die sich frei bewegen konnten? a. Wurde in dieser Zeit gegen bestimmte psychisch Kranke ermittelt, die gegebenenfalls eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellten? b. Wenn ja, wie viele und was waren die Schlussfolgerungen daraus (bitte nach Jahren darstellen)? 11. Haben der Senat beziehungsweise die zuständigen Stellen bei Kontrollen festgestellt, dass es ähnlich gelagerte Fälle von psychisch Erkrankten wie Hamin E. gibt, bei denen eine Gefahr nicht ausgeschlossen werden kann? a. Werden diese Fälle stärker kontrolliert, als es bei Hamin E. der Fall war? b. Wenn ja, seit wann und was waren die Ergebnisse der Kontrollen, wie viele Personen sind betroffen und wie wurde reagiert? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7336 3 Psychisch kranke Personen werden nicht gesondert überprüft oder statistisch erfasst. Vielmehr gilt für psychisch Erkrankte wie auch für jegliche somatisch Erkrankte der Datenschutz im Zusammenhang mit der ärztlichen Schweigepflicht. Der Bruch der ärztlichen Schweigepflicht ist nur unter besonderen Umständen zu rechtfertigen. Die Einschätzung, wann dieses notwendig erscheint, wird jeweils vom behandelnden Arzt oder Therapeuten getroffen. Auch dies wird statistisch nicht erfasst. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 12. Welche angekündigten Vorschläge zur Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung von psychisch Kranken gibt es bisher? 13. Wie hat sich die Zusammenarbeit der Behörden und zuständigen Stellen nach dem Fall des Hamin E. verbessert beziehungsweise kann sich verbessern (bitte erläutern)? Siehe Vorbemerkung. 14. Wie erfolgt die Weitergabe von Informationen und wie kann sichergestellt werden, dass Informationen über die psychisch Kranken durch verschiedene Beteiligte nicht verloren gehen? Die Weitergabe von Informationen erfolgt auf Grundlage der einschlägigen Rechtsbestimmungen des Datenschutzes und des HmbPsychKG. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Antwort zu 9. bis 11. 15. Welche Konsequenzen hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde aus diesem tragischen Fall bisher gezogen (bitte erläutern)? Siehe Vorbemerkung.